Betreff
Aufhebung des abschließenden Beschlusses vom 17.10.2022 zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen
Vorlage
VBE/2620/2023/GRÖ
Aktenzeichen
Aufhebung abschl. Beschluss 7.A.FNP
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den Beschluss VBE/2547/2022/GRÖ vom 17.10.2022 (erneuter abschließender Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Rövershagen) auf Grund der Fortführung des Verfahrens aufzuheben.

 

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung:

 

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davon anwesend:

 

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Ja- Stimmen:

 

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Nein- Stimmen:

 

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Stimmenthaltungen:

 

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Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am 23.03.2020 beschlossen den Flächennutzungsplan Rövershagen einer 7. Änderung im Parallelverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 *Karl´s Erlebnisdorf Rövershagen* zu unterziehen.

 

Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen wurde ebenfalls in der Sitzung am 23.03.2020 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 10.11.2020 bis zum 10.12.2020 durchgeführt.

 

Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom
18.05.2020 die Stellungnahmen eingeholt worden.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beschränkten sich die Änderungen des Bebauungsplanes im darauffolgenden Entwurf auf die Entlassung von Sondergebietsflächen aus dem Geltungsbereich, die Änderung von Festsetzungen zu Höhen und Grundflächenzahlen in bestimmten Bereichen und die Darstellung von zusätzlichen Verkehrsflächen.

 

Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen wurde am 28.06.2021 gebilligt und zur Beteiligung und öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 28.07.2021 bis zum 27.08.2021 durchgeführt.

 

Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 08.07.2021 die Stellungnahmen eingeholt worden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen und der abschließende Beschluss am 06.12.2021 gefasst. Der Beschluss wurde aufgrund fehlerhafter Abwägung am 17.10.2022 aufgehoben und ein erneuter Abwägungs- und abschließender Beschluss gefasst.

 

Im Zuge der Abwägung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 *Karl´s Erlebnisdorf Rövershagen* wurden die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten für Karl´s Erlebnisdorf überdacht, da die Umnutzung der Grün- und Maßnahmenfläche in ein Sondergebiet nicht mehr Gegenstand des Verfahrens ist. Daher wird nun die Ergänzung von Sondergebietsflächen in das Änderungsverfahren aufgenommen. Dabei werden die bereits versiegelten Flächen der vorhandenen Stellplätze in Anspruch genommen. Die zukünftige Entwicklung ist in Richtung Bundesstraße ausgerichtet. Die Grundstücke der Anwohner werden durch die zusätzlichen Sondergebiete nicht tangiert. Um den Verlust der Stellplatzfläche auszugleichen wird die Möglichkeit zur Anlage einer Parkpalette in Verbindung mit der Erzeugung erneuerbarer Energie eröffnet. Das neue Sondergebiet SO 4 sollen z. B. eine Schauproduktion, Versandhandel und Fremdenbeherbergung beinhalten. Das neue Sondergebiet SO 5 setzt eine Parkpalette fest.

 

Damit die Änderungen zum Bebauungsplan nicht den Darstellungen im Flächennutzungsplan entgegenstehen, ist dieser zu aktualisieren.

 

Der abschließende Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes VBE/2547/2022/GRÖ vom 17.10.2022 wird aufgehoben, und das Verfahren mit dem erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fortgeführt.

 

 


Stellungnahme des Bauausschusses

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmungen, 0 Stimmenthaltungen den Beschluss gem. Beschlussvorschlag aufzuheben.

 

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