Beschlussvorschlag:
|
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den Beschluss VBE/2547/2022/GRÖ vom 17.10.2022 (erneuter abschließender Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Rövershagen) auf Grund der Fortführung des Verfahrens aufzuheben. |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der
Gemeindevertretung: |
|
; |
|||
davon anwesend: |
|
; |
Ja- Stimmen: |
|
; |
Nein- Stimmen: |
|
; |
Stimmenthaltungen: |
|
; |
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am
23.03.2020 beschlossen den Flächennutzungsplan Rövershagen einer 7. Änderung im
Parallelverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 *Karl´s Erlebnisdorf
Rövershagen* zu unterziehen.
Der
Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen wurde ebenfalls in der Sitzung am 23.03.2020 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung und
öffentlichen Auslegung bestimmt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Auslegung des
Vorentwurfs in der Zeit vom 10.11.2020
bis zum 10.12.2020 durchgeführt. |
|
Von den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gemäß Aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beschränkten sich die Änderungen des Bebauungsplanes im darauffolgenden Entwurf auf die
Entlassung von Sondergebietsflächen aus dem Geltungsbereich, die Änderung von Festsetzungen zu Höhen
und Grundflächenzahlen in bestimmten Bereichen und die
Darstellung von zusätzlichen Verkehrsflächen. Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Rövershagen wurde am 28.06.2021 gebilligt und zur Beteiligung
und öffentlichen Auslegung bestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3
Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom
28.07.2021 bis zum 27.08.2021 durchgeführt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sind gemäß Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen und der abschließende Beschluss
am 06.12.2021 gefasst. Der Beschluss wurde aufgrund fehlerhafter Abwägung am
17.10.2022 aufgehoben und ein erneuter Abwägungs- und abschließender
Beschluss gefasst. Im
Zuge der Abwägung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 *Karl´s
Erlebnisdorf Rövershagen* wurden die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten
für Karl´s Erlebnisdorf überdacht, da die Umnutzung der Grün- und
Maßnahmenfläche in ein Sondergebiet nicht mehr Gegenstand des Verfahrens ist.
Daher wird nun die Ergänzung von Sondergebietsflächen in das
Änderungsverfahren aufgenommen. Dabei werden die bereits versiegelten Flächen
der vorhandenen Stellplätze in Anspruch genommen. Die zukünftige Entwicklung
ist in Richtung Bundesstraße ausgerichtet. Die Grundstücke der Anwohner
werden durch die zusätzlichen Sondergebiete nicht tangiert. Um den Verlust
der Stellplatzfläche auszugleichen wird die Möglichkeit zur Anlage einer
Parkpalette in Verbindung mit der Erzeugung erneuerbarer Energie eröffnet.
Das neue Sondergebiet SO 4 sollen z. B. eine Schauproduktion, Versandhandel
und Fremdenbeherbergung beinhalten. Das neue Sondergebiet SO 5 setzt eine
Parkpalette fest. Damit die Änderungen zum Bebauungsplan nicht den
Darstellungen im Flächennutzungsplan entgegenstehen, ist dieser zu aktualisieren.
Der abschließende Beschluss zur 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes VBE/2547/2022/GRÖ vom 17.10.2022 wird aufgehoben, und
das Verfahren mit dem erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fortgeführt. |
Stellungnahme des
Bauausschusses
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmungen, 0 Stimmenthaltungen den Beschluss gem. Beschlussvorschlag aufzuheben.
: