Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt die Aufnahme des Ortsteiles Mönchhagen in die
Bäderverkaufsverordnung M-V und die Initiative der Ersten Männerhobby GmbH zu
unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.05.2023, Posteingang 24.05.2023, beantragt die Firma
Erste Männerhobby GmbH bei der Gemeinde Mönchhagen eine Grundsatzentscheidung
zur Aufnahme von Mönchhagen in die Bäderverkaufsverordnung M-V (Schreiben siehe
Anlage).
Seit 2022 ist die Firma am Standort in Mönchhagen als Schaumanufaktur mit
Verkauf und Restaurant tätig.
Grundsätzlich kann die Erste Männerhobby GmbH von Montag bis Samstag
öffnen. An Sonn- und Feiertagen nicht.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes M-V besteht die Möglichkeit an
4 Sonntagen im Jahr aus besonderem Anlass außerhalb der Gottesdienstzeiten zu
öffnen.
§ 10 des Ladenöffnungsgesetzes M-V ermächtigt das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus im Einvernehmen mit dem Innenministerium die
Bäderverkaufsverordnung zu erlassen. In der Bäderverkaufsverordnung M-V sind
die Voraussetzungen und Bedingungen für Kur- und Erholungsorte,
Weltkulturerbestädte, anerkannte Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders
starkem Fremdenverkehr geregelt. Danach kann auch an Sonntagen, die keine
gesetzlichen Feiertage sind, der gewerbliche Verkauf stattfinden. Auch hier
müssen die Öffnungszeiten außerhalb der Gottesdienstzeiten liegen.
Laut § 5 Ladenöffnungsgesetz gibt es Sonderverkaufszeiten für den Verkauf
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen für höchstens 5 Stunden für bestimmte
Sortimente (u. a. Reiseandenken).
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bereich des Restaurants der Ersten
Männerhobby GmbH kann jederzeit öffnen. Die Beschränkungen des Ladenöffnungsgesetzes
M-V gelten für den gewerblichen Verkauf.
Die Bäderverkaufsverordnung M-V findet für die
Gemeinde Mönchhagen keine Anwendung, da diese nur gem. § 2 für die in der
Anlage aufgeführten Gebiete gilt. U. a. ist in der Anlage 1, Teil C (anerkannte
Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr, herausragende
Freizeiteinrichtungen) Purkshof, Rövershagen aufgeführt.
Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen an
Sonn- und Feiertagen nicht öffnen darf.
Am 22. Mai 2023 fand eine Beratung mit dem
Geschäftsführer und der Amtsverwaltung zu dieser Thematik statt. Im Ergebnis
des Gespräches wurde festgestellt, dass § 5 Ladenöffnungsgesetz
(Sonderverkaufszeiten) durch das Unternehmen in Anspruch genommen wird. Danach
ist eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen für 5 Stunden nach den
Gottesdienstzeiten möglich. Das Verkaufssortiment der Firma fällt unter den
Bereich Reiseandenken.
Da die Bäderverkaufsverordnung M-V den
Unternehmen weitergehende Möglichkeiten zulässt, bittet die Erste Männerhobby
GmbH die Gemeinde Mönchhagen nun, um Zustimmung zur Aufnahme in die
Bäderverkaufsverordnung M-V.
Die bestehende Bäderverkaufsverordnung M-V
tritt am 14. April 2024 außer Kraft, so dass nun die Möglichkeit für die
Unternehmen ist, Anpassungen zu erwirken.
Auch das Ladenöffnungsgesetz M-V (vom 18. Juni
2007) ist derzeit in der Neufassung, so dass sich auch hier Möglichkeiten der
Anpassung für die Unternehmen in M-V ergeben.
Die Gemeindevertretung muss entscheiden, ob Sie
den Antrag unterstützen möchte.
Finanzierung:
Keine