Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen zur Aufnahme von Mönchhagen in die Bäderverkaufsverordnung M-V
Vorlage
VOA/1674/2023/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt die Aufnahme des Ortsteiles Mönchhagen in die Bäderverkaufsverordnung M-V und die Initiative der Ersten Männerhobby GmbH zu unterstützen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.05.2023, Posteingang 24.05.2023, beantragt die Firma Erste Männerhobby GmbH bei der Gemeinde Mönchhagen eine Grundsatzentscheidung zur Aufnahme von Mönchhagen in die Bäderverkaufsverordnung M-V (Schreiben siehe Anlage).

 

Seit 2022 ist die Firma am Standort in Mönchhagen als Schaumanufaktur mit Verkauf und Restaurant tätig.

 

Grundsätzlich kann die Erste Männerhobby GmbH von Montag bis Samstag öffnen. An Sonn- und Feiertagen nicht.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes M-V besteht die Möglichkeit an 4 Sonntagen im Jahr aus besonderem Anlass außerhalb der Gottesdienstzeiten zu öffnen.

§ 10 des Ladenöffnungsgesetzes M-V ermächtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Bäderverkaufsverordnung zu erlassen. In der Bäderverkaufsverordnung M-V sind die Voraussetzungen und Bedingungen für Kur- und Erholungsorte, Weltkulturerbestädte, anerkannte Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr geregelt. Danach kann auch an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, der gewerbliche Verkauf stattfinden. Auch hier müssen die Öffnungszeiten außerhalb der Gottesdienstzeiten liegen.

Laut § 5 Ladenöffnungsgesetz gibt es Sonderverkaufszeiten für den Verkauf an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen für höchstens 5 Stunden für bestimmte Sortimente (u. a. Reiseandenken).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Bereich des Restaurants der Ersten Männerhobby GmbH kann jederzeit öffnen. Die Beschränkungen des Ladenöffnungsgesetzes M-V gelten für den gewerblichen Verkauf.

 

Die Bäderverkaufsverordnung M-V findet für die Gemeinde Mönchhagen keine Anwendung, da diese nur gem. § 2 für die in der Anlage aufgeführten Gebiete gilt. U. a. ist in der Anlage 1, Teil C (anerkannte Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr, herausragende Freizeiteinrichtungen) Purkshof, Rövershagen aufgeführt.

 

Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen darf.

 

Am 22. Mai 2023 fand eine Beratung mit dem Geschäftsführer und der Amtsverwaltung zu dieser Thematik statt. Im Ergebnis des Gespräches wurde festgestellt, dass § 5 Ladenöffnungsgesetz (Sonderverkaufszeiten) durch das Unternehmen in Anspruch genommen wird. Danach ist eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen für 5 Stunden nach den Gottesdienstzeiten möglich. Das Verkaufssortiment der Firma fällt unter den Bereich Reiseandenken.

 

Da die Bäderverkaufsverordnung M-V den Unternehmen weitergehende Möglichkeiten zulässt, bittet die Erste Männerhobby GmbH die Gemeinde Mönchhagen nun, um Zustimmung zur Aufnahme in die Bäderverkaufsverordnung M-V.

 

Die bestehende Bäderverkaufsverordnung M-V tritt am 14. April 2024 außer Kraft, so dass nun die Möglichkeit für die Unternehmen ist, Anpassungen zu erwirken.

Auch das Ladenöffnungsgesetz M-V (vom 18. Juni 2007) ist derzeit in der Neufassung, so dass sich auch hier Möglichkeiten der Anpassung für die Unternehmen in M-V ergeben.

 

Die Gemeindevertretung muss entscheiden, ob Sie den Antrag unterstützen möchte.

 


Finanzierung:

Keine