Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Kai
Bülow (Erdbau Bülow; Dorfstraße 16e in 18182 Blankenhagen) in Höhe von 250,00 €
anzunehmen (Buchungsdatum: 24.05.2023) und für Ausgaben von kulturellen
Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Diese Ausgabe
soll speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Herr Kai Bülow (Erdbau Bülow, Dorfstraße 16e in 18182 Blankenhagen) hat
am 24.05.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 250 € für Kulturelle
Veranstaltungen Blankenhagen überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit
eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 €
überschritten wird.
Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch
die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die
Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der
Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen werden
Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis
1.000,00 Euro durch den
Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Blankenhagen
geplant ist, ist
hier die Entscheidung der Gemeindevertretung
gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen (Kulturelle
Veranstaltungen)
dieses Geld verwendet werden soll.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.