Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der
Firma Landbäckerei Andreas Lange der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen in
Höhe von 180,80 €, eingegangen am 23.11.2022, für Einsatzverpflegung im Jahr
2022 anzunehmen.
Sachverhalt:
Die Firma Landbäckerei Andreas Lange hat bei 2
Einsätzen im Jahr 2022 für die Freiwillige Feuerwehr Blankenhagen die
Einsatzverpflegung gespendet. Dies ist als Gesamtsumme erfasst worden. Die
Summe beträgt 180,80 Euro.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und
Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die
Annahme von Spenden entscheidet.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Blankenhagen entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von
Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende
dieser Ausschuss zuständig. Da der HFA nicht tagt, wird die Aufgabe der
Gemeindevertretung zugeordnet.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: