Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/1652/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma Landbäckerei Andreas Lange der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen in Höhe von 180,80 €, eingegangen am 23.11.2022, für Einsatzverpflegung im Jahr 2022 anzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Firma Landbäckerei Andreas Lange hat bei 2 Einsätzen im Jahr 2022 für die Freiwillige Feuerwehr Blankenhagen die Einsatzverpflegung gespendet. Dies ist als Gesamtsumme erfasst worden. Die Summe beträgt 180,80 Euro.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Blankenhagen entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss zuständig. Da der HFA nicht tagt, wird die Aufgabe der Gemeindevertretung zugeordnet.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 

 

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: