Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über eine Nutzungsvereinbarung für das TLF 16/25 mit der Gemeinde Gelbensande
Vorlage
VOA/3148/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bentwisch beschließt die nachfolgende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gelbensande und der Gemeinde Bentwisch bezüglich der befristeten Nutzung des Tanklöschfahrzeug TLF 16/25.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

 

KFZ- Nutzungsvereinbarung

Befristeter Überlassungsvertrag

 

Zwischen der Gemeinde Bentwisch (Eigentümer)

und der Gemeinde Gelbensande (Nutzer)

 

wird folgende Vereinbarung betreffend der Nutzung eines gemeindeeigenen Fahrzeuges getroffen:

 

Dem Nutzer wird ab 22.05.2023 das TLF 16 /25 mit dem amtl. Kennzeichen DBR-YD 15 zur Verfügung gestellt.

 

Die Nutzungsdauer ist befristet bis die Gemeinde Bentwisch den Eigenbedarf mitteilt oder die Gemeinde Gelbensande das Fahrzeug nicht mehr benötigt.

 

Die Überlassung zur Nutzung erfolgt ohne Kilometerlimit, ohne Limit der Betriebsstunden und unentgeltlich.

 

Es wird vereinbart, dass die Gemeinde Gelbensande als Nutzer des Fahrzeuges alle laufenden Kosten, d.h. Schmier- und Betriebsstoffe, Reparaturen, Versicherungen und Überprüfungen, die in den Nutzungszeitraum fallen, übernimmt. Im Nutzungszeitraum entstehen der Gemeinde Bentwisch als Eigentümer keine Kosten.

 

Der Nutzer ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur Nutzung an andere Personen oder Institutionen (außer den im Anhang 1 genannten Fahrern / Maschinisten) zu überlassen.

Der Nutzer ist berechtigt, das Fahrzeug auch an andere im Einsatzfall geeignete Personen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 BrSchG M-V) zu überlassen, sofern diese über eine entsprechende Lenkerberechtigung verfügen, hiermit ist insbesondere der Einsatzfall gemeint.

 

Der Nutzer ist nicht berechtigt technische Änderungen ohne Einvernehmen der Gemeinde Bentwisch oder der von der Gemeinde Bentwisch beauftragten Personen wie z.B. Gemeinde- und Ortswehrleiter der Gemeinde Bentwisch sowie dem Gerätewart der Gemeinde Bentwisch, vorzunehmen.

 

Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Fahrten in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Eigentümers zulässig sind. Alle Fahrten mit dem Fahrzeug sind laufend in ein Fahrtenbuch einzutragen.

 

Das Fahrtenbuch ist nach Aufforderung, spätestens aber zum Ende jeden Monats unaufgefordert der Amtsverwaltung vorzulegen.

 

Bei Beschädigung des Fahrzeugs ist ein vollständiger, schriftlicher Unfallbericht unaufgefordert und unverzüglich dem Eigentümer vorzulegen.

Der Eigentümer behält sich das Recht vor, das Dienstfahrzeug aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu entziehen bzw. die Nutzung zu untersagen.

 

Spätestens bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und unter Beibringung sämtlicher Fahrzeugpapiere, des Fahrtenbuches, der Schlüssel und aller sonstigen damit in Verbindung stehender Sachen an den Arbeitgeber zu übergeben. Bei Übernahme erfolgt zur Erfassung des Zustandes des Fahrzeugs eine dokumentierte Übernahme. Diese wird Bestandteil dieser Vereinbarung. Zur Übergabe ist diese Dokumentation erneut anzufertigen. Der Gemeinde Bentwisch darf aus der Nutzung kein Nachteil entstehen. Schäden durch die Nutzung, sind durch die Gemeinde Gelbensande zu ersetzen.

 

Sowohl der Nutzer als auch der Eigentümer sind durch Ihre Gemeindevertretungen zur Unterschrift unter dieser Vereinbarung autorisiert.

 

 

Für den Eigentümer:                                                                         Für den Nutzer:

___________________________                                                 ________________________

Ort, Datum                                                                                          Ort, Datum

Bürgermeister Bentwisch                                                                Bürgermeister Gelbensande

Andreas Krüger                                                                                  Manfred Labitzke

 

 

___________________________                                                 ________________________

Ort, Datum                                                                                          Ort, Datum

stellv. Bürgermeister Bentwisch                                                     stellv. Bürgermeister Gelbensande

Ralf Will                                                                                               Felix Harrje

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

 

Am 17.04.2023 ereilte den Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch ein Hilfeersuchen durch den Bürgermeister der Gemeinde Gelbensande.

Das einzige Löschfahrzeug der Feuerwehr Gelbensande muss für eine noch nicht genau zu beziffernder Dauer zum Hersteller nach Luckenwalde zur Reparatur.

 

Die Gemeinde Bentwisch ist im Besitz eines aktuell nicht im Einsatzdienst befindlichen Fahrzeuges, dem TLF 16/25, das bereits durch das TLF 3000 abgelöst wurde. Für den Zeitraum eines Ausfalls des Fahrzeuges in Gelbensande könnte dies als suffizienter Ersatz gesehen werden.

 

Die Hilfsbereitschaft des Bürgermeisters der Gemeinde Bentwisch führte zu einer mündlichen Zusage. Die Bürgermeister beider Gemeinden waren sich in einem Gespräch am 23.05.2023 einig eine interkommunale Vereinbarung zu schließen und diese durch die jeweiligen Gemeindevertretungen zu legitimieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das TLF 16/25 befindet sich trotz seines Alters in einem sehr guten Zustand. Es kann durchaus weiter eingesetzt werden. Nach aktuellem Stand ist das Fahrzeug ggf. als Übergang für die Ortswehr Klein Kussewitz geplant sobald hier die Stellplätze hergerichtet sind und das in der Bedarfsplanung vorgesehene LF10 noch nicht vorhanden ist.

 

Der Einsatztaktische Wert des TLF 16/25 wird als den Aufgaben der Feuerwehr Gelbensande entsprechend eingestuft und es spricht auch hier nichts gegen eine Verwendung.

 

Es ist beabsichtigt das Fahrzeug im Eigentum der Gemeinde Bentwisch zu belassen.

 

Vorteile ergeben sich für die Gemeinde im Sinne der Kostenersparnis der Kfz-Versicherung und der in den Nutzungszeitraum fallenden notwendigen Überprüfungen und Wartungen. Zudem wird das Fahrzeug so auch genutzt, sein Potential geht nicht verloren und es steht sich nicht kaputt.

 

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten. Die Kostenersparnis dürfte im niedrigen vierstelligen Bereich liegen. Es werden eingespart 38,80 € pro Monat für die Kfz-Versicherung, ca. 1.000,00 € für die Sicherheitsprüfung SP (06/23). Weitere Einsparungen für die Gemeinde in Abhängigkeit der Dauer der Überlassung.