Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Fortführung der Feuerwehrbedarfsplanung der Gemeinde Gelbensande: Hier Beschluss zur Beschaffung eines HLF 20
Vorlage
VOA/2123/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die Feuerwehrbedarfsplanung aus dem Jahr 2018 fortzuführen, die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 umzusetzen und entsprechend des Arbeitsergebnisses zum Leistungsverzeichnis der Arbeitsgruppe die Ausschreibung durchzuführen.

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Gelbensande die Anschaffung des HLF 20 auch ohne Sonderbedarfszuweisung umzusetzen.

 

Der Sperrvermerk im Produktkonto 12600.7856000 „Anschaffung nur mit Bewilligung einer Zuwendung“ wird aufgehoben.

Die Finanzierung auf dem Produktkonto 12600.7856000 in Höhe von 582.000 EUR ist gesichert.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande hat am 18.01.2018 in der Vorlage VBE/920/589/2017/GGE die Feuerwehrbedarfsplanung für die Gemeinde Gelbensande beschlossen.

In der Empfehlung mit der Nummer /E3.21/ heißt es:

„Es wird empfohlen, dass LF 16/12 mit zusätzlicher Ausrüstung für die Technische Hilfeleistung in der aktuellen Bedarfsplanperiode durch ein neues Löschgruppenfahrzeug, vorzugsweise ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20, zu ersetzen.

Aus heutiger Sicht sind dafür Investitionskosten im Rahmen der Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges (2020) in Höhe von ca. EUR 400.000 zu planen.“

 

Die Fördermittel für ein HLF 20 wurden am 09.03.2022 beim Landkreis Rostock und beim Land M-V beantragt.

Der Fördermittelantrag beim Landkreis war erfolgreich und es wurden Mittel in Höhe von 100.000,00 € (FL 08-2022) bewilligt.

 

Der Antrag auf Sonderbedarfszuweisung (SBZ) wurde im Verlauf mehrfach, zuletzt am 17.04.2022, zurückgewiesen bzw. nun mit Schreiben vom 17.04.2023 abgelehnt. Ein erneutes Antragsverfahren ist möglich, würde aber die Beschaffung um mindestens ein Jahr verzögern. Bis zum 14.07.2023 soll die Gemeinde Gelbensande dem Land mitteilen, ob das Vorhaben auch ohne Gewährung einer SBZ durchgeführt werden soll. Nach Einschätzung der Verwaltung ist ein erneutes SBZ-Antragsverfahren ohne Aussicht auf Erfolg.

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande hat auf ihrer Sitzung am 28.05.2020 mit der Vorlage VOA/1853/2020/GGE beschlossen eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeugs vorbereitet.

 

Diese Arbeitsgruppe sollte für die Gemeindevertretung:

- einen Zeitplan

- einen Finanzplan

- die Art sowie die Ausrüstung erarbeiten.

 

Bei der Komplexität und der Anzahl möglicher Fehlerquellen, wurde nach den ersten Treffen der Arbeitsgruppe und entsprechender Ausschreibung die Firma BFG Büro für Feuerwehrfahrzeug- und Gerätebeschaffung GmbH aus Regensburg mit der Anfertigung des finalen Leistungsverzeichnis, der Durchführung der Vergabe und Begleitung der Beschaffung beauftragt.

 

Die Ausschreibung soll in 3 Losen erfolgen:

- Los 1: Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau für HLF 20

- Los 2: feuerwehrtechnische Beladung für HLF 20

- Los 3: Rettungsgeräte für HLF 20

 

Bevor die öffentliche Ausschreibung über die Firma BFG GmbH auf einer europaweiten Vergabeplattform erfolgen kann, muss die Gemeindevertretung den Beschluss fassen, das den Festlegungen der Bedarfsplanung folgend, ein entsprechendes Fahrzeug angeschafft wird.

 

Alle notwendigen Schritte sind dafür getan.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seit der Bedarfsplanung, die in der Empfehlung /E3.21/ einen Kostenrahmen von 400.000,00 Euro vorsah und der Leistungsbeschreibung und Beratung in der Sache, sind die Preise auf ca. 570.000.00 Euro gestiegen.

Aufgrund der fehlenden Sonderbedarfszuweisung des Landes steigt der Eigenanteil der Gemeinde Gelbensande.

Auch in einer Nachbargemeinde zeigte sich, dass die Preise der Markterkundungen aus dem Jahr 2019 nicht gehalten werden konnte und teils deutlich gestiegen sind.

 

Markterkundung 2019                        Ergebnis Ausschreibung 2023

 

Fahrgestell                                         +30,2%   zzgl. MwSt.

Feuerwehrtechn. Aufbau                   +77,35% zzgl. MwSt.

Beladung                                            +23,5%   incl. MwSt.

 

Aus der Schätzung des Auftragswertes ergibt sich aus dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) in Verbindung mit dem Vergabeerlass (VgE M-V) die Notwendigkeit der Durchführung der Vergabe in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren. Der Auftragswert liegt über der Schwelle von 215.000,00 Euro netto.

 

Die Ausschreibung erfolgt mit einer Zeit von mindestens 35 Tagen. Die zu erwartenden Bauzeit eines HLF 20 beträgt mindestens 22 Monaten ab Auftragserteilung.

 

Entsprechend der Eilentscheidung des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit dem HFA der Gemeinde Gelbensande vom 11.05.2023 befindet sich das aktuelle Fahrzeug der Feuerwehr Gelbensande mit Stand 22.05.2023 bei einer Notreparatur im Werk in Luckenwalde. Hier wurde aufgrund der Sachlage und dem Zeitpunkt einer bereits geplanten Neubeschaffung entschieden, nur das absolut notwendigste reparieren zu lassen.

Deshalb empfiehlt die Verwaltung aus Zeitgründen keine Neubeantragung der SBZ, da diese aktuell auch ohne Aussicht auf Erfolg zu sein scheint.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande sich nach den zugrundeliegenden Sachverhalten, Fakten und Arbeitsergebnissen, den Beschluss zu fassen, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 zu erwerben. Anschließend erfolgt die Ausschreibung.

 

 

 

 

 

 

Es folgt der Ablauf:

 

Vorbereitung (Feuerwehrbedarfsplan, Arbeitsgruppe, Leistungsverzeichnis)

 

Beschluss zum Erwerb eines HLF20

 

Europaweite Ausschreibung

 

Beschlüsse der Vergabe der Ausschreibungsergebnisse (durch die GV)

 

Bauzeit (mind. 22 Monate)

 

Übergabe an die Gemeinde

 


Finanzierung:

 

Im Produktkonto 12600.7856000 (Auszahlung für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen) stehen 582.000,00 Euro als Haushaltsrest zur Verfügung.

In der Planung waren noch 190.000,00 Euro als Förderung vom Land (SBZ) veranschlagt. Die Förderung des Landkreises i.H.v. 100.000,00 Euro ist zugesagt.

12.000,00 € sind für die Ausschreibung veranschlagt.

Der Eigenanteil der Gemeinde erhöht sich somit von 292.000,00 Euro auf 482.000,00 Euro.

Die Finanzierung ist abhängig vom Ausschreibungsergebnis gesichert.