Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gelbensande beschließt die
nachfolgende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gelbensande und der Gemeinde
Bentwisch bezüglich der befristeten Nutzung des Tanklöschfahrzeug TLF 16/25.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden beauftragt die Vereinbarung zu unterzeichnen.
KFZ- Nutzungsvereinbarung
Befristeter Überlassungsvertrag
Zwischen der Gemeinde Bentwisch (Eigentümer)
und der Gemeinde Gelbensande (Nutzer)
wird folgende Vereinbarung betreffend
der Nutzung eines gemeindeeigenen Fahrzeuges getroffen:
Dem Nutzer wird ab 22.05.2023 das TLF
16 /25 mit dem amtl. Kennzeichen DBR-YD 15 zur Verfügung gestellt.
Die Nutzungsdauer ist befristet bis
die Gemeinde Bentwisch den Eigenbedarf mitteilt oder die Gemeinde Gelbensande
das Fahrzeug nicht mehr benötigt.
Die Überlassung zur Nutzung erfolgt
ohne Kilometerlimit, ohne Limit der Betriebsstunden und unentgeltlich.
Es wird vereinbart, dass die Gemeinde
Gelbensande als Nutzer des Fahrzeuges alle laufenden Kosten, d.h. Schmier- und
Betriebsstoffe, Reparaturen, Versicherungen und Überprüfungen, die in den
Nutzungszeitraum fallen, übernimmt. Im Nutzungszeitraum entstehen der Gemeinde
Bentwisch als Eigentümer keine Kosten.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, das
Fahrzeug zur Nutzung an andere Personen oder Institutionen (außer den im Anhang
1 genannten Fahrern / Maschinisten) zu überlassen.
Der Nutzer ist berechtigt, das
Fahrzeug auch an andere im Einsatzfall geeignete Personen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2
BrSchG M-V) zu überlassen, sofern diese über eine entsprechende
Lenkerberechtigung verfügen, hiermit ist insbesondere der Einsatzfall gemeint.
Der Nutzer ist nicht berechtigt
technische Änderungen ohne Einvernehmen der Gemeinde Bentwisch oder der von der
Gemeinde Bentwisch beauftragten Personen wie z.B. Gemeinde- und Ortswehrleiter
der Gemeinde Bentwisch sowie dem Gerätewart der Gemeinde Bentwisch,
vorzunehmen.
Der Nutzer nimmt zustimmend zur
Kenntnis, dass Fahrten in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Eigentümers zulässig sind. Alle Fahrten mit dem Fahrzeug sind
laufend in ein Fahrtenbuch einzutragen.
Das Fahrtenbuch ist nach
Aufforderung, spätestens aber zum Ende jeden Monats unaufgefordert der
Amtsverwaltung vorzulegen.
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ist
ein vollständiger, schriftlicher Unfallbericht unaufgefordert und unverzüglich
dem Eigentümer vorzulegen.
Der Eigentümer behält sich das Recht
vor, das Dienstfahrzeug aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu entziehen bzw.
die Nutzung zu untersagen.
Spätestens bei Beendigung des
Nutzungsverhältnisses ist das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und unter
Beibringung sämtlicher Fahrzeugpapiere, des Fahrtenbuches, der Schlüssel und
aller sonstigen damit in Verbindung stehender Sachen an den Arbeitgeber zu
übergeben. Bei Übernahme erfolgt zur Erfassung des Zustandes des Fahrzeugs eine
dokumentierte Übernahme. Diese wird Bestandteil dieser Vereinbarung. Zur
Übergabe ist diese Dokumentation erneut anzufertigen. Der Gemeinde Bentwisch
darf aus der Nutzung kein Nachteil entstehen. Schäden durch die Nutzung, sind
durch die Gemeinde Gelbensande zu ersetzen.
Sowohl der Nutzer als auch der
Eigentümer sind durch Ihre Gemeindevertretungen zur Unterschrift unter dieser
Vereinbarung autorisiert.
Für den Eigentümer: Für
den Nutzer:
___________________________ ________________________
Ort, Datum Ort,
Datum
Bürgermeister Bentwisch Bürgermeister
Gelbensande
Andreas Krüger Manfred
Labitzke
___________________________ ________________________
Ort, Datum Ort,
Datum
stellv. Bürgermeister Bentwisch stellv.
Bürgermeister Gelbensande
Ralf Will Felix
Harrje
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Durch die Situation um das reparaturbedürftige
Löschfahrzeug der Gemeinde Gelbensande entstand ein Bedarf um den abwehrenden
Brandschutz und die technische Hilfeleistung im Hoheitsgebiet der Gemeinde
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Für einen noch
nicht bekannten Zeitraum muss das Löschfahrzeug der Feuerwehr in die Werkstatt
zum Hersteller.
Die Feuerwehr kann Ihre Arbeit nicht ohne ein
Löschfahrzeug durchführen.
Eine Abmeldung der Feuerwehr Gelbensande für den
Zeitraum ohne Löschfahrzeug wäre nur sehr schwer umzusetzen. De facto ist dies
nicht möglich.
Die Gemeinde Bentwisch ist nach der Anschaffung
eines neuen Fahrzeuges im Dezember 2023 im Besitz eines alten Fahrzeuges.
Das Hilfeersuchen des Bürgermeisters der Gemeinde
Gelbensande beim Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch, wurde durch diesen
positiv beschieden. Durch ein Gespräch zwischen den Bürgermeistern beider
Gemeinden am 23.03.2023 wurde klar, dass die Gemeinde Bentwisch das Fahrzeug
gern zur Verfügung stellt.
Die beiliegende Vereinbarung soll die Rechte,
Kosten und Pflichten sowie die möglichen Fahrer bestimmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der glückliche Umstand
der Bereitschaft der Gemeinde Bentwisch in dieser Situation auszuhelfen und im
Besitz eines nahezu gleichwertigen Fahrzeuges zu sein, ist wahrlich ein Zufall.
Die Kosten sind
überschaubar und können mit den im Haushalt für die Bewirtschaftung des LF
16/12 der Gemeinde Gelbensande gedeckt werden. Die zu schließende Vereinbarung
ist eine Notwendigkeit, die beide Bürgermeister von der Verwaltung gefordert
haben, um jeweils auch die Gemeindevertretungen hinter der Sache stehen zu
haben.
Feuerwehrtechnisch ist
das Fahrzeug mit geringen Einschnitten ein adäquater Ersatz. Taktisch gesehen
handelt es sich bei dem Fahrzeug der Feuerwehr Gelbensande um ein
Löschgruppenfahrzeug und das Bentwischer ist ein Tanklöschfahrzeug.
Bezugnehmend auf die Aufgaben der Feuerwehr Gelbensande, insbesondere in
Anbetracht der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) des Landkreises
Rostock, wird der Ersatz als suffizient betrachtet, selbst wenn nicht alle
vorhandenen Gerätschaften der Feuerwehr Gelbensande auf dem Bentwischer
Fahrzeug einen Platz finden.
Die beiliegende
Vereinbarung regelt die Rechte, Pflichten und Kosten sowie die möglichen Fahrer
des Fahrzeuges.
Finanzierung:
Die Finanzierung ist
gesichert. Alle möglichen zu erwartenden Kosten sind durch geplante
Haushaltspositionen der Gemeinde begleich bar. Im Produktkonto 12600.5641200
(Kfz-Versicherungen) sind noch Mittel i.H.v. 439,73 Euro vorhanden die Versicherung
des TLF 16/25 würde anteilig ab Mai bis Dezember mit 271,57 Euro berechnet
werden.