Betreff
Beschluss der Gemeinde Gelbensande zur befristeten Nutzung eines Löschfahrzeug der Gemeinde Bentwisch
Vorlage
VOA/2122/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Gelbensande beschließt die nachfolgende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gelbensande und der Gemeinde Bentwisch bezüglich der befristeten Nutzung des Tanklöschfahrzeug TLF 16/25.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

KFZ- Nutzungsvereinbarung

Befristeter Überlassungsvertrag

 

Zwischen der Gemeinde Bentwisch (Eigentümer)

und der Gemeinde Gelbensande (Nutzer)

 

wird folgende Vereinbarung betreffend der Nutzung eines gemeindeeigenen Fahrzeuges getroffen:

 

Dem Nutzer wird ab 22.05.2023 das TLF 16 /25 mit dem amtl. Kennzeichen DBR-YD 15 zur Verfügung gestellt.

 

Die Nutzungsdauer ist befristet bis die Gemeinde Bentwisch den Eigenbedarf mitteilt oder die Gemeinde Gelbensande das Fahrzeug nicht mehr benötigt.

 

Die Überlassung zur Nutzung erfolgt ohne Kilometerlimit, ohne Limit der Betriebsstunden und unentgeltlich.

 

Es wird vereinbart, dass die Gemeinde Gelbensande als Nutzer des Fahrzeuges alle laufenden Kosten, d.h. Schmier- und Betriebsstoffe, Reparaturen, Versicherungen und Überprüfungen, die in den Nutzungszeitraum fallen, übernimmt. Im Nutzungszeitraum entstehen der Gemeinde Bentwisch als Eigentümer keine Kosten.

 

Der Nutzer ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur Nutzung an andere Personen oder Institutionen (außer den im Anhang 1 genannten Fahrern / Maschinisten) zu überlassen.

Der Nutzer ist berechtigt, das Fahrzeug auch an andere im Einsatzfall geeignete Personen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 BrSchG M-V) zu überlassen, sofern diese über eine entsprechende Lenkerberechtigung verfügen, hiermit ist insbesondere der Einsatzfall gemeint.

 

Der Nutzer ist nicht berechtigt technische Änderungen ohne Einvernehmen der Gemeinde Bentwisch oder der von der Gemeinde Bentwisch beauftragten Personen wie z.B. Gemeinde- und Ortswehrleiter der Gemeinde Bentwisch sowie dem Gerätewart der Gemeinde Bentwisch, vorzunehmen.

 

Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Fahrten in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Eigentümers zulässig sind. Alle Fahrten mit dem Fahrzeug sind laufend in ein Fahrtenbuch einzutragen.

Das Fahrtenbuch ist nach Aufforderung, spätestens aber zum Ende jeden Monats unaufgefordert der Amtsverwaltung vorzulegen.

 

Bei Beschädigung des Fahrzeugs ist ein vollständiger, schriftlicher Unfallbericht unaufgefordert und unverzüglich dem Eigentümer vorzulegen.

 

Der Eigentümer behält sich das Recht vor, das Dienstfahrzeug aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu entziehen bzw. die Nutzung zu untersagen.

 

Spätestens bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und unter Beibringung sämtlicher Fahrzeugpapiere, des Fahrtenbuches, der Schlüssel und aller sonstigen damit in Verbindung stehender Sachen an den Arbeitgeber zu übergeben. Bei Übernahme erfolgt zur Erfassung des Zustandes des Fahrzeugs eine dokumentierte Übernahme. Diese wird Bestandteil dieser Vereinbarung. Zur Übergabe ist diese Dokumentation erneut anzufertigen. Der Gemeinde Bentwisch darf aus der Nutzung kein Nachteil entstehen. Schäden durch die Nutzung, sind durch die Gemeinde Gelbensande zu ersetzen.

 

Sowohl der Nutzer als auch der Eigentümer sind durch Ihre Gemeindevertretungen zur Unterschrift unter dieser Vereinbarung autorisiert.

 

Für den Eigentümer:                                                         Für den Nutzer:

___________________________                                  ________________________

Ort, Datum                                                                          Ort, Datum

Bürgermeister Bentwisch                                                 Bürgermeister Gelbensande

Andreas Krüger                                                                  Manfred Labitzke

 

___________________________                                  ________________________

Ort, Datum                                                                          Ort, Datum

stellv. Bürgermeister Bentwisch                                     stellv. Bürgermeister Gelbensande

Ralf Will                                                                               Felix Harrje

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Durch die Situation um das reparaturbedürftige Löschfahrzeug der Gemeinde Gelbensande entstand ein Bedarf um den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung im Hoheitsgebiet der Gemeinde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Für einen noch nicht bekannten Zeitraum muss das Löschfahrzeug der Feuerwehr in die Werkstatt zum Hersteller.

Die Feuerwehr kann Ihre Arbeit nicht ohne ein Löschfahrzeug durchführen.

Eine Abmeldung der Feuerwehr Gelbensande für den Zeitraum ohne Löschfahrzeug wäre nur sehr schwer umzusetzen. De facto ist dies nicht möglich.

 

Die Gemeinde Bentwisch ist nach der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges im Dezember 2023 im Besitz eines alten Fahrzeuges.

 

Das Hilfeersuchen des Bürgermeisters der Gemeinde Gelbensande beim Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch, wurde durch diesen positiv beschieden. Durch ein Gespräch zwischen den Bürgermeistern beider Gemeinden am 23.03.2023 wurde klar, dass die Gemeinde Bentwisch das Fahrzeug gern zur Verfügung stellt.

 

Die beiliegende Vereinbarung soll die Rechte, Kosten und Pflichten sowie die möglichen Fahrer bestimmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der glückliche Umstand der Bereitschaft der Gemeinde Bentwisch in dieser Situation auszuhelfen und im Besitz eines nahezu gleichwertigen Fahrzeuges zu sein, ist wahrlich ein Zufall.

Die Kosten sind überschaubar und können mit den im Haushalt für die Bewirtschaftung des LF 16/12 der Gemeinde Gelbensande gedeckt werden. Die zu schließende Vereinbarung ist eine Notwendigkeit, die beide Bürgermeister von der Verwaltung gefordert haben, um jeweils auch die Gemeindevertretungen hinter der Sache stehen zu haben.

 

Feuerwehrtechnisch ist das Fahrzeug mit geringen Einschnitten ein adäquater Ersatz. Taktisch gesehen handelt es sich bei dem Fahrzeug der Feuerwehr Gelbensande um ein Löschgruppenfahrzeug und das Bentwischer ist ein Tanklöschfahrzeug. Bezugnehmend auf die Aufgaben der Feuerwehr Gelbensande, insbesondere in Anbetracht der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) des Landkreises Rostock, wird der Ersatz als suffizient betrachtet, selbst wenn nicht alle vorhandenen Gerätschaften der Feuerwehr Gelbensande auf dem Bentwischer Fahrzeug einen Platz finden.

 

Die beiliegende Vereinbarung regelt die Rechte, Pflichten und Kosten sowie die möglichen Fahrer des Fahrzeuges.

 


Finanzierung:

Die Finanzierung ist gesichert. Alle möglichen zu erwartenden Kosten sind durch geplante Haushaltspositionen der Gemeinde begleich bar. Im Produktkonto 12600.5641200 (Kfz-Versicherungen) sind noch Mittel i.H.v. 439,73 Euro vorhanden die Versicherung des TLF 16/25 würde anteilig ab Mai bis Dezember mit 271,57 Euro berechnet werden.