Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über ein Angelverbot in Groß Kussewitz
Vorlage
VOA/3146/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch lehnt ein Angelverbot in den Teichen in Groß Kussewitz ab.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Oder

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch stimmt einem Angelverbot in den Teichen in Groß Kussewitz für …….. (2 oder 3) Jahre zu.

Die Kosten soll der Antragsteller übernehmen. oder  Die Kosten trägt die Gemeinde Bentwisch in Zusammenarbeit mit der Bentwisch GmbH.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Auf der letzten Gemeindevertretersitzung am 20.04.2023 hat eine Bürgerin aus Groß Kussewitz das Thema Angelverbot in den beiden Teichen in Groß Kussewitz für 2 bis 3 Jahre angesprochen.

Hintergrund ist, dass sich der Fischbestand in beiden Teichen nach der erfolgten Entschlammung erholen soll.

Am 24.04.2023 hat ein Bürger aus Groß Kussewitz diese Anfrage noch einmal schriftlich gegenüber dem Bürgermeister verfasst und seinem Begehren eine Unterschriftenliste (22 Unterschriften) mit Unterstützern beigefügt.

Der Bürger bietet an die Kosten für die Beschilderung zu übernehmen und 3 bis 4 Schilder mit der Aufschrift „Achtung, Angeln verboten“ in der Größe 300x200 mm bedrucken zu lassen und aufzustellen.

Laut Mail vom 09.05.2023 hat der Bürger einer Unterschriftenliste mit 103 Unterzeichnern vorgelegt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Sollte die Gemeindevertretung dem Begehren zum Angelverbot in den Teichen in Groß Kussewitz folgen und die Beschilderung selbst übernehmen wollen, hat die Verwaltung Rücksprache mit der Bentwisch GmbH gehalten. Diese würde kostenneutral für die Gemeinde ein laminiertes Schild fertigen und an den Teichen aufstellen.

 

Die Gemeindevertretung muss entscheiden, ob Sie dem Angelverbot stattgibt.

 


Finanzierung:

Es entstehen der Gemeinde Bentwisch keine Kosten.