Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
lehnt ein Angelverbot in den Teichen in Groß Kussewitz ab.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
stimmt einem Angelverbot in den Teichen in Groß Kussewitz für …….. (2 oder 3) Jahre zu.
Die Kosten soll der Antragsteller übernehmen. oder Die Kosten trägt die Gemeinde Bentwisch in
Zusammenarbeit mit der Bentwisch GmbH.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Auf der letzten Gemeindevertretersitzung am 20.04.2023 hat eine Bürgerin
aus Groß Kussewitz das Thema Angelverbot in den beiden Teichen in Groß
Kussewitz für 2 bis 3 Jahre angesprochen.
Hintergrund ist, dass sich der Fischbestand in beiden Teichen nach der
erfolgten Entschlammung erholen soll.
Am 24.04.2023 hat ein Bürger aus Groß Kussewitz diese Anfrage noch einmal
schriftlich gegenüber dem Bürgermeister verfasst und seinem Begehren eine
Unterschriftenliste (22 Unterschriften) mit Unterstützern beigefügt.
Der Bürger bietet an die Kosten für die Beschilderung zu übernehmen und 3
bis 4 Schilder mit der Aufschrift „Achtung, Angeln verboten“ in der Größe
300x200 mm bedrucken zu lassen und aufzustellen.
Laut Mail vom 09.05.2023 hat der Bürger einer Unterschriftenliste mit 103
Unterzeichnern vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Sollte die Gemeindevertretung dem Begehren zum
Angelverbot in den Teichen in Groß Kussewitz folgen und die Beschilderung
selbst übernehmen wollen, hat die Verwaltung Rücksprache mit der Bentwisch GmbH
gehalten. Diese würde kostenneutral für die Gemeinde ein laminiertes Schild
fertigen und an den Teichen aufstellen.
Die Gemeindevertretung muss entscheiden, ob Sie
dem Angelverbot stattgibt.
Finanzierung:
Es entstehen der Gemeinde Bentwisch keine
Kosten.