Sachverhalt:
Frau Martina Pommerenke aus Rostock hat eine Spende in Höhe von 250,00 € für den Bauhof der Gemeinde Gelbensande am 18.04.2023 überwiesen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung
zu treffen.
Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung
durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den
Bürgermeister delegiert werden.
§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Gelbensande legt fest, dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100 € der
Bürgermeister entscheidet.
Entscheidungen über die Annahme von Spenden und
Zuwendungen in Höhe von 100 € bis
1.000 € trifft, gem. § 5 Abs. 4 der
Hauptsatzung, der Haupt- und Finanzausschuss.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich
der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung
zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht
festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der
Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V,
die Spende von Frau Martina Pommerenke aus
Rostock in Höhe von 250,00 € für den Bauhof Gelbensande anzunehmen und für
Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.