Betreff
Beschluss der Gemeinde Gelbensande, über die Annahme einer Spende
Vorlage
VBE/2119/2023/GGE
Aktenzeichen
Spende/Bauhof
Art
BV Gemeinden

Sachverhalt:

 

Frau Martina Pommerenke aus Rostock hat eine Spende in Höhe von 250,00 € für den Bauhof der Gemeinde Gelbensande am 18.04.2023 überwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande legt fest, dass über die Annahme von Spenden in Höhe bis 100 € der Bürgermeister entscheidet.

Entscheidungen über die Annahme von Spenden und Zuwendungen in Höhe von 100 € bis

1.000 € trifft, gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung, der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V,

die Spende von Frau Martina Pommerenke aus Rostock in Höhe von 250,00 € für den Bauhof Gelbensande anzunehmen und für Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.