Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Bentwisch fasst den folgenden Abwägungsbeschluss zur 3. Änderung
des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein Kussewitz.
1.
Die Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der
Altgemeinde Klein Kussewitz hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage mit der
Begründung der Entscheidung ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren
Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der
Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu
setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu
nehmen.
3.
Die Öffentlichkeit ist über
das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen zu informieren. Die Mitteilung
erfolgt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches.
4.
Das Abwägungsergebnis ist in
die Planzeichnung einzuarbeiten. Ggf. textliche Änderungen sind darzustellen.
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sind der Gemeindevertretung
zur Billigung und abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Auslegung des Vorentwurfs zur 3. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes Klein Kussewitz durchgeführt.
Der sich aus den Abwägungen zum Vorentwurf
ergebende Entwurf der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes
der Altgemeinde Klein Kussewitz wurde durch die Gemeindevertretung mit
Beschluss vom 24.11. 2022 gebilligt.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 13.03.2023
bis zum 14.04.2023.
Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 20.02.2023 die Stellungnahmen
eingeholt worden.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit sind eingegangen und geprüft worden. Insbesondere zu
den Wohnbauflächen sind vermehrte Stellungnahmen abgegeben worden.
Die in der Anlage beigefügte Tabelle enthält die
jeweiligen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge dazu.
Außerdem wurde ein Zusatzdokument erstellt, in dem
auf die wichtigsten Punkte aller Stellungnahmen nochmals eingegangen wird.
In der Anlage wird
Ihnen der Entwurf noch einmal beigefügt, um den Bezug zu den Stellungnahmen und
Abwägungsvorschlägen herstellen zu können.
Die Entscheidung über
den Umgang der Abwägungsvorschläge obliegt allein der Gemeindevertretung.
Auf Grund dessen, dass
nicht abzusehen ist, wie die Gemeindevertretung zu den einzelnen Stellungnahmen
entscheiden wird, wurde noch keine abschließende Planzeichnung beigefügt.
Aus den
Abwägungsvorschlägen, bzw. deren Annahme oder Änderungen durch die
Gemeindevertretung, ergibt sich die Planfassung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplans die letztendlich zur Genehmigung eingereicht werden soll.
Der vorliegende Beschluss dient ausschließlich der
Abwägung der Stellungnahmen.
Die sich erst aus dem Abwägungsergebnis ergebende
Planzeichnung für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bentwisch für die
Ortslage Klein Kussewitz, wird Ihnen gesondert zum abschließenden Beschluss
sowie Billigung der Begründung und des Umweltberichtes vorgelegt. In der
Planzeichnung finden sich dann die Abwägungsentscheidungen bildlich dargestellt
wieder.
Stellungnahme des Bauausschusses: