Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für die Ortslage Klein Kussewitz der Gemeinde Bentwisch
Vorlage
VBE/3142/2023/GBE
Aktenzeichen
Abwägungsbeschluss FNP Kussewitz
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch fasst den folgenden Abwägungsbeschluss zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein Kussewitz.

 

1.            Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein Kussewitz hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.            Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren

Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

3.            Die Öffentlichkeit ist über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen zu informieren. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

4.            Das Abwägungsergebnis ist in die Planzeichnung einzuarbeiten. Ggf. textliche Änderungen sind darzustellen.

Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sind der Gemeindevertretung zur Billigung und abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

 

 

 


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auslegung des Vorentwurfs zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Klein Kussewitz durchgeführt.

 

Der sich aus den Abwägungen zum Vorentwurf ergebende Entwurf der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein Kussewitz wurde durch die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 24.11. 2022 gebilligt.

 

Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 13.03.2023 bis zum 14.04.2023.

 

Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 20.02.2023 die Stellungnahmen eingeholt worden.

 

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind eingegangen und geprüft worden. Insbesondere zu den Wohnbauflächen sind vermehrte Stellungnahmen abgegeben worden.

Die in der Anlage beigefügte Tabelle enthält die jeweiligen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge dazu.

 

Außerdem wurde ein Zusatzdokument erstellt, in dem auf die wichtigsten Punkte aller Stellungnahmen nochmals eingegangen wird.

Dabei wurden die fachlichen Beurteilungen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die sich daraus ergeben Konsequenzen für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt.

In der Anlage wird Ihnen der Entwurf noch einmal beigefügt, um den Bezug zu den Stellungnahmen und Abwägungsvorschlägen herstellen zu können.

 

Die Entscheidung über den Umgang der Abwägungsvorschläge obliegt allein der Gemeindevertretung.

 

Auf Grund dessen, dass nicht abzusehen ist, wie die Gemeindevertretung zu den einzelnen Stellungnahmen entscheiden wird, wurde noch keine abschließende Planzeichnung beigefügt.

 

Aus den Abwägungsvorschlägen, bzw. deren Annahme oder Änderungen durch die Gemeindevertretung, ergibt sich die Planfassung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans die letztendlich zur Genehmigung eingereicht werden soll.

Der vorliegende Beschluss dient ausschließlich der Abwägung der Stellungnahmen.

 

Die sich erst aus dem Abwägungsergebnis ergebende Planzeichnung für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bentwisch für die Ortslage Klein Kussewitz, wird Ihnen gesondert zum abschließenden Beschluss sowie Billigung der Begründung und des Umweltberichtes vorgelegt. In der Planzeichnung finden sich dann die Abwägungsentscheidungen bildlich dargestellt wieder.

 

 

 


Stellungnahme des Bauausschusses: