Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Kulturelle Veranstaltungen Blankenhagen 150 €)
Vorlage
VZD/1649/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Herr Michael Knuth (Handwerksbetrieb Maurer und Betonbauer, Michael Knuth, Wulfshäger Str. 10 a in 18182 Blankenhagen) in Höhe von 150,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 09.05.2023) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgabe soll speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:
Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Herr Michael Knuth (Handwerksbetrieb Maurer und Betonbauer, Michael Knuth, Wulfshäger Str. 10 a in 18182 Blankenhagen) hat am 09.05.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 150 € für Kulturelle Veranstaltungen Blankenhagen überwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen werden Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Blankenhagen geplant ist, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen) dieses Geld verwendet werden soll.

 


Finanzierung:

Nicht notwendig, da Spende.