Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Herr Michael Knuth
(Handwerksbetrieb Maurer und Betonbauer, Michael Knuth, Wulfshäger Str. 10 a in
18182 Blankenhagen) in Höhe von 150,00
€ anzunehmen (Buchungsdatum: 09.05.2023) und für Ausgaben von kulturellen
Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgabe soll speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden können, wird
die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Herr Michael Knuth (Handwerksbetrieb Maurer und Betonbauer, Michael
Knuth, Wulfshäger Str. 10 a in 18182 Blankenhagen) hat am 09.05.2023
(Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 150 € für Kulturelle Veranstaltungen
Blankenhagen überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von
100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf
den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die
Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der
Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen werden
Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis
1.000,00 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Blankenhagen
geplant ist, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen)
dieses Geld verwendet werden soll.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.