Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik im Haushaltsjahr 2022 den Eigenanteil der
Gemeinde an der Anschaffung des TLF 300 in Höhe von 201.681,69 € aus dem Saldo
der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren.
Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt
61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushaltsjahr
2022 das Tanklöschfahrzeug TLF 300 angeschafft.
Die Maßnahme stellt sich wie folgt dar:
Kosten: 405.014,69
€
Zuwendung vom Land und Landkreis: 203.333,00 €
Eigenanteil der Gemeinde: 201.681,69
€
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit,
zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 wurde diese
Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt, die endgültige Abrechnung
erfolgt in Vorbereitung der Jahresabschlüsse.
Die Darstellung wird zukünftig bei der
Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen
durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.
Hierzu wurden bereits folgende Beschlüsse
gefasst, gebucht bzw. vorgeschlagen:
Beschluss VFA/3036/2022/GBE vom 06.10.2022 für
2020: 136.922,30 €
Beschluss VFA/3134/2023/GBE für 2020: 73.977,71 €
Beschluss VFA/3037/2022/GBE vom 06.10.2022 für
2021: 67.609,25 €
Beschluss VFA/3135/2023/GBE für 2021: 688.747,02
€
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen stellt sich wie folgt dar:
|
15.315.144,14 € |
|
837.536,57 € |
|
133.843,82 € |
|
743.904,37 € |
Nach Auffassung der Verwaltung sind weiterhin zu berücksichtigen: |
|
|
-1.166.900,00 € |
|
-2.007.400,00 € |
|
- 2.000.000,00 € |
|
11.856.128,90
€ |
|
73.977,71 € |
|
688.747,02 € |
|
201.681,69 € |
Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind
somit aus gegenwärtiger Sicht gegeben.
Die Anschaffung des TLF 300 hat die Gemeinde
Bentwisch mit 201.681,69 € aus eigenen liquiden Mitteln finanziert, für die
Maßnahme gab es Zuwendungen bzw. Förderungen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Eigenanteil der
Gemeinde an der Anschaffung des TLF 300 in Höhe von 201.681,69 € im
Haushaltsjahr 20221 gem. § 12 GemHVO-Doppik aus dem Saldo der laufenden Ein-
und Auszahlungen zu finanzieren.
Die Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im
Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 201.681,69 €, die laufenden Ein- und
Auszahlungen verringern sich um diesen Betrag.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.05.2023:
Die Sitzung des Finanzausschusses findet am 25.05.2023 statt, die Stellungnahme muss in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragen werden.