Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 73.977,71 € im Haushaltsjahr 2020 für die
eigenfinanzierte Investition – Parkplätze gegenüber der Kita - aus dem Saldo
der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom
laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt
61200.6891000 umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushaltsjahr
2020 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen,
davon 73.977,71 € für die Herstellung von Parkflächen gegenüber der
Kindereinrichtung. Für diese Maßnahme gab es keine Förderung bzw. Zuwendung.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die
Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 wurde diese
Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt, die endgültige Abrechnung
erfolgt in Vorbereitung der Jahresabschlüsse.
Die Darstellung wird zukünftig bei der
Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen
durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2020 hat die
Verwaltung die investiven Auszahlungen 2020 sowie den Saldo der laufenden Ein-
und Auszahlungen geprüft.
Hierzu wurden bereits folgende Beschlüsse
gefasst und gebucht:
Beschluss VFA/3036/2022/GBE vom 06.10.2022 für
2020:
136.922,30 €
Beschluss VFA/3037/2022/GBE vom 06.10.2022 für
2021:
67.609,25 €
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen stellt sich wie folgt dar:
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15.315.144,14 € |
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837.536,57 € |
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133.843,82 € |
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743.904,37 € |
Nach Auffassung der Verwaltung sind weiterhin zu berücksichtigen: |
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-1.166.900,00 € |
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-2.007.400,00 € |
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- 2.000.000,00 € |
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11.856.128,90 € |
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73.977,71 € |
Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind
somit aus gegenwärtiger Sicht gegeben.
Die Maßnahme „Parkplätze gegenüber der Kita“
hat die Gemeinde Bentwisch mit 73.977,71 € aus eigenen liquiden Mitteln
finanziert, es gab keine Zuwendung bzw. Förderung.
Die Verwaltung schlägt vor, 73.977,71 € für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2020 gem. § 12 GemHVO-Doppik aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im
Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 73.977,71 €, die laufenden Ein- und Auszahlungen
verringern sich um diesen Betrag.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.05.2023:
Die Sitzung des Finanzausschusses findet am 25.05.2023 statt, die Stellungnahme muss in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragen werden.