Betreff
Beschluss der Gemeinde Rövershagen zum Untersuchungsraum für das Vorhaben L 182 Anbindung Gewerbegebietes Poppendorf
Vorlage
VBE/2612/2023/GRÖ
Aktenzeichen
L 182 Poppendorf
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde Rövershagen zum Untersuchungsrahmen für das Vorhaben L 182, bedarfsgerechte Anbindung des Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105 folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Eine autarke Lösungsfindung zur bedarfsgerechten Lösungsfindung

-       auf Grundlage des RREP 2011 (welches sich jedoch seit 2022 im Verfahren der Neuaufstellung befindet)

-       ohne Berücksichtigung der zukünftigen Trassenführung der B 105 und

-       ohne Kenntnis, ob der noch nicht entwickelte Teilbereich des Industriestandortes Poppendorf in dieser Größenordnung überhaupt Niederschlag im RREP/LRP findet oder

-       ohne die Ergebnisse der zurzeit durch das Amt für Raumordnung eingeleitete Untersuchung zur Lärmauswirkung der ausgewiesenen Großgewerbestandort

 

ist nicht realistisch.

 

Die Fortsetzung dieser Planung zum jetzigen Zeitpunkt ist verfrüht und bindet unnötigerweise Steuergelder.

Eine bedarfsgerechte Planung kann auf Grund der aufgezeigten Prämissen nicht erfolgen.

Die Planung sollte deshalb zurückgestellt werden.

 

Sollte dennoch die Planung weitergeführt werden, fordert die Gemeinde Rövershagen:

 

-       die Ausdehnung des Untersuchungsrahmen inkl. des Untersuchungsraumes bis zur BAB 19, um einen direkten Autobahnanschluss zu prüfen

-       die Ablehnung der Erweiterung des Untersuchungsraumes bis einschließlich K 17 und 18 mit der Prüfung der Ertüchtigung dieser Verkehrswege im Sinne der Maßnahme

-       Die Trassenführung über die K 17 und 18 führt zu erheblichen Umwegen mit der Konsequenz, dass sich die LKW-Fahrer Abkürzungen suchen und so keine effektive und bedarfsgerechte Anbindung geplant werden kann

-       Da die Lage der Trasse für die OU Mönchhagen/Rövershagen völlig offen ist, kann die Ertüchtigung der K 17 und 18 dazu führen, dass bei Trassenführung der OU zwischen Oberhagen und Oberhäger Straße, nicht aufnehmen kann. Die Bereiche sind bebaut und bereits jetzt der Verlärmung durch Bahntrasse und Straße ausgesetzt, die K 17 in diesem Bereich, die neu hinzukommenden Verkehre in Richtung Graal-Müritz und dann noch die LKW-Verkehre zum Gewerbegebiet Poppendorf Nord. Außerdem würde es zu einer Teilung der Ortslage führen.

-       Vor Weiterführung der Planung ist das Ergebnis der Untersuchung der Gewerbegebiete im Rahmen der Neuaufstellung des RREP abzuwarten.

-       Der Planungswille der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch sollten Beachtung finden. Beide Gemeinden lehnen das GE „Poppendorf Nord“ ab.

-       Sollte Poppendorf Nord nicht realisiert werden, ist die Ertüchtigung der L 182 unter Maßgabe des größtmöglichen Schutzes der Anwohner der Gemeinde Bentwisch zu prüfen

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V wurde das Amt Rostocker Heide per E-Mail am 20.03.2023 über einen Scoping Termin zur bedarfsgerechten Anbindung des Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105 informiert.

In der Anlage erhalten Sie die Scoping-Unterlagen mit dem Titel L 182 – Bedarfsgerechte Anbindung Poppendorf zur Kenntnisnahme.

 

Das Land M-V beabsichtigt zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Raums Poppendorf den Neu- bzw. Ausbau einer Verbindungsstraße zwischen dem Industriegebiet (IG) bzw. Gewerbegebiet (GE) Poppendorf und der B 105.

 

Der Scoping Termin dient der Festlegung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabensträger vorzulegenden Unterlagen, der “Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen“ unter Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzbehörden, der Naturschutzverbände und weiterer sachkundiger Dritter.

Außerdem der gegenseitigen Information von Vorhabensträger und Genehmigungsbehörde.

Ziel: Festlegung des Untersuchungsrahmen und die -inhalte sowie des Untersuchungsraumes.

 

Am 19.04.2023 fand auf Bitten der Bürgermeister von Mönchhagen und Rövershagen eine Beratung mit dem SBA Schwerin als Vorhabenträger, der Planfeststellungsbehörde, dem stellvertretenden Bürgermeister von Poppendorf und der Bauamtsleiterin des Amtes Carbäk statt.

 

Dem Vorausgegangen war die Bitte des Amts Rostocker Heide an die Planfeststellungsbehörde den Scoping Termin zu verschieben, um eine Beratung in allen Gremien der betroffenen Gemeinden durchführen zu können. Dies wurde abgelehnt.

 

Auf der Beratung am 19.04.2023 äußerte sich der Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch dahingehend, dass die Gemeinde die Erweiterung des Untersuchungsraumes in Richtung Norden unter Einbeziehung der Kreisstraßen K 17 und 18 einfordert, um die Ertüchtigung der Bestandsstraßen zu prüfen, bevor neue Straßentrassen gebaut werden.

Dagegen gab es Widerspruch seitens Rövershagen, Poppendorf und Mönchhagen.

 

 

Rövershagen und Mönchhagen sehen in der Anbindung an die BAB 19 eine effektivere Lösung und bringen die Erweiterung des Untersuchungsraumes in die Diskussion.

 

 

Letztendlich wurde dann auch eine Einladung vom Wirtschaftsministerium an die Bürgermeister der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch sowie an den Vorhabenträger in der 17. KW bekanntgegeben. Thema: Großgewerbestandort Poppendorf Nord.

 

Die Anhörungsbehörde entschied auf dieser Grundlage den Scoping Termin zu verschieben.

Den Gemeinden wird nunmehr Gelegenheit gegeben ihre Stellungnahme bis zum 10.07.2023 abzugeben.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Vorhabenträger hat seine Argumentation auf dem noch geltenden RREP aufgebaut.

Betrachtet man die Grundlagen, die der Planung dieser „bedarfsgerechten Anbindung“ dienen, ergeben sich unweigerlich folgende Fragen:

1.    Soll die Anbindung nur dem jetzigen Industriestandort Poppendorf dienen oder auch dem der daran angrenzenden Vorbehaltsfläche in einer Größe von 300 ha, die sich ca. je hälftig auf die Gemeinden Bentwisch und Poppendorf aufteilt?

 

Wenn ja und so kann man es den Unterlagen durchaus entnehmen, stellt sich die Frage, wie man die bedarfsgerechte Planung durchführen will, wenn in der Neuaufstellung zum RREP 2022 informiert wird, dass sowohl für das Industriegebiet Poppendorf, mit der angrenzenden Vorbehaltsfläche, als auch mit der Vorbehaltsfläche Rostock- Mönchhagen Untersuchungen laufen, die Aufschluss über die örtlichen Anforderungen des Schallschutzes  geben sollen.

 

Nach Vorliegen der Ergebnisse soll darüber befunden werden, in welchem Umfang hier weitere industrielle Nutzungen eingeordnet werden können und welche bisherigen Vorbehaltsflächen für eine Festlegung als Vorranggebiet im neuen RREP in Betracht kommen.

 

Im Übrigen kommt letztendlich die Planungshoheit der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch zum Tragen.

Beide Gemeinden haben bis heute die bauplanungsrechtliche Ausformung dieses Gebietes nicht in Angriff genommen.

Bentwisch und auch Poppendorf lehnen die Ausweisung des Großgewerbestandortes ab und sind bemüht diese Fläche der nachhaltigen Energiegewinnung zugänglich zu machen.

 

 

2.    Der Untersuchungsraum überlappt ca. 1/3 der für die Ortsumgehung festgelegten Untersuchungsraum.

Auszug aus den Scopingunterlagen:

 

 

Der Planungsraum des vorliegenden Projektes schließt sich südlich an die o.g. OU Mönchhagen an, wobei es in größeren Teilen zu einer Überlappung kommt (Abb. 1).

Abb. 1: Untersuchungsräume der Straßenbauprojekte B 105 Mönchhagen - Rövershagen und

der L 182 Poppendorf

 

           

            Mit der Neuaufstellung des RREP soll bei der Entwicklung der Verkehrsnetze ein           sinnvoller Einsatz von Energieressourcen erfolgen und die Erfordernisse des Klima- und    Umweltschutzes stärker als bisher berücksichtigt werden.

            Die Festlegung zur funktionalen Gliederung der Verkehrsnetze sollen bei der      Neuaufstellung des RREP unter Berücksichtigung des aktuellen Gutachtens und im    Einklang mit der laufenden Neuaufstellung des LEP übernommen und überarbeitet       werden.

 

            Wird dann auch eine direkte Anbindung an die Autobahn möglich sein?

            Damit müsste aber der Untersuchungsraum bis zur Autobahn ausgedehnt werden.

 

            Zu fordernder Inhalt des Untersuchungsrahmens wäre dann die Untersuchung einer      effektiven Anbindung an die Autobahn ggf. durch eine neue Abfahrt.

 

 

3.    Wie kann eine bedarfsgerechte Planung erfolgen, wenn die Anforderungen an die verkehrliche Infrastruktur für eine zukünftige Entwicklung mangels Kenntnis der Entwicklungspotentiale noch nicht feststehen?

 

4.    Wie sollen Gemeinden hinsichtlich der Abstimmung des vorgesehenen Untersuchungsrahmens, verbunden mit der Festlegung der zu untersuchenden Inhalte in einen zu definierenden Untersuchungsraum, reagieren, wenn diese benannten Unbekannten im Raum stehen?

 

Ist eine Entlastung der Ortslagen Klein Kussewitz, Groß Kussewitz und Bentwisch Ziel dieser Planung, so müssen zu mindestens die Entscheidungen über die Entwicklung des Industriestandortes Poppendorf und damit eine planbare Anforderung an die verkehrliche Infrastruktur und die Entscheidung über die Trassenführung der Ortsumgehung der B 105 Mönchhagen – Rövershagen bekannt sein.

 

Eine autarke Lösungsfindung auf Grundlage des RREP, welches sich jedoch seit 2022 im Verfahren der Neuaufstellung befindet, ohne Berücksichtigung der zukünftigen Trassenführung der B 105 und ohne Kenntnis, ob der noch nicht entwickelte Teilbereich des Industriestandortes Poppendorf in dieser Größenordnung überhaupt Niederschlag im RREP/LRP findet, ist nach Auffassung der Verwaltung zur Zeit unrealistisch.

Außerdem müsste dann bei der Planung der OU Mönchhagen – Rövershagen diese Anbindung an die B 105, wo auch immer sie erfolgen wird, als ein neuer Aspekt der Bewertung der Trassenvarianten hinzukommen und berücksichtigt werden.

 

Steht jedoch die Trasse der Ortsumgehung der B 105 und gibt es eine Entscheidung zur Entwicklung des Industriestandortes Poppendorf kann eine wirklich bedarfsgerechte Planung der Anbindung unter allen Prämissen des neuen RREP und der Entscheidung zu anderweitigen Nutzungen erfolgen.

 

Die Fortsetzung der Planung einer Anbindung des Gewerbegebietes Poppendorf an die

B 105 zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Verwaltung als verfrüht an.

Eine bedarfsgerechte Planung kann auf Grund der aufgezeigten Prämissen nicht erfolgen.

Die Planung sollte deshalb zurückgestellt werden.

 

Sollte dieser Empfehlung nicht gefolgt werden, muss auf jeden Fall

                - auf die vorgenannten Themen hingewiesen,

                - die Erweiterung des Untersuchungsraumes bis zur BAB 19 eingefordert

und der Erweiterung des Untersuchungsraumes in nördlicher Richtung abgelehnt werden.

 

Der formulierte Beschlussvorschlag ist noch unvollendet und wird nach der Beratung in den Ausschüssen entsprechend ergänzt.

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen die Beschlussvorlage um die folgenden Argumente zu ergänzen.

-       Die Trassenführung über die K 17 und 18 führt zu erheblichen Umwegen mit der Konsequenz, dass sich die LKW-Fahrer Abkürzungen suchen und so keine effektive und bedarfsgerechte Anbindung geplant werden kann

-       Da die Lage der Trasse für die OU Mönchhagen/Rövershagen völlig offen ist, kann die Ertüchtigung der K 17 und 18 dazu führen, dass bei Trassenführung der OU zwischen Oberhagen und Oberhäger Straße, nicht aufnehmen kann. Diese Bereiche sind bebaut und bereits jetzt der Verlärmung durch Bahntrasse und Straße ausgesetzt, die K 17 in diesem Bereich, die neu hinzukommenden Verkehre in Richtung Graal-Müritz und dann noch die LKW-Verkehre zum Gewerbegebiet Poppendorf Nord. Außerdem würde es zu einer Teilung der Ortslage führen.

-       Vor Weiterführung der Planung ist das Ergebnis der Untersuchung der Gewerbegebiete im Rahmen der Neuaufstellung des RREP abzuwarten.

-       Der Planungswille der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch sollten Beachtung finden. Beide Gemeinden lehnen das GE „Poppendorf Nord“ ab.

-       Sollte Poppendorf Nord nicht realisiert werden, ist die Ertüchtigung der L 182 unter Maßgabe des größtmöglichen Schutzes der Anwohner der Gemeinde Bentwisch zu prüfen