Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde
Rövershagen zum Untersuchungsrahmen für das Vorhaben L 182, bedarfsgerechte Anbindung des
Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105 folgende Stellungnahme abzugeben:
Eine autarke Lösungsfindung zur
bedarfsgerechten Lösungsfindung
- auf Grundlage des RREP 2011 (welches sich jedoch seit 2022 im Verfahren
der Neuaufstellung befindet)
- ohne Berücksichtigung der zukünftigen Trassenführung der B 105 und
- ohne Kenntnis, ob der noch nicht entwickelte Teilbereich des
Industriestandortes Poppendorf in dieser Größenordnung überhaupt Niederschlag
im RREP/LRP findet oder
- ohne die Ergebnisse der zurzeit durch das Amt für Raumordnung eingeleitete
Untersuchung zur Lärmauswirkung der ausgewiesenen Großgewerbestandort
ist nicht realistisch.
Die Fortsetzung dieser Planung zum jetzigen
Zeitpunkt ist verfrüht und bindet unnötigerweise Steuergelder.
Eine bedarfsgerechte Planung kann auf Grund der
aufgezeigten Prämissen nicht erfolgen.
Die Planung sollte deshalb zurückgestellt
werden.
Sollte dennoch die Planung weitergeführt werden, fordert die Gemeinde
Rövershagen:
- die Ausdehnung des Untersuchungsrahmen inkl. des Untersuchungsraumes bis zur BAB 19, um einen direkten Autobahnanschluss zu prüfen
- die Ablehnung der Erweiterung des Untersuchungsraumes bis einschließlich K 17 und 18 mit der Prüfung der Ertüchtigung dieser Verkehrswege im Sinne der Maßnahme
- Die Trassenführung über die K 17 und 18 führt zu erheblichen Umwegen mit
der Konsequenz, dass sich die LKW-Fahrer Abkürzungen suchen und so keine
effektive und bedarfsgerechte Anbindung geplant werden kann
-
Da die Lage
der Trasse für die OU Mönchhagen/Rövershagen völlig offen ist, kann die
Ertüchtigung der K 17 und 18 dazu führen, dass bei Trassenführung der OU
zwischen Oberhagen und Oberhäger Straße, nicht aufnehmen kann. Die Bereiche
sind bebaut und bereits jetzt der Verlärmung durch Bahntrasse und Straße
ausgesetzt, die K 17 in diesem Bereich, die neu hinzukommenden Verkehre in
Richtung Graal-Müritz und dann noch die LKW-Verkehre zum Gewerbegebiet
Poppendorf Nord. Außerdem würde es zu einer Teilung der Ortslage führen.
-
Vor
Weiterführung der Planung ist das Ergebnis der Untersuchung der Gewerbegebiete
im Rahmen der Neuaufstellung des RREP abzuwarten.
-
Der
Planungswille der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch sollten Beachtung finden.
Beide Gemeinden lehnen das GE „Poppendorf Nord“ ab.
-
Sollte
Poppendorf Nord nicht realisiert werden, ist die Ertüchtigung der L 182 unter
Maßgabe des größtmöglichen Schutzes der Anwohner der Gemeinde Bentwisch zu
prüfen
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V wurde das Amt
Rostocker Heide per E-Mail am 20.03.2023 über einen Scoping Termin zur
bedarfsgerechten Anbindung des Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105
informiert.
In der Anlage erhalten Sie die Scoping-Unterlagen mit dem Titel L 182 –
Bedarfsgerechte Anbindung Poppendorf zur Kenntnisnahme.
Das Land M-V beabsichtigt zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung
des Raums Poppendorf den Neu- bzw. Ausbau einer Verbindungsstraße zwischen dem Industriegebiet
(IG) bzw. Gewerbegebiet (GE) Poppendorf und der B 105.
Der Scoping Termin dient der
Festlegung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabensträger vorzulegenden
Unterlagen, der “Unterrichtung
über den
Untersuchungsrahmen“ unter Beteiligung der Umwelt- und
Naturschutzbehörden, der Naturschutzverbände und weiterer sachkundiger Dritter.
Außerdem
der gegenseitigen Information von Vorhabensträger und Genehmigungsbehörde.
Ziel:
Festlegung des Untersuchungsrahmen und die -inhalte sowie des Untersuchungsraumes.
Am
19.04.2023 fand auf Bitten der Bürgermeister von Mönchhagen und Rövershagen
eine Beratung mit dem SBA Schwerin als Vorhabenträger, der
Planfeststellungsbehörde, dem stellvertretenden Bürgermeister von Poppendorf
und der Bauamtsleiterin des Amtes Carbäk statt.
Dem
Vorausgegangen war die Bitte des Amts Rostocker Heide an die
Planfeststellungsbehörde den Scoping Termin zu verschieben, um eine Beratung in
allen Gremien der betroffenen Gemeinden durchführen zu können. Dies wurde
abgelehnt.
Auf der
Beratung am 19.04.2023 äußerte sich der Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch
dahingehend, dass die Gemeinde die Erweiterung des Untersuchungsraumes in
Richtung Norden unter Einbeziehung der Kreisstraßen K 17 und 18 einfordert, um
die Ertüchtigung der Bestandsstraßen zu prüfen, bevor neue Straßentrassen
gebaut werden.
Dagegen gab
es Widerspruch seitens Rövershagen, Poppendorf und Mönchhagen.
Rövershagen
und Mönchhagen sehen in der Anbindung an die BAB 19 eine effektivere Lösung und
bringen die Erweiterung des Untersuchungsraumes in die Diskussion.
Letztendlich wurde dann auch eine Einladung vom Wirtschaftsministerium an
die Bürgermeister der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch sowie an den
Vorhabenträger in der 17. KW bekanntgegeben. Thema: Großgewerbestandort
Poppendorf Nord.
Die Anhörungsbehörde entschied auf dieser Grundlage den Scoping Termin zu
verschieben.
Den Gemeinden wird nunmehr Gelegenheit gegeben ihre Stellungnahme bis zum
10.07.2023 abzugeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorhabenträger hat seine Argumentation auf
dem noch geltenden RREP aufgebaut.
Betrachtet man die Grundlagen, die der Planung
dieser „bedarfsgerechten Anbindung“ dienen, ergeben sich unweigerlich folgende
Fragen:
1. Soll die Anbindung nur dem jetzigen Industriestandort Poppendorf dienen
oder auch dem der daran angrenzenden Vorbehaltsfläche in einer Größe von 300
ha, die sich ca. je hälftig auf die Gemeinden Bentwisch und Poppendorf
aufteilt?
Wenn ja und so kann man es den
Unterlagen durchaus entnehmen, stellt sich die Frage, wie man die
bedarfsgerechte Planung durchführen will, wenn in der Neuaufstellung zum RREP
2022 informiert wird, dass sowohl für das Industriegebiet Poppendorf, mit der
angrenzenden Vorbehaltsfläche, als auch mit der Vorbehaltsfläche Rostock-
Mönchhagen Untersuchungen laufen, die Aufschluss über die örtlichen
Anforderungen des Schallschutzes geben
sollen.
Nach Vorliegen der Ergebnisse
soll darüber befunden werden, in welchem Umfang hier weitere industrielle
Nutzungen eingeordnet werden können und welche bisherigen Vorbehaltsflächen für
eine Festlegung als Vorranggebiet im neuen RREP in Betracht kommen.
Im Übrigen kommt letztendlich
die Planungshoheit der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch zum Tragen.
Beide Gemeinden haben bis
heute die bauplanungsrechtliche Ausformung dieses Gebietes nicht in Angriff
genommen.
Bentwisch und auch Poppendorf
lehnen die Ausweisung des Großgewerbestandortes ab und sind bemüht diese Fläche
der nachhaltigen Energiegewinnung zugänglich zu machen.
2. Der Untersuchungsraum überlappt ca. 1/3 der für die Ortsumgehung
festgelegten Untersuchungsraum.
Auszug aus den
Scopingunterlagen:
Der Planungsraum des vorliegenden Projektes schließt sich südlich
an die o.g. OU Mönchhagen an, wobei es in größeren Teilen zu einer Überlappung
kommt (Abb. 1).
Abb. 1: Untersuchungsräume der
Straßenbauprojekte B 105 Mönchhagen - Rövershagen und
der L 182
Poppendorf
Mit der Neuaufstellung
des RREP soll bei der Entwicklung der Verkehrsnetze ein sinnvoller Einsatz von Energieressourcen erfolgen und die
Erfordernisse des Klima- und Umweltschutzes
stärker als bisher berücksichtigt werden.
Die Festlegung zur
funktionalen Gliederung der Verkehrsnetze sollen bei der Neuaufstellung des RREP unter
Berücksichtigung des aktuellen Gutachtens und im Einklang mit der laufenden Neuaufstellung des LEP übernommen und
überarbeitet werden.
Wird dann auch eine
direkte Anbindung an die Autobahn möglich sein?
Damit müsste aber der
Untersuchungsraum bis zur Autobahn ausgedehnt werden.
Zu fordernder Inhalt des
Untersuchungsrahmens wäre dann die Untersuchung einer effektiven Anbindung an die Autobahn ggf. durch eine neue
Abfahrt.
3. Wie kann eine bedarfsgerechte Planung erfolgen, wenn die Anforderungen an
die verkehrliche Infrastruktur für eine zukünftige Entwicklung mangels Kenntnis
der Entwicklungspotentiale noch nicht feststehen?
4. Wie sollen Gemeinden hinsichtlich der Abstimmung des vorgesehenen
Untersuchungsrahmens, verbunden mit der Festlegung der zu untersuchenden
Inhalte in einen zu definierenden Untersuchungsraum, reagieren, wenn diese
benannten Unbekannten im Raum stehen?
Ist eine Entlastung der Ortslagen Klein
Kussewitz, Groß Kussewitz und Bentwisch Ziel dieser Planung, so müssen zu
mindestens die Entscheidungen über die Entwicklung des Industriestandortes
Poppendorf und damit eine planbare Anforderung an die verkehrliche
Infrastruktur und die Entscheidung über die Trassenführung der Ortsumgehung der
B 105 Mönchhagen – Rövershagen bekannt sein.
Eine autarke Lösungsfindung auf Grundlage des
RREP, welches sich jedoch seit 2022 im Verfahren der Neuaufstellung befindet,
ohne Berücksichtigung der zukünftigen Trassenführung der B 105 und ohne
Kenntnis, ob der noch nicht entwickelte Teilbereich des Industriestandortes
Poppendorf in dieser Größenordnung überhaupt Niederschlag im RREP/LRP findet,
ist nach Auffassung der Verwaltung zur Zeit unrealistisch.
Außerdem müsste dann bei der Planung der OU
Mönchhagen – Rövershagen diese Anbindung an die B 105, wo auch immer sie
erfolgen wird, als ein neuer Aspekt der Bewertung der Trassenvarianten
hinzukommen und berücksichtigt werden.
Steht jedoch die Trasse der Ortsumgehung der B
105 und gibt es eine Entscheidung zur Entwicklung des Industriestandortes
Poppendorf kann eine wirklich bedarfsgerechte Planung der Anbindung unter allen
Prämissen des neuen RREP und der Entscheidung zu anderweitigen Nutzungen
erfolgen.
Die Fortsetzung der Planung einer Anbindung des
Gewerbegebietes Poppendorf an die
B 105 zum jetzigen Zeitpunkt sieht die
Verwaltung als verfrüht an.
Eine bedarfsgerechte Planung kann auf
Grund der aufgezeigten Prämissen nicht erfolgen.
Die Planung sollte deshalb zurückgestellt
werden.
Sollte dieser Empfehlung nicht gefolgt werden,
muss auf jeden Fall
-
auf die vorgenannten Themen hingewiesen,
-
die Erweiterung des Untersuchungsraumes bis zur BAB 19 eingefordert
und der Erweiterung des Untersuchungsraumes in
nördlicher Richtung abgelehnt werden.
Der formulierte Beschlussvorschlag ist noch
unvollendet und wird nach der Beratung in den Ausschüssen entsprechend ergänzt.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen die
Beschlussvorlage um die folgenden Argumente zu ergänzen.
- Die Trassenführung über die K 17 und 18 führt zu erheblichen Umwegen mit
der Konsequenz, dass sich die LKW-Fahrer Abkürzungen suchen und so keine
effektive und bedarfsgerechte Anbindung geplant werden kann
-
Da die Lage
der Trasse für die OU Mönchhagen/Rövershagen völlig offen ist, kann die
Ertüchtigung der K 17 und 18 dazu führen, dass bei Trassenführung der OU
zwischen Oberhagen und Oberhäger Straße, nicht aufnehmen kann. Diese Bereiche
sind bebaut und bereits jetzt der Verlärmung durch Bahntrasse und Straße
ausgesetzt, die K 17 in diesem Bereich, die neu hinzukommenden Verkehre in
Richtung Graal-Müritz und dann noch die LKW-Verkehre zum Gewerbegebiet
Poppendorf Nord. Außerdem würde es zu einer Teilung der Ortslage führen.
-
Vor
Weiterführung der Planung ist das Ergebnis der Untersuchung der Gewerbegebiete
im Rahmen der Neuaufstellung des RREP abzuwarten.
-
Der
Planungswille der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch sollten Beachtung finden.
Beide Gemeinden lehnen das GE „Poppendorf Nord“ ab.
-
Sollte
Poppendorf Nord nicht realisiert werden, ist die Ertüchtigung der L 182 unter
Maßgabe des größtmöglichen Schutzes der Anwohner der Gemeinde Bentwisch zu
prüfen