Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Gemeinde Bentwisch über den Bebauungsplans Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* der Gemeinde Bentwisch
Vorlage
VBE/3128/2023/GBE
Aktenzeichen
Abw.+Satzung B 25 Albertsdorf
Art
BV Gemeinden

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch hat in Ihrer Sitzung am 05.12.2019 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* aufzustellen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* wurde gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13b i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 durchgeführt.

 

Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden gemäß § 13b i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Die Gemeinde hat über die Abwägungsvorschläge entschieden.

 

Aufgrund der durch die Abwägung erfolgten Änderungen in Plansatzung und Begründung wurde der geänderte Entwurf erneut gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden gemäß § 13b i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt. Die Gemeinde hat über die Abwägungsvorschläge zu entscheiden.

 

Ziel ist es, den Bebauungsplan Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* der Gemeinde Bentwisch als Satzung zu beschließen und danach in Kraft zu setzten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Aufstellungsverfahren kann und sollte mit dem Ihnen vorliegenden Beschlussvorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit und dem Satzungsbeschluss beendet und in Kraft gesetzt werden.

 

Finanzierung:

Der Gemeinde sind durch Direktbeauftragung keine Kosten entstanden.

 

Stellungnahme des Bauausschusses:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch

über den Bebauungsplan Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* der Gemeinde Bentwisch

 

1.    Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum erneuten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

            Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, während der öffentlichen Auslegung des

            Entwurfs nicht eingegangen.

 

 

            Die Anlage mit den Stellungnahmen und deren Prüfergebnis ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

            Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in

            ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe

            der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in

            Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem

            Vorgang zu nehmen.

 

 

 

 

 

2.   Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 *Wohnbebauung Albertsdorf* der Gemeinde Bentwisch, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung.

 

 

3.    Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.   Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung:

 

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Besetzte Mandate:

 

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davon anwesend:

 

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Ja- Stimmen:

 

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Nein- Stimmen:

-

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Stimmenthaltungen:

 

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