Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Andreas Lange (Andreas
Lange, Bäckerei, Dorfstraße 42 in 18182 Blankenhagen) in Höhe von 500,00 € anzunehmen (Buchungsdatum:
19.04.2023) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr
2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgabe soll speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen
Sachverhalt:
Andreas Lange (Andreas Lange, Bäckerei, Dorfstraße 42 in 18182
Blankenhagen) hat am
19.04.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 500 € für Kulturelle
Veranstaltungen Blankenhagen überwiesen. (Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von
100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf
den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die
Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet
ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der
Gemeinde Blankenhagen werden Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung
von Spenden, Schenkungen und Ähnlichen
Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von
100,01 Euro bis 1.000,00 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses Blankenhagen geplant ist, ist hier die Entscheidung der
Gemeindevertretung gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen)
dieses Geld verwendet werden soll.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.