Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die ablehnende Haltung der Gemeinde zur Ausweisung des im RREP
dargestellten Vorranggebietes für Gewerbe und Industrie „Poppendorf Nord“ auch
für die Neuaufstellung des RREP gem. Beschluss des Planungsverbandes vom
30.11.2022 beizubehalten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
bestätigt und erneuert damit die Beschlusslage aus dem Gebietsänderungsvertrag
zwischen der Altgemeinde Klein Kussewitz und der Altgemeinde Bentwisch,
Beschluss VZD/454/055/2016/GBE vom 04.018.2016 zu
§ 9 Bauleitplanung
Zitat: „4. Die Gemeinde steht der bauleitplanerischen Entwicklung des Gewerbegebietes „Poppendorf Nord“ … ablehnend gegenüber.“
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch zum
Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Klein Kussewitz vom 04.08.2016 ist
unter § 9 Bauleitplanung formuliert, dass die Ziele der Bauleitplanung der
eingemeindeten Gemeinde in der
vergrößerten Gemeinde weiterverfolgt werden.
Unter dem 4. Punkt ist geregelt, dass die Gemeinde der
bauleitplanerischen Entwicklung des Gewerbegebietes „Poppendorf Nord“ und dem
weiteren Ausbau der Legehennen-Anlage in der Ortslage Volkenshagen ablehnenden
gegenübersteht.
Die Beschlussvorlage dient der Verfestigung und Bestätigung dieser
Willensbekundung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen
Raumentwicklungsprogrammes.