Betreff
Erneuerung des Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zum Industriegebiet "Poppendorf Nord" im Rahmen der Neuaufstellung des RREP Rostock
Vorlage
VBE/3123/2023/GBE
Aktenzeichen
Neuaufstellung RREP
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die ablehnende Haltung der Gemeinde zur Ausweisung des im RREP dargestellten Vorranggebietes für Gewerbe und Industrie „Poppendorf Nord“ auch für die Neuaufstellung des RREP gem. Beschluss des Planungsverbandes vom 30.11.2022 beizubehalten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch bestätigt und erneuert damit die Beschlusslage aus dem Gebietsänderungsvertrag zwischen der Altgemeinde Klein Kussewitz und der Altgemeinde Bentwisch, Beschluss VZD/454/055/2016/GBE vom 04.018.2016 zu

§ 9 Bauleitplanung

Zitat: „4. Die Gemeinde steht der bauleitplanerischen Entwicklung des Gewerbegebietes „Poppendorf Nord“ …  ablehnend gegenüber.“

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen des Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch zum Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Klein Kussewitz vom 04.08.2016 ist unter § 9 Bauleitplanung formuliert, dass die Ziele der Bauleitplanung der eingemeindeten Gemeinde  in der vergrößerten Gemeinde weiterverfolgt werden.

Unter dem 4. Punkt ist geregelt, dass die Gemeinde der bauleitplanerischen Entwicklung des Gewerbegebietes „Poppendorf Nord“ und dem weiteren Ausbau der Legehennen-Anlage in der Ortslage Volkenshagen ablehnenden gegenübersteht.

 

Die Beschlussvorlage dient der Verfestigung und Bestätigung dieser Willensbekundung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes.