Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende der Nissen Architekten und
Stadtplaner GmbH (Nissen Architekten und Stadtplaner GmbH, Dorfstraße 38 in
18182 Blankenhagen) in Höhe von 350,00
€ anzunehmen (Buchungsdatum: 17.04.2023) und für Ausgaben von kulturellen
Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgabe soll speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Nissen Architekten und Stadtplaner GmbH (Nissen Architekten und
Stadtplaner GmbH, Dorfstraße 38 in 18182 Blankenhagen) hat am 17.04.2023
(Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 350 € für Kulturelle Veranstaltungen
Blankenhagen überwiesen (Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot
einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von
100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf
den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen werden
Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis
1.000,00 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses Blankenhagen geplant ist, ist hier die Entscheidung der
Gemeindevertretung gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen) dieses Geld verwendet werden soll.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.