Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende der
ImmoFair Rostock GmbH (ImmoFair Rostock GmbH, Arnold-Bernhard-Str. 33 in 18057
Rostock) in Höhe von 790,00 € anzunehmen
(Buchungsdatum: 17.04.2023) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im
Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgabe soll speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die ImmoFair Rostock GmbH (ImmoFair Rostock GmbH, Arnold-Bernhard-Str. 33
in 18057 Rostock) hat am 17.04.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 790
€ für Kulturelle Veranstaltungen Blankenhagen überwiesen (Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit
eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 €
überschritten wird. Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die
Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen werden
Entscheidungen über die Annahme oder
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von §
44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro durch den Haupt- und
Finanzausschuss getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses Blankenhagen geplant ist, ist hier die Entscheidung der
Gemeindevertretung gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen)
dieses Geld verwendet werden soll.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.