Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm vom Eisenbahn Bundesamt
Vorlage
VOA/3122/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt den Fragebogen zur öffentlichen Beteiligung zu Schienenlärm vom Eisenbahn-Bundesamt gemäß Anlage abzugeben.

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt den beschlossenen Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de/kommunalbeteiligung abzugeben.

 

 

 

Anlagen:

 


Sachverhalt:

Wie auch bereits im Amtsblatt für April 2023 informiert, hat das Eisenbahn-Bundesamt am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen gestartet.

Es können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis Montag, den 24. April 2023, zu ihren Lärmproblemen äußern.

Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform

www.laermaktionsplanung-schiene.de<http://www.laermaktionsplanung-schiene.de> freigeschaltet.

Neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger haben auch die Vertreter der Kommunen,

also die Bürgermeister/innen die Möglichkeit eine einzelne Beteiligung repräsentativ

abzugeben. Auch diese Beteiligung muss bis zum 24.April 2023 erfolgen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für diese öffentliche Beteiligung der Kommune/Gemeinde hat die Verwaltung den anliegenden, vom Eisenbahn-Bundesamt zur Verfügung gestellten Fragebogen, für die Gemeinde Bentwisch vorausgefüllt.

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet eine Beteiligung abzugeben. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies aber sinnvoll, da nicht bekannt bzw. einschätzbar ist, ob Bürger/innen ihr Recht der Beteiligung wahrnehmen.

Sollte die Einschätzung der Verwaltung nicht ihren Eindrücken entsprechen, bitten wir um Änderungsvorschläge.

Die Gemeindevertretung sollte über den zur Abgabe der öffentlichen Beteiligung zur Verfügung gestellten Fragebogen entscheiden.

 

 


Finanzierung:

Es fallen keine Kosten an. Eine Finanzierung ist nicht notwendig.