Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt den Fragebogen zur öffentlichen Beteiligung zu Schienenlärm vom
Eisenbahn-Bundesamt gemäß Anlage abzugeben.
Die Verwaltung wird damit beauftragt den
beschlossenen Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de/kommunalbeteiligung abzugeben.
Anlagen:
Sachverhalt:
Wie auch bereits im Amtsblatt für April 2023 informiert, hat
das Eisenbahn-Bundesamt am 13. März 2023 die erste Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für
Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen gestartet.
Es können alle Menschen, die sich durch
Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des
Bundes mitwirken und sich bis Montag, den 24. April 2023, zu ihren
Lärmproblemen äußern.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die
Beteiligungsplattform
www.laermaktionsplanung-schiene.de<http://www.laermaktionsplanung-schiene.de> freigeschaltet.
Neben der Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger haben auch die Vertreter der Kommunen,
also die Bürgermeister/innen die Möglichkeit
eine einzelne Beteiligung repräsentativ
abzugeben. Auch diese Beteiligung muss bis zum 24.April
2023 erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für diese öffentliche Beteiligung der
Kommune/Gemeinde hat die Verwaltung den anliegenden, vom Eisenbahn-Bundesamt
zur Verfügung gestellten Fragebogen, für die Gemeinde Bentwisch vorausgefüllt.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet eine
Beteiligung abzugeben. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies aber sinnvoll, da
nicht bekannt bzw. einschätzbar ist, ob Bürger/innen ihr Recht der Beteiligung
wahrnehmen.
Sollte die Einschätzung der Verwaltung nicht
ihren Eindrücken entsprechen, bitten wir um Änderungsvorschläge.
Die Gemeindevertretung sollte über den zur
Abgabe der öffentlichen Beteiligung zur Verfügung gestellten Fragebogen
entscheiden.
Finanzierung:
Es fallen keine Kosten an. Eine Finanzierung
ist nicht notwendig.