Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 3. Änderung zum Mietvertrag zur Betreibung der Kindertagesstätte
„Heidehummeln“ wie folgt:
3. Änderung zum
Mietvertrag
zur Betreibung der
Kindertagesstätte „Heidehummeln“
zwischen
der Gemeinde Rövershagen
vertreten durch die
Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne
- nachstehend „Vermieter“ genannt -
und
dem Verein „Auf der Tenne“
e.V.
Pankelower Weg 13a
18196 Dummerstorf
vertreten durch die
Geschäftsführerin Jana Kowitz
- nachstehend „Mieter“ genannt -
Die Beteiligten
vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen nachfolgende Änderungen zum
01.07.2023:
§ 4 Mietzins
(1) Der monatliche Mietzins beträgt 5,50 Euro je Quadratmeter.
Für die Gesamtfläche der Kindertagesstätte von 948,00m² ergibt sich ein
monatlicher Mietzins von
5.214,00€
(in Worten: fünftausendzweihundertvierzehn Euro).
Alle übrigen Festlegungen
des Mietvertrages vom 10.10.2013 sowie der 1. Änderung vom 02.02.2017 und der
2. Änderung vom 03.02.2020 bleiben bestehen.
____________________, den
___________ __________________,
den ___________
Ort Datum Ort Datum
____________________________________ __________________________________
Vermieter: Dr. Verena
Schöne Mieter:
Jana Kowitz
Bürgermeisterin der
Gemeinde Rövershagen Geschäftsführerin
Verein „Auf der Tenne“ e.V.
__________________________________________
Vermieter: Jörg Kuske
1. stellv. Bürgermeister
der Gemeinde Rövershagen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
und
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 2. Änderung zum ergänzenden Mietvertrag wie folgt:
2. Änderung zum
ergänzenden Mietvertrag
zwischen
der Gemeinde Rövershagen
vertreten durch die
Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne
- nachstehend „Vermieter“ genannt -
und
dem Verein „Auf der Tenne“
e.V.
Pankelower Weg 13a
18196 Dummerstorf
vertreten durch die
Geschäftsführerin Jana Kowitz
- nachstehend „Mieter“ genannt -
Die Beteiligten
vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen nachfolgende Änderungen zum
01.07.2023:
§ 4 Miete,
Mietanpassung
(1) Der monatliche Mietzins beträgt 5,50 Euro je
Quadratmeter. Für die Gesamtfläche der Kindertagesstätte von 390,60 m² ergibt
sich ein monatlicher Mietzins von
2.148,30€
(in Worten: zweitausendeinhundertachtundvierzig 30/100
Euro).
Alle übrigen Festlegungen
des Mietvertrages vom 28.05.2014 sowie der 1. Änderung zum ergänzenden
Mietvertrag vom 03.02.2020 bleiben bestehen.
____________________, den
___________ __________________,
den ___________
Ort Datum Ort Datum
____________________________________ __________________________________
Vermieter: Dr. Verena
Schöne Mieter:
Jana Kowitz
Bürgermeisterin der
Gemeinde Rövershagen Geschäftsführerin
Verein „Auf der Tenne“ e.V.
__________________________________________
Vermieter: Jörg Kuske
1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Rövershagen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
und
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 1. Änderung zum Mietvertrag Hort Rövershagen wie folgt:
1. Änderung zum
Mietvertrag Hort Rövershagen
zwischen
der Gemeinde Rövershagen
vertreten durch die
Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne
- nachstehend „Vermieter“ genannt -
und
dem Verein „Auf der Tenne“
e.V.
Pankelower Weg 13a
18196 Dummerstorf
vertreten durch die
Geschäftsführerin Jana Kowitz
- nachstehend „Mieter“ genannt -
Die Beteiligten
vereinbaren im gegenseitigen Einvernehmen nachfolgende Änderungen zum
01.07.2023:
§ 4 Miete,
Mietanpassung
(1) Der monatliche Mietzins beträgt 5,50 Euro je
Quadratmeter. Für die Gesamtnutz-fläche des Hortgebäudes von 1.110,76 m² ergibt
sich ein monatlicher Mietzins von
6.109,18€
(in Worten: sechstausendeinhundertneun 18/100 Euro).
Alle übrigen Festlegungen
des Mietvertrages vom 09.03.2017 bleiben bestehen.
____________________, den
___________ __________________,
den ___________
Ort Datum Ort Datum
____________________________________ __________________________________
Vermieter: Dr. Verena
Schöne Mieter:
Jana Kowitz
Bürgermeisterin der
Gemeinde Rövershagen Geschäftsführerin
Verein „Auf der Tenne“ e.V.
__________________________________________
Vermieter: Jörg Kuske
1. stellv. Bürgermeister
der Gemeinde Rövershagen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rövershagen hat als Vermieter mit
dem Verein auf der Tenne e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Heidehummeln“
sowie des Hortes „Heidehummeln“ folgende Mietverträge abgeschlossen:
1)
Mietvertrag zur Betreibung der Kindertagesstätte „Heidehummeln“
Dieser Mietvertrag beinhaltet
die Vermietung der Kindertagesstätte ohne den später erfolgten
Kita-Anbau.
Dieser Mietvertrag ist mit der
2. Änderung vom 03.02.2020 gültig (mit der 1. Änderung wurde der Seitentrakt
des Schulgebäudes als Hort herausgelöst (02/2017) und mit der 2. Änderung wurde
der Mietzins von 3,45€/m² auf 4,50€/m² angehoben (02/2020).
2)
ergänzender Mietvertrag
Dieser Mietvertrag beinhaltet
die Vermietung des später erfolgten Kita-Anbaus der Kindertagesstätte.
Dieser Mietvertrag ist mit der
1. Änderung vom 03.02.2020 gültig (mit dieser Änderung wurde der Mietzins von
3,45€/m² auf 4,50€/m² angehoben (02/2020).
3)
Mietvertrag Hort Rövershagen
Dieser Mietvertrag beinhaltet
die Vermietung des neuen Hortgebäudes mit einem Mietzins von 4,50€/m²
(03/2017).
Der Verein auf der Tenne e.V. hat den Landkreis
Rostock zu neuen Entgeltverhandlungen aufgerufen. Hintergrund sind in erster
Linie die steigenden Personal- und Betriebskosten.
Die neuen Entgelte sollen entsprechend des
gestellten Antrages zum 01.07.2023 gültig sein. Ein konkreter
Verhandlungstermin steht derzeit noch nicht fest.
In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde
Rövershagen jedoch die Möglichkeit, auch den Mietzins anzupassen. Hintergrund
ist eine Änderung der Richtlinie des Landkreises Rostock, welche u.a. den
maximalen Mietzins festlegt. Dieser wurde von 4,50€/m² auf 5,50€/m² angehoben.
Daher besteht für die Gemeinde Rövershagen die
Möglichkeit, alle drei der o.g. Mietverträge entsprechend anzupassen und den
Mietzins zu erhöhen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Erhöhung des Mietzinses würde
Mehreinnahmen für die Gemeinde bedeuten.
Diese stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
|
Mietvertrag zur Betreibung der Kindertagesstätte
„Heidehummeln“ (2. Änderung) |
ergänzender Mietvertrag (1.
Änderung) |
Mietvertrag Hort Rövershagen |
aktueller Mietzins |
4,50€/m² |
4,50€/m² |
4,50€/m² |
neuer Mietzins |
5,50€/m² |
5,50€/m² |
5,50€/m² |
Quadratmeter lt. Mietvertrag |
948m² |
390,6m² |
1.110,76m² |
Summe aktueller Mietzins |
4.266,00€/Monat |
1.757,70€/Monat |
4.998,42€/Monat |
Summe neuer Mietzins |
5.214,00€/Monat |
2.148,30€/Monat |
6.109,18€/Monat |
Mehreinnahmen für die Gemeinde pro
Monat |
948,00 € |
390,60 € |
1.110,76 € |
Mehreinnahmen für die Gemeinde pro
Jahr |
11.376,00 € |
4.687,20 € |
13.329,12 € |
Mehreinnahmen insgesamt pro Jahr: |
29.392,32
€ |
Da die Kita-Pauschalen einheitlich für alle
Gemeinden für das Jahr 2023 feststehen, wird es bei einer Platzkostenerhöhung
für die Gemeinde Rövershagen hier keine Änderungen geben.
Aufgrund der weggefallenen Elternbeiträge hat
die Erhöhung des Mietzinses auch keine Auswirkungen auf die Familien.
Bei einer Erhöhung der Platzkosten werden die
Mehrkosten vom Land und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
getragen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich, da eine
Erhöhung des Mietzinses Mehreinnahmen für die Gemeinde bedeutet.