Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende von
Frau Kristin Schneidemesser für die Kinderfeuerwehr Blankenhagen-Löschmäuse der
Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen in Höhe von 200,00 €, eingegangen am
21.03.2023, anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Frau Kristin Schneidemesser hat am 21.03.2023
eine Spende in Höhe von 200,00 € für die Kinderfeuerwehr Löschmäuse
Blankenhagen überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und
Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die
Annahme von Spenden entscheidet.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Blankenhagen entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von
Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende
dieser Ausschuss zuständig. Da in nächster Zeit der Haupt- und Finanzausschuss
Blankenhagen nicht tagt, sollte die Gemeindevertretung über den Beschluss
abstimmen.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.