Betreff
Beschluss der Gemeindevertetung Blankenhagen über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/1635/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende von Frau Kristin Schneidemesser für die Kinderfeuerwehr Blankenhagen-Löschmäuse der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen in Höhe von 200,00 €, eingegangen am 21.03.2023, anzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

 


Sachverhalt:

Frau Kristin Schneidemesser hat am 21.03.2023 eine Spende in Höhe von 200,00 € für die Kinderfeuerwehr Löschmäuse Blankenhagen überwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Blankenhagen entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss zuständig. Da in nächster Zeit der Haupt- und Finanzausschuss Blankenhagen nicht tagt, sollte die Gemeindevertretung über den Beschluss abstimmen.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.