Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Aufhebung des Sperrvermerks beim Produktkonto 01.21100.7852200 für die
Baumaßnahme Grundschule Bentwisch und beauftragt die Verwaltung mit der
Ausschreibung der weiterführenden Planungsleistungen zu beginnen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch möchte die Grundschule in Bentwisch mittels eines
Zwischenbaus mit dem Hortgebäude (ehemalige alte Schule) verbinden. Dafür
wurden finanzielle Mittel in den Haushalt gestellt, welche mit einem
Sperrvermerk versehen wurden. Dieser Sperrvermerk sagt aus, dass die Mittel nur
in Abhängigkeit eines Zuwendungsbescheid für Fördermittel ausgegeben werden
dürfen.
Für die Baumaßnahme wurde ein entsprechender Fördermittelantrag beim
Landkreis eingereicht.
Der Landkreis bat die Verwaltung für diese Maßnahme einen vorzeitigen
Maßnahmebeginn zu beantragen.
Diesem wurde am 22.03.2023 zugestimmt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn
wird in aller Regel nur zugestimmt, wenn auch anschließend ein
Zuwendungsbescheid ausgegeben wird.
Daraus lässt sich aber
kein Anspruch ableiten!
Laut Aussage des Landkreises würden die finanziellen Mittel aus
europäischen Fördermitteln bestehen, welche zum Teil in diesem Jahr zwingend
ausgegeben werden müssten. Aus diesem Grund muss schnellstmöglich mit der
Ausschreibung der weiterführenden Planung begonnen werden. Um mit der
Ausschreibung beginnen zu können, müssen die dafür benötigten finanziellen
Mittel von der Gemeinde bereitgestellt sein, d.h. der Sperrvermerk muss dazu im
Produktkonto 01.21100.7852200 aufgehoben werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch den Sperrvermerk aufzuheben, damit schnellstmöglich mit der Ausschreibung der weiterführenden Planungsleistungen begonnen werden kann.
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 der Gemeinde Bentwisch sind finanzielle Mittel in Höhe von 1.229.301,00 € für die Maßnahme bereitgestellt.