Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Aufhebung eines Sperrvermerkes beim Bauvorhaben Grundschule Bentwisch
Vorlage
VBE/3118/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks beim Produktkonto 01.21100.7852200 für die Baumaßnahme Grundschule Bentwisch und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der weiterführenden Planungsleistungen zu beginnen.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bentwisch möchte die Grundschule in Bentwisch mittels eines Zwischenbaus mit dem Hortgebäude (ehemalige alte Schule) verbinden. Dafür wurden finanzielle Mittel in den Haushalt gestellt, welche mit einem Sperrvermerk versehen wurden. Dieser Sperrvermerk sagt aus, dass die Mittel nur in Abhängigkeit eines Zuwendungsbescheid für Fördermittel ausgegeben werden dürfen.

Für die Baumaßnahme wurde ein entsprechender Fördermittelantrag beim Landkreis eingereicht.

Der Landkreis bat die Verwaltung für diese Maßnahme einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.

Diesem wurde am 22.03.2023 zugestimmt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird in aller Regel nur zugestimmt, wenn auch anschließend ein Zuwendungsbescheid ausgegeben wird.

Daraus lässt sich aber kein Anspruch ableiten!

Laut Aussage des Landkreises würden die finanziellen Mittel aus europäischen Fördermitteln bestehen, welche zum Teil in diesem Jahr zwingend ausgegeben werden müssten. Aus diesem Grund muss schnellstmöglich mit der Ausschreibung der weiterführenden Planung begonnen werden. Um mit der Ausschreibung beginnen zu können, müssen die dafür benötigten finanziellen Mittel von der Gemeinde bereitgestellt sein, d.h. der Sperrvermerk muss dazu im Produktkonto 01.21100.7852200 aufgehoben werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch den Sperrvermerk aufzuheben, damit schnellstmöglich mit der Ausschreibung der weiterführenden Planungsleistungen begonnen werden kann.


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 der Gemeinde Bentwisch sind finanzielle Mittel in Höhe von 1.229.301,00 € für die Maßnahme bereitgestellt.