Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende der Ferdinand Schultz
Nachfolger Fördertechnik GmbH (Ferdinand Schultz Nachfolger Fördertechnik GmbH,
Alzkarlshof 6 in 18146 Rostock) in Höhe
von 200,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 31.03.2023) und für Ausgaben von
kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgabe soll speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Ferdinand Schultz Nachfolger Fördertechnik GmbH (Ferdinand Schultz
Nachfolger Fördertechnik GmbH, Alzkarlshof 6 in 18146 Rostock) hat am
31.03.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 200 € für Kulturelle
Veranstaltungen Blankenhagen (Dorffest Blankenhagen) überwiesen (Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von
100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf
den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der
Gemeinde Blankenhagen werden Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung
von Spenden, Schenkungen und Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV
M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss
getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses Blankenhagen geplant ist, ist hier die Entscheidung der
Gemeindevertretung gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen)
dieses Geld verwendet werden soll.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende