Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Dr. med. Thomas
Maibaum (Arztpraxis Blankenhagen, Schulweg 6 in 18182 Blankenhagen) in Höhe von 250,00 € anzunehmen
(Buchungsdatum: 30.03.2023) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im
Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgabe soll speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch
genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Dr. med. Thomas Maibaum (Arztpraxis Blankenhagen, Schulweg 6 in 18182
Blankenhagen) hat am 30.03.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 250 €
für
Kulturelle Veranstaltungen Blankenhagen überwiesen (Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter
eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen
werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung,
soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00
€ überschritten wird. Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die
Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die
Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der
Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen werden
Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis
1.000,00 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Blankenhagen
geplant ist, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen) dieses Geld verwendet werden soll.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.