Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Herr Heiko Dethloff
(Siedlungsweg 20 b in 18182 Blankenhagen) in Höhe von 150,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 28.03.2023) und für
Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu
stellen.
Diese Ausgabe soll speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch
genommen werden können, wird die Spende in
das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Herr Heiko Dethloff (Siedlungsweg 20 b in 18182 Blankenhagen) hat am
28.03.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 150 € für Kulturelle
Veranstaltungen Blankenhagen überwiesen. (Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die
Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von
Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen
dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot
einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der
Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von
höchstens 1.000,00 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann
die Gemeindevertretung durch die
Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die
Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet
ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der
jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der
Gemeinde Blankenhagen werden
Entscheidungen über die Annahme oder
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und Ähnlichen
Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von
100,01 Euro bis 1.000,00 Euro durch den
Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses Blankenhagen geplant ist, ist
hier die Entscheidung der Gemeindevertretung
gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen)
dieses Geld verwendet werden soll.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.