Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 259 der Flur 2 Gemarkung Cordshagen
Vorlage
VBE/1626/2023/GBL
Aktenzeichen
01618-23-63240
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage

Ist die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 259 der Flur 2 Gemarkung Cordshagen bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB die Voranfrage

Ist die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 259 der Flur 2 Gemarkung Cordshagen bauplanungsrechtlich zulässig?

zur Stellungnahme vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Vorhabenstandort liegt im Bebauungszusammenhang der Ortslage Cordshagen und beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB.

Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Voranfrage benennt bisher nur die geplante Art der baulichen Nutzung: Wohngebäude.

Das zu betrachtende Umfeld ist hauptsächlich mit Wohngebäuden und ihnen zugeordneten Nebengebäuden bebaut.

Die geplante Art der Nutzung fügt sich somit in das nähere Umfeld ein.

Dem Antrag kann aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

 


Stellungnahme des Bauausschusses: