Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Kulturelle Veranstaltungen Blankenhagen) 500 €
Vorlage
VZD/1623/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Gregor Kröger (Elektroservice Detlef Kröger, Inhaber

Gregor Kröger, Völkshäger Str., 4 in 18182 Blankenhagen in Höhe von 500,00 € anzunehmen

(Buchungsdatum: 28.03.2023) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im

Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.

Diese Ausgabe soll speziell für

………………………

erfolgen.

Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden können, wird die Spende in

das darauffolgende Jahr übertragen.

Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

 


Sachverhalt:

Gregor Kröger (Elektroservice Detlef Kröger, Inhaber Gregor Kröger, Völkshäger Str. 4 in 18182

Blankenhagen) hat am 28.03.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 500 € für

Kulturelle Veranstaltungen Blankenhagen überwiesen. (Anlage 1).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die

Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche

Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von

Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen

Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen

entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der

Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird.

Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die

Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die

Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der

jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen werden

Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und Ähnlichen

Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro durch den

Haupt- und Finanzausschuss getroffen.

Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Blankenhagen geplant ist, ist

hier die Entscheidung der Gemeindevertretung erforderlich.

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen)

dieses Geld verwendet werden soll.


Finanzierung:

Nicht notwendig, da Spende.