Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Trägerschaft der Schulsozialarbeit an der Grundschule Bentwisch
Vorlage
VZD/3113/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch erteilt ihr Einverständnis, dass durch den Landkreis Rostock

die Volkssolidarität Regionalverband Bad Doberan e.V. bezüglich einer Trägerschaft der

Schulsozialarbeit an der Grundschule Bentwisch ab 07/2023 angefragt wird und bei bestätigtem Interesse dann auch die Trägerschaft übernimmt.

Die finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 10.000€ für die Erhöhung des wöchentlichen Stundenumfanges an Schulsozialarbeit (auf 30 Stunden/Woche) an der Grundschule Bentwisch

ab 07/2023 sind im Haushalt 2023 bereitgestellt (Produktkonto 1.21100-5419000 / 1.21100-

7419000).

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Bentwisch hat am 18.08.2022 den Beschluss gefasst, die Erhöhung

des wöchentlichen Stundenumfanges an Schulsozialarbeit an der Grundschule Bentwisch von derzeit ca. 11,5 Stunden/Woche auf 30 Stunden/Woche zu unterstützen und die dadurch entstehenden Mehrkosten anteilig zu tragen (Beschluss VZD/3030/2022/GBE).

Die für das Jahr 2023 für die Gemeinde anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 10.000€ für den

Zeitraum 07-12/2023. Diese Summe wurde bereits in den Haushalt 2023 eingestellt.

Jedoch stand die tatsächliche Erhöhung des Stundenumfanges an Schulsozialarbeit noch nicht verbindlich feststand.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nunmehr hat das Amt Rostocker Heide am 20.03.2023 von der zuständigen Mitarbeiterin beim

Landkreis Rostock die Information erhalten, dass für die Grundschule Bentwisch eine

Fachkraft für Schulsozialarbeit mit 30 Stunden/Woche im Doppelhaushalt des Landkreises

Rostock ab 07/2023 eingeplant wurde.

Der Doppelhaushalt des Landkreises Rostock ist bereits vom Kreistag bestätigt worden, jedoch

steht die Genehmigung des Innenministeriums derzeit noch aus. Dieses wird als unproblematisch

angesehen, so dass die Genehmigung im Mai/Juni erwartet wird.

Die Amtsleitung des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe hat die zuständige Mitarbeiterin

beauftragt, die zusätzlichen geplanten Stundenvolumen für die Schulsozialarbeit mit den

entsprechenden Schulträgern und Schulen sowie Trägern bereits vorausschauend abzustimmen.

 

Der Landkreis Rostock hat die Stelle der Schulsozialarbeiterin mit 60% im Haushalt 2023 und

2024 eingeplant, so dass durch die Gemeinde Bentwisch 40% der Kosten zu tragen sind.

 

Nun ist es erforderlich, dass durch den Landkreis Rostock ein Interessenbekundungsverfahren für die Trägerschaft eingeleitet wird. Dieses würde allerdings zusätzliche zeitliche Ressourcen benötigen und ist laut Rückmeldung der zuständigen Mitarbeiterin des Landkreises Rostock nicht erforderlich, sofern eine Einigung vorliegt.

Der Landkreis Rostock schlägt vor, den Träger „Volkssolidarität Regionalverband Bad Doberan

e.V.“ (VS) anzufragen, ob die Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft besteht.

Hintergrund ist, dass die VS bereits über langjährige Erfahrung in der Schulsozialarbeit verfügt

und aus Sicht des Landkreises Rostock fachlich gut aufgestellt ist.

Zudem kommt hinzu, dass die VS bereits die Trägerschaften der Schulsozialarbeit an der

Grundschule Blankenhagen sowie der Jugendsozialarbeit im Mehrgenerationenhaus „Heidetreff“

in Gelbensande seit Jahren trägt.

Da für die Grundschule Rövershagen ein gleichlautendes Vorhaben wie für die Grundschule

Bentwisch angedacht ist, würde die VS dann die Trägerschaften der Schulsozialarbeit an allen

Grundschulen im Amtsbereich sowie der Jugendsozialarbeit im Mehrgenerationenhaus

„Heidetreff“ übernehmen, so dass sich viele inhaltliche Anknüpfungspunkte ergeben.

Zu diesem Vorgehen ist jedoch das Einverständnis der kofinanzierenden Schulträger erforderlich.

 

Mit dem jetzigen Träger der Schulsozialarbeit, dem „Jugend- und Sozialwerk Region Rostock

gGmbH“ (JSW) hat die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Rostock bereits vorab informell

gesprochen. Durch das JSW besteht kein Interesse an der Übernahme weiterer Trägerschaften.

 

Die jetzige Schulsozialarbeiterin ist derzeit an der Grundschule Bentwisch, Grundschule

Rövershagen, KGS Rövershagen und Grundschule Graal-Müritz tätig.

Hier ist angedacht, dass sie zukünftig weiterhin an der KGS Rövershagen sowie an der

Grundschule Graal-Müritz tätig sein wird, da auch die Grundschule Graal-Müritz eine

Stundenerhöhung an Schulsozialarbeit erhalten wird.

An der Grundschule Bentwisch sowie an der Grundschule Rövershagen würde dann jeweils ein/e

neue/r Schulsozialarbeiter/in eingestellt mit jeweils 30 Stunden/Woche.

 

Der Landkreis Rostock hat „Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit im Kontext Jugendhilfe-Schule Landkreis Rostock“ erarbeitet. Ziel dieser Qualitätsstandards ist es, eine

Qualitätssicherung und -weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock zu

gewährleisten.

In diesen Qualitätsstandards sind u.a. auch die Anforderungen/Verpflichtungen des Schulträgers

festgehalten. Diese lauten wie folgt:

- politisches Bekenntnis zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der SSA

- Beratungs- und Gruppenräume stehen der SSA in der jeweiligen Schule zur Verfügung, die

kostenfreie Nutzung dieser Räume ist gewährleistet

- Sicherstellung eines gut erreichbaren und separaten Büros für die SSA

- Ausstattung des Büros der SSA mit mindestens einem Schreibtisch, einem Besprechungstisch

für mind. 4 Personen, einen abschließbaren Schrank

- Laptop/PC, Drucker, Telefon/Diensthandy, Internetanschluss (mit Erreichbarkeit per E-Mail) und

Zugang zu einem Kopiergerät stehen der Fachkraft für SSA zur Verfügung

- Bereitstellung eines Planungsetats zur Finanzierung der SSA im Rahmen des jeweiligen

kommunalen Haushaltes

 

Nach tel. Rücksprache mit der Schulsekretärin ist es derzeit so, dass die jetzige Schulsozialarbeiterin in verschiedensten Räumen (je nach Verfügbarkeit) ihre Arbeit erledigt.

Aktuell steht ihr daher keinerlei sächliche Ausstattung zur Verfügung.

Ggf. ist noch eine sächliche Ausstattung für den/die künftige Schulsozialarbeiter/in durch die

Gemeinde als Schulträger erforderlich (Laptop/PC; Telefon/Diensthandy; abschließbarer

Schrank; … ). Dieses wird sich im Einzelnen zeigen, sobald die Planungen – auch in Bezug auf

die Nutzung von Räumlichkeiten – konkreter werden.

 

Die Gemeinde Bentwisch sollte nun über das Einverständnis zur Trägerschaft beschließen.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich. Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Schulsozialarbeit sind bereits im Haushalt 2023 eingestellt.