Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch erteilt ihr
Einverständnis, dass durch den Landkreis Rostock
die Volkssolidarität Regionalverband Bad
Doberan e.V. bezüglich einer Trägerschaft der
Schulsozialarbeit an der Grundschule Bentwisch
ab 07/2023 angefragt wird und bei bestätigtem Interesse dann auch die
Trägerschaft übernimmt.
Die finanziellen Mittel in Höhe von
voraussichtlich 10.000€ für die Erhöhung des wöchentlichen Stundenumfanges an
Schulsozialarbeit (auf 30 Stunden/Woche) an der Grundschule Bentwisch
ab 07/2023 sind im Haushalt 2023 bereitgestellt
(Produktkonto 1.21100-5419000 / 1.21100-
7419000).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Bentwisch hat am
18.08.2022 den Beschluss gefasst, die Erhöhung
des wöchentlichen Stundenumfanges an
Schulsozialarbeit an der Grundschule Bentwisch von derzeit ca. 11,5
Stunden/Woche auf 30 Stunden/Woche zu unterstützen und die dadurch entstehenden
Mehrkosten anteilig zu tragen (Beschluss VZD/3030/2022/GBE).
Die für das Jahr 2023 für die Gemeinde
anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 10.000€ für den
Zeitraum 07-12/2023. Diese Summe wurde bereits
in den Haushalt 2023 eingestellt.
Jedoch stand die tatsächliche Erhöhung des
Stundenumfanges an Schulsozialarbeit noch nicht verbindlich feststand.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nunmehr hat das Amt Rostocker Heide am
20.03.2023 von der zuständigen Mitarbeiterin beim
Landkreis Rostock die Information erhalten,
dass für die Grundschule Bentwisch eine
Fachkraft für Schulsozialarbeit mit 30
Stunden/Woche im Doppelhaushalt des Landkreises
Rostock ab 07/2023 eingeplant wurde.
Der Doppelhaushalt des Landkreises Rostock ist
bereits vom Kreistag bestätigt worden, jedoch
steht die Genehmigung des Innenministeriums
derzeit noch aus. Dieses wird als unproblematisch
angesehen, so dass die Genehmigung im Mai/Juni
erwartet wird.
Die Amtsleitung des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
hat die zuständige Mitarbeiterin
beauftragt, die zusätzlichen geplanten
Stundenvolumen für die Schulsozialarbeit mit den
entsprechenden Schulträgern und Schulen sowie
Trägern bereits vorausschauend abzustimmen.
Der Landkreis Rostock hat die Stelle der
Schulsozialarbeiterin mit 60% im Haushalt 2023 und
2024 eingeplant, so dass durch die Gemeinde
Bentwisch 40% der Kosten zu tragen sind.
Nun ist es erforderlich, dass durch den
Landkreis Rostock ein Interessenbekundungsverfahren für die Trägerschaft
eingeleitet wird. Dieses würde allerdings zusätzliche zeitliche Ressourcen
benötigen und ist laut Rückmeldung der zuständigen Mitarbeiterin des
Landkreises Rostock nicht erforderlich, sofern eine Einigung vorliegt.
Der Landkreis Rostock schlägt vor, den Träger
„Volkssolidarität Regionalverband Bad Doberan
e.V.“ (VS) anzufragen, ob die Bereitschaft zur
Übernahme der Trägerschaft besteht.
Hintergrund ist, dass die VS bereits über
langjährige Erfahrung in der Schulsozialarbeit verfügt
und aus Sicht des Landkreises Rostock fachlich
gut aufgestellt ist.
Zudem kommt hinzu, dass die VS bereits die
Trägerschaften der Schulsozialarbeit an der
Grundschule Blankenhagen sowie der
Jugendsozialarbeit im Mehrgenerationenhaus „Heidetreff“
in Gelbensande seit Jahren trägt.
Da für die Grundschule Rövershagen ein
gleichlautendes Vorhaben wie für die Grundschule
Bentwisch angedacht ist, würde die VS dann die
Trägerschaften der Schulsozialarbeit an allen
Grundschulen im Amtsbereich sowie der Jugendsozialarbeit
im Mehrgenerationenhaus
„Heidetreff“ übernehmen, so dass sich viele
inhaltliche Anknüpfungspunkte ergeben.
Zu diesem Vorgehen ist jedoch das
Einverständnis der kofinanzierenden Schulträger erforderlich.
Mit dem jetzigen Träger der Schulsozialarbeit,
dem „Jugend- und Sozialwerk Region Rostock
gGmbH“ (JSW) hat die zuständige Mitarbeiterin
des Landkreises Rostock bereits vorab informell
gesprochen. Durch das JSW besteht kein
Interesse an der Übernahme weiterer Trägerschaften.
Die jetzige Schulsozialarbeiterin ist derzeit
an der Grundschule Bentwisch, Grundschule
Rövershagen, KGS Rövershagen und Grundschule
Graal-Müritz tätig.
Hier ist angedacht, dass sie zukünftig
weiterhin an der KGS Rövershagen sowie an der
Grundschule Graal-Müritz tätig sein wird, da
auch die Grundschule Graal-Müritz eine
Stundenerhöhung an Schulsozialarbeit erhalten
wird.
An der Grundschule Bentwisch sowie an der
Grundschule Rövershagen würde dann jeweils ein/e
neue/r Schulsozialarbeiter/in eingestellt mit jeweils
30 Stunden/Woche.
Der Landkreis Rostock hat „Qualitätsstandards
für Schulsozialarbeit im Kontext Jugendhilfe-Schule Landkreis Rostock“
erarbeitet. Ziel dieser Qualitätsstandards ist es, eine
Qualitätssicherung und -weiterentwicklung der
Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock zu
gewährleisten.
In diesen Qualitätsstandards sind u.a. auch die
Anforderungen/Verpflichtungen des Schulträgers
festgehalten. Diese lauten wie folgt:
- politisches Bekenntnis zum Erhalt und zur
Weiterentwicklung der SSA
- Beratungs- und Gruppenräume stehen der SSA in
der jeweiligen Schule zur Verfügung, die
kostenfreie Nutzung dieser Räume ist
gewährleistet
- Sicherstellung eines gut erreichbaren und
separaten Büros für die SSA
- Ausstattung des Büros der SSA mit mindestens
einem Schreibtisch, einem Besprechungstisch
für mind. 4 Personen, einen abschließbaren
Schrank
- Laptop/PC, Drucker, Telefon/Diensthandy,
Internetanschluss (mit Erreichbarkeit per E-Mail) und
Zugang zu einem Kopiergerät stehen der
Fachkraft für SSA zur Verfügung
- Bereitstellung eines Planungsetats zur
Finanzierung der SSA im Rahmen des jeweiligen
kommunalen Haushaltes
Nach tel. Rücksprache mit der Schulsekretärin
ist es derzeit so, dass die jetzige Schulsozialarbeiterin in verschiedensten
Räumen (je nach Verfügbarkeit) ihre Arbeit erledigt.
Aktuell steht ihr daher keinerlei sächliche
Ausstattung zur Verfügung.
Ggf. ist noch eine sächliche Ausstattung für
den/die künftige Schulsozialarbeiter/in durch die
Gemeinde als Schulträger erforderlich
(Laptop/PC; Telefon/Diensthandy; abschließbarer
Schrank; … ). Dieses wird sich im Einzelnen
zeigen, sobald die Planungen – auch in Bezug auf
die Nutzung von Räumlichkeiten – konkreter
werden.
Die Gemeinde Bentwisch sollte nun über das
Einverständnis zur Trägerschaft beschließen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich. Die
erforderlichen finanziellen Mittel für die Schulsozialarbeit sind bereits im
Haushalt 2023 eingestellt.