Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
hebt den 2. Beschluss vom 13.03.2023 zur Jahresrechnung 2019 (VFA/2590/2023/GRÖ
Entlastung der Bürgermeisterin) auf.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
entlastet die Bürgermeisterin vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2019.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
hat in ihrer Sitzung am 13.03.2023 folgende Beschlüsse zur Jahresrechnung 2019
(VFA/2590/2023/GRÖ) gefasst:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Rövershagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 22.02.2023 geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Rövershagen zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme
von 34.055.963,99 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.123.856,09 € fest.
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 10
davon anwesend: 7
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen entlastet die
Bürgermeisterin vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2019.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 10
davon anwesend: 7
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Frau Dr. Schöne ist befangen und stimmt nicht mit ab.
Nach der Sitzung ist aufgefallen, dass bei der
Abstimmung über Beschluss 2 Frau Kendra Schöne das Mitwirkungsverbot gem. § 24
Kommunalverfassung M-V (KV M-V) nicht eingehalten hat, der Beschluss 2 ist
somit unwirksam (Kommentar § 24 KV M-V, Randziffer 27) zu.
Stellungnahme der Verwaltung:
Um in diesem Sachverhalt Rechtssicherheit nach
§ 24 KV M-V zu erlangen, sollte über den Beschluss 2 – Entlastung der
Bürgermeisterin zur Jahresrechnung 2019 – erneut abgestimmt werden.
Frau Dr. Verena Schöne und Frau Kendra Schöne sollten sich zu diesem Beschluss für befangen erklären und im Zuschauerbereich Platz nehmen. Die Leitung der Sitzung wird an den 1. bzw. 2. Bürgermeister übergeben.
Finanzierung:
Dieser erneute Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.