Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Schulsozialarbeit an der Grundschule "De Likedeeler" Rövershagen
Vorlage
VZD/2601/2023/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 10.000€ für die Erhöhung des wöchentlichen Stundenumfanges an Schulsozialarbeit (auf 30 Stunden/Woche) an der Grundschule „De Likedeeler“ in Rövershagen ab 07/2023 im Haushalt 2023 bereitzustellen (Produktkonto 3.21100-5419001 / 3.21100-7419001).

Die außerplanmäßigen Ausgaben werden aus dem Produktkonto 3.61100-5442100 / 3.61100-7442100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen – allg. Umlagen an Landkreise) aus den Einsparungen der Kreisumlage finanziert.

Auch in den Folgejahren (ab 2024) wird die Gemeinde Rövershagen – jeweils vorbehaltlich der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltes – den erforderlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von ca. 20.000€ in den jeweiligen Haushalt einstellen.

Die Gemeinde Rövershagen erteilt zudem ihr Einverständnis, dass durch den Landkreis Rostock die Volkssolidarität Regionalverband Bad Doberan e.V. bezüglich einer Trägerschaft der Schulsozialarbeit an der Grundschule „De Likedeeler“ Rövershagen ab 07/2023 angefragt wird und bei bestätigtem Interesse dann auch die Trägerschaft übernimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend: 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:       

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat am 05.09.2022 den Beschluss gefasst, die Erhöhung des wöchentlichen Stundenumfanges an Schulsozialarbeit an der Grundschule „De Likedeeler“ in Rövershagen von derzeit ca. 11,5 Stunden/Woche auf 30 Stunden/Woche zu unterstützen und die dadurch entstehenden Mehrkosten anteilig zu tragen (Beschluss VZD/2538/2022/GRÖ).

 

Die für das Jahr 2023 für die Gemeinde anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 10.000€ für den Zeitraum 07-12/2023. Diese Summe wurde zur Haushaltsplanung 2023 mit eingereicht, jedoch im Zuge der Haushaltsbesprechungen gestrichen. Hintergrund war, dass die tatsächliche Erhöhung des Stundenumfanges an Schulsozialarbeit noch nicht verbindlich feststand.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nunmehr hat das Amt Rostocker Heide am 20.03.2023 von der zuständigen Mitarbeiterin beim Landkreis Rostock die Information erhalten, dass für die Grundschule „De Likedeeler“ eine Fachkraft für Schulsozialarbeit mit 30 Stunden/Woche im Doppelhaushalt des Landkreises Rostock ab 07/2023 eingeplant wurde.

Der Doppelhaushalt des Landkreises Rostock ist bereits vom Kreistag bestätigt worden, jedoch steht die Genehmigung des Innenministeriums derzeit noch aus. Dieses wird als unproblematisch angesehen, so dass die Genehmigung im Mai/Juni erwartet wird.

Die Amtsleitung des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe hat die zuständige Mitarbeiterin beauftragt, die zusätzlichen geplanten Stundenvolumen für die Schulsozialarbeit mit den entsprechenden Schulträgern und Schulen sowie Trägern bereits vorausschauend abzustimmen.

 

Daher ist es nun im ersten Schritt erforderlich, dass die Gemeinde die erforderlichen finanziellen Mittel zur Kofinanzierung der Stelle der Schulsozialarbeiterin im Haushalt 2023 bereitstellt.

Der Landkreis Rostock hat die Stelle der Schulsozialarbeiterin mit 60% im Haushalt 2023 und 2024 eingeplant, so dass durch die Gemeinde Rövershagen 40% der Kosten zu tragen sind.

 

Im zweiten Schritt ist es erforderlich, dass durch den Landkreis Rostock ein Interessenbekundungsverfahren für die Trägerschaft eingeleitet wird. Dieses würde allerdings zusätzliche zeitliche Ressourcen benötigen und ist laut Rückmeldung der zuständigen Mitarbeiterin des Landkreises Rostock nicht erforderlich, sofern eine Einigung vorliegt.

Der Landkreis Rostock schlägt vor, den Träger „Volkssolidarität Regionalverband Bad Doberan e.V.“ (VS) anzufragen, ob die Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft besteht.

Hintergrund ist, dass die VS bereits über langjährige Erfahrung in der Schulsozialarbeit verfügt und aus Sicht des Landkreises Rostock fachlich gut aufgestellt ist.

Zudem kommt hinzu, dass die VS bereits die Trägerschaften der Schulsozialarbeit an der Grundschule Blankenhagen sowie der Jugendsozialarbeit im Mehrgenerationenhaus „Heidetreff“ in Gelbensande seit Jahren trägt.

Da für die Grundschule Bentwisch ein gleichlautendes Vorhaben wie für die Grundschule Rövershagen angedacht ist, würde die VS dann die Trägerschaften der Schulsozialarbeit an allen Grundschulen im Amtsbereich sowie der Jugendsozialarbeit im Mehrgenerationenhaus „Heidetreff“ übernehmen, so dass sich viele inhaltliche Anknüpfungspunkte ergeben.

Zu diesem Vorgehen ist jedoch das Einverständnis der kofinanzierenden Schulträger erforderlich.

  

Mit dem jetzigen Träger der Schulsozialarbeit, dem „Jugend- und Sozialwerk Region Rostock gGmbH“ (JSW) hat die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Rostock bereits vorab informell gesprochen. Durch das JSW besteht kein Interesse an der Übernahme weiterer Trägerschaften.

 

Die jetzige Schulsozialarbeiterin ist derzeit an der Grundschule Bentwisch, Grundschule Rövershagen, KGS Rövershagen und Grundschule Graal-Müritz tätig.

Hier ist angedacht, dass sie zukünftig weiterhin an der KGS Rövershagen sowie an der Grundschule Graal-Müritz tätig sein wird, da auch die Grundschule Graal-Müritz eine Stundenerhöhung an Schulsozialarbeit erhalten wird.

An der Grundschule Bentwisch sowie an der Grundschule Rövershagen würde dann jeweils ein/e neue/r Schulsozialarbeiter/in eingestellt mit jeweils 30 Stunden/Woche.

 

Der Landkreis Rostock hat „Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit im Kontext Jugendhilfe-Schule Landkreis Rostock“ erarbeitet. Ziel dieser Qualitätsstandards ist es, eine Qualitätssicherung und -weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock zu gewährleisten.

In diesen Qualitätsstandards sind u.a. auch die Anforderungen/Verpflichtungen des Schulträgers festgehalten. Diese lauten wie folgt:

- politisches Bekenntnis zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der SSA

- Beratungs- und Gruppenräume stehen der SSA in der jeweiligen Schule zur Verfügung, die

kostenfreie Nutzung dieser Räume ist gewährleistet

- Sicherstellung eines gut erreichbaren und separaten Büros für die SSA

- Ausstattung des Büros der SSA mit mindestens einem Schreibtisch, einem Besprechungstisch für mind. 4 Personen, einen abschließbaren Schrank

- Laptop/PC, Drucker, Telefon/Diensthandy, Internetanschluss (mit Erreichbarkeit per E-Mail) und Zugang zu einem Kopiergerät stehen der Fachkraft für SSA zur Verfügung

- Bereitstellung eines Planungsetats zur Finanzierung der SSA im Rahmen des jeweiligen

kommunalen Haushaltes

 

Nach tel. Rücksprache mit der Schulsekretärin ist es so, dass die jetzige Schulsozialarbeiterin in der Regel im Besprechungsraum sitzt, sofern dieser nicht anderweitig genutzt wird. Dort stehen ihr allerdings kein Telefon und kein separater Schrank zur Verfügung.

Da es in dem Besprechungsraum keinen Internetzugang gibt, geht sie mit ihrem Laptop in die Mensa, sofern Internet benötigt wird.

Da in den Sommerferien der Digitalpakt umgesetzt wird, hat sich das Problem mit dem Internet zum neuen Schuljahr erledigt. Durch die zukünftige Schulsozialarbeiterin kann das Multifunktionsgerät der Grundschule mitgenutzt werden, so dass Drucker & Kopiergerät zur Verfügung stehen. Bezüglich der Nutzung von Räumlichkeiten ist dann eine Absprache mit der Schulleitung erforderlich.

Ggf. ist noch eine sächliche Ausstattung für den/die künftige Schulsozialarbeiter/in durch die Gemeinde als Schulträger erforderlich (Laptop/PC; Telefon/Diensthandy; abschließbarer Schrank; … ). Dieses wird sich im Einzelnen zeigen, sobald die Planungen – auch in Bezug auf die Nutzung von Räumlichkeiten – konkreter werden.

 

Die Gemeinde Rövershagen muss nun über die Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt 2023 sowie über das Einverständnis zur Trägerschaft beschließen.

 

Gemäß § 50 (1) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sind außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Aufwendungen/Auszahlungen sind unvorhergesehen, da zu den Haushaltsberatungen noch nicht verbindlich feststand, ob es eine Änderung bzgl. der Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2023 überhaupt geben wird.

Die Aufwendungen/Auszahlungen sind unabweisbar, da sonst ab 07/2023 keine Schulsozialarbeit mehr an der Grundschule Rövershagen durchgeführt wird.

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 


Finanzierung:

Die außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von voraussichtlich 10.000€ können aus dem Produktkonto 3.61100-5442100 / 3.61100-7442100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen – allg. Umlagen an Landkreise) aus den Einsparungen der Kreisumlage finanziert werden.