Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
die finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 10.000€ für die Erhöhung
des wöchentlichen Stundenumfanges an Schulsozialarbeit (auf 30 Stunden/Woche)
an der Grundschule „De Likedeeler“ in Rövershagen ab 07/2023 im Haushalt 2023
bereitzustellen (Produktkonto 3.21100-5419001 / 3.21100-7419001).
Die außerplanmäßigen Ausgaben werden aus dem
Produktkonto 3.61100-5442100 / 3.61100-7442100 (Steuern, allg. Zuweisungen,
allg. Umlagen – allg. Umlagen an Landkreise) aus den Einsparungen der
Kreisumlage finanziert.
Auch in den Folgejahren (ab 2024) wird die
Gemeinde Rövershagen – jeweils vorbehaltlich der Verabschiedung des jeweiligen
Haushaltes – den erforderlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von ca. 20.000€
in den jeweiligen Haushalt einstellen.
Die Gemeinde Rövershagen erteilt zudem ihr
Einverständnis, dass durch den Landkreis Rostock die Volkssolidarität
Regionalverband Bad Doberan e.V. bezüglich einer Trägerschaft der
Schulsozialarbeit an der Grundschule „De Likedeeler“ Rövershagen ab 07/2023
angefragt wird und bei bestätigtem Interesse dann auch die Trägerschaft
übernimmt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat am
05.09.2022 den Beschluss gefasst, die Erhöhung des wöchentlichen
Stundenumfanges an Schulsozialarbeit an der Grundschule „De Likedeeler“ in
Rövershagen von derzeit ca. 11,5 Stunden/Woche auf 30 Stunden/Woche zu
unterstützen und die dadurch entstehenden Mehrkosten anteilig zu tragen
(Beschluss VZD/2538/2022/GRÖ).
Die für das Jahr 2023 für die Gemeinde
anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 10.000€ für den Zeitraum 07-12/2023.
Diese Summe wurde zur Haushaltsplanung 2023 mit eingereicht, jedoch im Zuge der
Haushaltsbesprechungen gestrichen. Hintergrund war, dass die tatsächliche
Erhöhung des Stundenumfanges an Schulsozialarbeit noch nicht verbindlich
feststand.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nunmehr hat das Amt Rostocker Heide am
20.03.2023 von der zuständigen Mitarbeiterin beim Landkreis Rostock die
Information erhalten, dass für die Grundschule „De Likedeeler“ eine Fachkraft
für Schulsozialarbeit mit 30 Stunden/Woche im Doppelhaushalt des Landkreises
Rostock ab 07/2023 eingeplant wurde.
Der Doppelhaushalt des Landkreises Rostock ist
bereits vom Kreistag bestätigt worden, jedoch steht die Genehmigung des
Innenministeriums derzeit noch aus. Dieses wird als unproblematisch angesehen,
so dass die Genehmigung im Mai/Juni erwartet wird.
Die Amtsleitung des Amtes für Kinder- und
Jugendhilfe hat die zuständige Mitarbeiterin beauftragt, die zusätzlichen
geplanten Stundenvolumen für die Schulsozialarbeit mit den entsprechenden
Schulträgern und Schulen sowie Trägern bereits vorausschauend abzustimmen.
Daher ist es nun im ersten Schritt
erforderlich, dass die Gemeinde die erforderlichen finanziellen Mittel zur
Kofinanzierung der Stelle der Schulsozialarbeiterin im Haushalt 2023
bereitstellt.
Der Landkreis Rostock hat die Stelle der
Schulsozialarbeiterin mit 60% im Haushalt 2023 und 2024 eingeplant, so dass
durch die Gemeinde Rövershagen 40% der Kosten zu tragen sind.
Im zweiten Schritt ist es erforderlich, dass
durch den Landkreis Rostock ein Interessenbekundungsverfahren für die
Trägerschaft eingeleitet wird. Dieses würde allerdings zusätzliche zeitliche
Ressourcen benötigen und ist laut Rückmeldung der zuständigen Mitarbeiterin des
Landkreises Rostock nicht erforderlich, sofern eine Einigung vorliegt.
Der Landkreis Rostock schlägt vor, den Träger
„Volkssolidarität Regionalverband Bad Doberan e.V.“ (VS) anzufragen, ob die
Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft besteht.
Hintergrund ist, dass die VS bereits über
langjährige Erfahrung in der Schulsozialarbeit verfügt und aus Sicht des
Landkreises Rostock fachlich gut aufgestellt ist.
Zudem kommt hinzu, dass die VS bereits die
Trägerschaften der Schulsozialarbeit an der Grundschule Blankenhagen sowie der
Jugendsozialarbeit im Mehrgenerationenhaus „Heidetreff“ in Gelbensande seit
Jahren trägt.
Da für die Grundschule Bentwisch ein
gleichlautendes Vorhaben wie für die Grundschule Rövershagen angedacht ist,
würde die VS dann die Trägerschaften der Schulsozialarbeit an allen
Grundschulen im Amtsbereich sowie der Jugendsozialarbeit im
Mehrgenerationenhaus „Heidetreff“ übernehmen, so dass sich viele inhaltliche
Anknüpfungspunkte ergeben.
Zu diesem Vorgehen ist jedoch das
Einverständnis der kofinanzierenden Schulträger erforderlich.
Mit dem jetzigen Träger der Schulsozialarbeit,
dem „Jugend- und Sozialwerk Region Rostock gGmbH“ (JSW) hat die zuständige
Mitarbeiterin des Landkreises Rostock bereits vorab informell gesprochen. Durch
das JSW besteht kein Interesse an der Übernahme weiterer Trägerschaften.
Die jetzige Schulsozialarbeiterin ist derzeit
an der Grundschule Bentwisch, Grundschule Rövershagen, KGS Rövershagen und
Grundschule Graal-Müritz tätig.
Hier ist angedacht, dass sie zukünftig
weiterhin an der KGS Rövershagen sowie an der Grundschule Graal-Müritz tätig
sein wird, da auch die Grundschule Graal-Müritz eine Stundenerhöhung an
Schulsozialarbeit erhalten wird.
An der Grundschule Bentwisch sowie an der
Grundschule Rövershagen würde dann jeweils ein/e neue/r Schulsozialarbeiter/in
eingestellt mit jeweils 30 Stunden/Woche.
Der Landkreis Rostock hat „Qualitätsstandards
für Schulsozialarbeit im Kontext Jugendhilfe-Schule Landkreis Rostock“
erarbeitet. Ziel dieser Qualitätsstandards ist es, eine Qualitätssicherung und
-weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock zu gewährleisten.
In diesen Qualitätsstandards sind u.a. auch die
Anforderungen/Verpflichtungen des Schulträgers festgehalten. Diese lauten wie
folgt:
- politisches Bekenntnis zum Erhalt und zur
Weiterentwicklung der SSA
- Beratungs- und Gruppenräume stehen der SSA in
der jeweiligen Schule zur Verfügung, die
kostenfreie Nutzung dieser Räume ist
gewährleistet
- Sicherstellung eines gut erreichbaren und
separaten Büros für die SSA
- Ausstattung des Büros der SSA mit mindestens
einem Schreibtisch, einem Besprechungstisch für mind. 4 Personen, einen
abschließbaren Schrank
- Laptop/PC, Drucker, Telefon/Diensthandy,
Internetanschluss (mit Erreichbarkeit per E-Mail) und Zugang zu einem
Kopiergerät stehen der Fachkraft für SSA zur Verfügung
- Bereitstellung eines Planungsetats zur
Finanzierung der SSA im Rahmen des jeweiligen
kommunalen Haushaltes
Nach tel. Rücksprache mit der Schulsekretärin
ist es so, dass die jetzige Schulsozialarbeiterin in der Regel im
Besprechungsraum sitzt, sofern dieser nicht anderweitig genutzt wird. Dort
stehen ihr allerdings kein Telefon und kein separater Schrank zur Verfügung.
Da es in dem Besprechungsraum keinen
Internetzugang gibt, geht sie mit ihrem Laptop in die Mensa, sofern Internet
benötigt wird.
Da in den Sommerferien der Digitalpakt
umgesetzt wird, hat sich das Problem mit dem Internet zum neuen Schuljahr
erledigt. Durch die zukünftige Schulsozialarbeiterin kann das
Multifunktionsgerät der Grundschule mitgenutzt werden, so dass Drucker & Kopiergerät
zur Verfügung stehen. Bezüglich der Nutzung von Räumlichkeiten ist dann eine
Absprache mit der Schulleitung erforderlich.
Ggf. ist noch eine sächliche Ausstattung für
den/die künftige Schulsozialarbeiter/in durch die Gemeinde als Schulträger
erforderlich (Laptop/PC; Telefon/Diensthandy; abschließbarer Schrank; … ).
Dieses wird sich im Einzelnen zeigen, sobald die Planungen – auch in Bezug auf
die Nutzung von Räumlichkeiten – konkreter werden.
Die Gemeinde Rövershagen muss nun über die
Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt 2023 sowie über das
Einverständnis zur Trägerschaft beschließen.
Gemäß § 50 (1) Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern sind außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Die Aufwendungen/Auszahlungen sind
unvorhergesehen, da zu den Haushaltsberatungen noch nicht verbindlich
feststand, ob es eine Änderung bzgl. der Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr
2023 überhaupt geben wird.
Die Aufwendungen/Auszahlungen sind unabweisbar,
da sonst ab 07/2023 keine Schulsozialarbeit mehr an der Grundschule Rövershagen
durchgeführt wird.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Finanzierung:
Die außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen in Höhe von voraussichtlich 10.000€ können aus dem Produktkonto
3.61100-5442100 / 3.61100-7442100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen –
allg. Umlagen an Landkreise) aus den Einsparungen der Kreisumlage finanziert
werden.