Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt das Gebäude der Feierhalle belegen auf den Flurstücken 16/3 und 17/1
der Flur 4 Gemarkung Gelbensande und das direkt angrenzende Waldgebiet auf dem
Flurstück 16/13 gemäß beigefügtem Lageplan, dem Verein „Waldkindergarten e.V.“
als Waldkita-Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Grundlage eines Vertrages bildet das vor
Abschluss eines Nutzungsvertrages zu klärendes Baurecht in Form einer
Nutzungsänderung. Die Gemeinde stimmt deshalb bauplanungsrechtlich der zu
beantragenden Baugenehmigung in Form der Nutzungsänderung nach § 35 (2) BauGB
zu. Der Bürgermeister kann damit das gemeindliche Einvernehmen unterzeichnen.
Dieser Beschluss regelt nur die Entscheidung
über die zur Verfügungstellung des Gebäudes und die Zustimmung der baurechtlich
zu beantragenden Baugenehmigung zur Umnutzung des Gebäudes.
Alle anderen Befindlichkeiten der
Vertragsgestaltung zur Nutzung, Unterhaltung etc. sind nach Klärung des
Baurechts einem gesonderten Beschluss vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Vorstand des Waldkindergartens e.V. hat sich und sein Konzept auf der
letzten Gemeindevertretersitzung erstmalig vorgestellt.
Das Konzept in Kurzform liegt in der Anlage bei.
Auch wenn das Konzept darauf abstellt, dass die Kinder die meiste Zeit im
Freien verbringen, soll ein Gebäude den Kindern die Möglichkeit geben ihre
Mittagsmahlzeit und die Mittagsruhe in einem Gebäude einzunehmen bzw. zu
verbringen.
Diese Unterkunft soll die Kinder und Erzieher außerdem bei
Extremwettersituationen einen geschützten Aufenthalt ermöglichen.
Der bereits in die engere Wahl gefasste Standort am Hirschburger Landweg
schien zwar ideal, würde jedoch bei der Beantragung einer Baugenehmigung ins
Leere laufen, da diese Bereiche die Kompensationsfläche für das B-Plangebiet
Nr. 1 Holtrand darstellen und die Untere Naturschutzbehörde eine Zustimmung
nicht in Aussicht stellt.
Auf der Suche nach weiteren möglichen Standorten, die die erforderlichen
Prämissen erfüllen, wurden zwei Standorte gefunden, die jedoch nicht auf
Liegenschaften im Gemeindeeigentum liegen.
Ein Eigentümer wurde angeschrieben, mit dem 2. Eigentümer wird am
30.03.2023 ein Vor-Ort-Termin mit dem Bürgermeister und Vertretern des Vereins
stattfinden.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, ob die Feierhalle vor dem
Friedhof dem Waldkindergarten als Unterkunft dienen könne.
Bauliche Maßnahmen dahingehend, dass der jetzige Eingang verschlossen und
auf der jetzigen Rückseite des Gebäudes neu angeordnet werden würde, wären für
die Abtrennung zum Parkplatz des Friedhofes vorgesehen. Gleichzeitig könnten
die Kinder in dem Areal des Waldes, welcher der Gemeinde gehört, pädagogisch
beschäftigt werden.
In der Anlage ein Luftbild mit Markierung der beschriebenen Fläche.
Der Einsatz finanzieller Mittel für Sanierung und Umbau wäre notwendig.
Allerdings sind verschiedene Fördertöpfe für gerade solche Projekte neu
aufgelegt worden.
Unter „Finanzierung“ hat der Verein diese Möglichkeiten aufgezeigt. Die
Förderung muss zeitnah beantragt werden.
Vom Zeitplan her, wäre, wenn überhaupt, der Haushalt der Gemeinde erst
für das Jahr 2024 betroffen.
Mitglieder des Vereins werden auch auf der
BA-Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Manch einer mag bei dem Gedanken, eine alte
Feierhalle direkt am Friedhof als Zufluchtsort/Unterkunft für Waldkindergartenkinder zu nutzen
zurückschrecken, aber das Beispiel Blankenhagen, wo Kirche, Friedhof, Schule,
Kita, Spielplatz oder Rövershagen, wo ebenfalls Wohnen Gemeindebüro, Arzt und
der Schulsportplatz, dito Bentwisch direkt aneinandergrenzen, zeigt die
Selbstverständlichkeit mit dem Umgang der unterschiedlichen Phasen unseres
Seins auf.
Die Anfrage des Vereins für die zur
Verfügungstellung der Feierhalle wurde im Sozialausschuss erstmalig vorgetragen
und beraten.
Die Mitglieder des Sozialausschusses
befürworten die Nutzung/Umnutzung der Feierhalle für die Zwecke als
Waldkindergarten.
Umnutzung ist hier das richtige Stichwort. Denn
die Nutzungsänderung der Feierhalle obliegt der Baugenehmigungspflicht. Ob eine
Genehmigung möglich ist, bleibt dem zu beantragenden Vorbescheid bzw. der
Baugenehmigung abzuwarten.
Das Baurecht vor der Entscheidung der Gemeinde
zu beantragen, ist aus Sicht der Verwaltung wenig dienlich.
Die Beschlussvorlage dient der
Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Abgabe der Feierhalle inkl. der Nutzung
des sich im Gemeindeeigentum befindlichen angrenzenden Waldstückes an den
Waldkindergarten e.V.
Die Verwaltung möchte ohne Wertung Themen
auflisten, die Sie als Gemeindevertreter bei der Entscheidung durchaus
betrachten sollten. Die Themen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Pietätgedanke
- Gebäude im Bestand vorhanden, Sanierungsstau
- Sanierung durch Umnutzung bedeutet auch Aufwertung gerade im
Friedhofeingangsbereich mit Blick auf die Kapelle
- Fördermöglichkeiten senken finanziellen Aufwand für Gemeinde
- Erhalt des Gebäudes gesichert
- Gebäude relativ klein, bei „großen“ Beerdigungen standen die Menschen vor
der Trauerhalle
- Neubau einer weltlichen Trauerhalle?
- Trauerfeiern sind generell in der Kapelle möglich (weltliches Gebäude)
- bei Umnutzung der Trauerhalle kein Ausweich für andere Glaubensrichtungen
vorhanden
- Anzahl der Nutzungen der Feierhalle für Trauerfeiern im Jahr
2020 = 1
2021 = 2
2022 = 3
2023 bisher 1
Es sei darauf verwiesen, dass die Nutzung der
Trauerhalle statt der Kapelle in keinem Fall eine Frage des Glaubens war,
sondern Aspekte wie keine Trauerfeier oder nur sehr wenige Personen
- Mit Verlegung des Eingangsbereiches strikte Trennung zwischen KITA und
Trauergesellschaft gesichert
- Doppelnutzung der Parkplätze vor dem Friedhof – Kurzes Halten für
bringende oder abholende Elternteile, Parkplätze für Friedhofsbesucher
- Waldkitastandort für alle gut erreichbar, Verbindung zur Ortslage gewahrt
- Rettungswege vorhanden
- Übersichtliches Waldgebiet zwischen Wegeschneisen die alle auf bewohnte
Grundstücke zulaufen, genug Platz für die Waldkitakinder, aber auch
überschaubar im Notfall -Aufenthaltsort -
(Lindenweg, Meiershausstelle , Meiershausstelle Weg)
- Bei Ablehnung „hängt“ das Projekt „Waldkindergarten“ an den
Entscheidungen der privaten Grundstücksbesitzer und auch dort am Baurecht
- …
Finanzierung:
Die folgende Fördermöglichkeiten wurden durch
den Verein zugearbeitet.
Der Verein Waldkindergarten Gelbensande e.V. beabsichtigt die
Beantragung einer Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Im Rahmen
des Entwicklungsprogramms für integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
können Investitionssummen bis zu 5.000.000 € beantragt werden. Die benötigte
Fördersumme berechnet sich nach der Höhe der Sanierungs- und Umbaukosten, die
noch veranschlagt werden muss. Die Höhe des Eigenanteils beträgt in jedem Fall
25% der Fördersumme. Über die Unterstützung der Gemeinde in der Aufbringung des
Eigenanteils wäre der Verein sehr dankbar. Des Weiteren muss der Förderantrag
im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung von der Gemeinde gestellt
werden. Der Verein Waldkindergarten e.V. wird hierzu alle nötigen Unterlagen
sowie den ausgefüllten Antrag zuarbeiten.
Mit Blick auf einen
dauerhaft bestehenden Kita-Betrieb auf Gemeindegrund strebt der
Waldkindergarten Gelbensande e.V. einen langfristigen Pachtvertrag mit der
Gemeinde an.
Stellungnahme des Sozialausschusses (noch ohne Beschlussvorlage)
Der Sozialausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande, die Nutzungsänderung der
Feierhalle zu Gunsten des Vereins Waldkindergarten e.V.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 7
davon anwesend: 7
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 7 Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen das
Gebäude dem Waldkindergarten e.V. zur Verfügung zu stellen und der
bauplanungsrechtlichen Umnutzung zuzustimmen.