Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für die Nutzung der
Sporthalle durch die Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ und die Kindertagesstätte
„Hasenburg“ ab (das Datum wird durch den Geschäftsführer der Bentwisch GmbH
festgelegt) ein ermäßigtes Nutzungsentgelt in Höhe von derzeit 35,00€
brutto/Stunde für die große Halle und 23,00€ brutto/Stunde für die kleine Halle
zu erheben.
und
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass alle Gruppen und
Vereine aus der Gemeinde Bentwisch den subventionierten Satz in Höhe von
derzeit 35,00€ brutto/Stunde für die große Halle und 23,00€ brutto/Stunde für
die kleine Halle zu zahlen haben.
Alle Gruppen und Vereine außerhalb der Gemeinde Bentwisch zahlen den
nicht subventionierten Satz in Höhe von derzeit 45,00€ brutto/Stunde für die
große Halle und 30,00€ brutto/Stunde für die kleine Halle.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Bisher erfolgte durch die Kindertagesstätte
„Zwergenhaus“ (ASB) und die Kindertagesstätte „Hasenburg“ (Verein auf der Tenne
e.V.) laut Rückmeldung von Herrn Busekow, Geschäftsführer der Bentwisch GmbH,
eine kostenfreie Nutzung der Sporthallen.
Herr Albrecht, Vorsitzender des Ausschusses für
Schule, Jugend, Kultur und Sport, wurde von Herrn Busekow auf diesen
Sachverhalt angesprochen.
Aufgrund der auch in diesem Bereich steigenden
Kosten sowie im Zuge der Gleichbehandlung soll die Nutzung der Sporthallen durch
die Kindertagesstätten zukünftig ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Herr Busekow schlägt vor, beiden
Kindertagesstätten den subventionierten Stundensatz in Rechnung zu stellen.
Der subventionierte Stundensatz beläuft sich
derzeit auf 35€/Stunde für die große Halle und 23€/Stunde für die kleine Halle.
Der nicht subventionierte Stundensatz würde
sich aktuell auf 45€/Stunde für die große Halle und 30€/Stunde für die kleine
Halle belaufen.
Im Pacht- / Nutzungsvertrag zwischen der
Gemeinde Bentwisch und der Bentwisch GmbH vom 07.12.2018 über die Verpachtung
des multifunktionellen Sportgebäudes mit den dazugehörigen Außenanlagen ist
u.a. folgendes geregelt:
§ 5 – Vereinbarungen zur Nutzung des
Pachtobjektes durch die Gemeinde Bentwisch
1. Die Gemeinde Bentwisch als Eigentümer und Verpächter der Sportanlage hat
die Investition getätigt, um die quantitativen und qualitativen Voraussetzungen
für den Schul-, Vereins- und sonstigen gemeinnützig orientierten Sport in der
Gemeinde nachhaltig zu verbessern und langfristig abzusichern.
2. Dazu treffen die Beteiligten folgende Vereinbarungen:
2.1 Der Gemeinde steht das Recht zu, ganzjährig wochentags die Sporthalle für
den Schulsport gemäß Stundenplanung der Grundschule Bentwisch zu nutzen.
Darüber hinaus kann die Gemeinde die Sporthalle (beide Hallen) an 2 vom
Verpächter zu bestimmenden Werktagen pro Woche in der Zeit von 8 bis 22 Uhr für
den Kindergarten-, Vereins- und sonstigen gemeinnützig orientierten Sport
nutzen. Die konkrete Hallenbelegung ist rechtzeitig und regelmäßig zwischen den
Beteiligten abzustimmen.
2.2 Der Pächter verpflichtet sich, die beiden Hallen sowie die notwendigen
Umkleide- und Nebenräume der Gemeinde in der für die Nutzung durch die Schule,
den Kindergarten und die Vereine erforderlichen Qualität (Heizung, Beleuchtung,
Reinigung, etc.) bereitzustellen. Der Pächter hat zu gewährleisten, dass
mindestens eine Aufsichtsperson ständig anwesend ist.
2.3 Für die vorgenannte Nutzung zahlt die Gemeinde an den Pächter monatlich
EUR 10.000 inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Das
Nutzungsentgelt ist zahlbar bis zum 3. Werktag eines Quartals für das Quartal
im Voraus.
Die Kita „Zwergenhaus“ ist 1x pro Woche in den
Sporthallen (jeweils donnerstags 1 Stunde in der großen Halle und 1 Stunde in
der kleinen Halle).
Die Kita-Leitung hat mitgeteilt, dass derzeit
Entgeltverhandlungen durchgeführt werden und die Kosten für die Nutzung der
Sporthalle noch mit einfließen könnten. Somit muss nicht die Kita selber die
Kosten tragen, sondern diese refinanzieren sich durch die Platzkosten.
Die Kita „Hasenburg“ ist nur 1x im Jahr in der
Sporthalle ist. Der Fahrweg ist nicht umsetzbar, da es an einer
Beförderungsmöglichkeit fehlt.
Sofern die Kita die Sporthalle nutzen würde,
müssten auch immer 2 Gruppen zeitgleich
fahren (dies hat den Hintergrund, dass immer 2
Erzieher/innen mitfahren müssen, falls
doch etwas passiert). Aufgrund der Personalsituation
ist es nicht möglich, 2 Erzieher/innen mit nur einer Gruppe loszuschicken.
Mehr als 1x pro Monat möchte die Kita die
Sporthalle jedoch nicht nutzen.
Auch die Kita-Leitung hat mitgeteilt, dass
Unterlagen zu Entgeltverhandlungen eingereicht wurden und die Kosten für die
Nutzung der Sporthalle auch hier noch mit einfließen könnten. Somit muss auch
hier nicht die Kita selber die Kosten tragen, sondern diese refinanzieren sich
durch die Platzkosten.
Die Gemeindevertretung muss nun über die kostenpflichtige
Nutzung der Sporthallen für die Kindertagesstätten und in dem Zusammenhang auch
für andere Gruppen und Vereine innerhalb und außerhalb der Gemeinde Bentwisch
beschließen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
14.03.2023:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Stimmenthaltungen für die Nutzung der Sporthalle durch die Kindertagesstätte
„Zwergenhaus“ und die Kindertagesstätte „Hasenburg“ ab (das Datum wird durch
den Geschäftsführer der Bentwisch GmbH festgelegt) ein ermäßigtes
Nutzungsentgelt in Höhe von derzeit 35,00€/Stunde für die große Halle und
23,00€/Stunde für die kleine Halle zu erheben.
und
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Stimmenthaltungen, dass alle Gruppen und Vereine aus der Gemeinde Bentwisch den
subventionierten Satz in Höhe von derzeit 35,00€/Stunde für die große Halle und
23,00€/Stunde für die kleine Halle zu zahlen haben.
Alle Gruppen und Vereine außerhalb der Gemeinde Bentwisch zahlen den
nicht subventionierten Satz in Höhe von derzeit 45,00€/Stunde für die große
Halle und 30,00€/Stunde für die kleine Halle.
Stellungnahme des
Finanzausschusses vom 16.03.2023:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, für die Nutzung der Sporthalle durch die
Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ und die Kindertagesstätte „Hasenburg“ ab (das Datum
wird durch den Geschäftsführer der Bentwisch GmbH festgelegt) ein ermäßigtes Nutzungsentgelt in Höhe von derzeit 35,00 €/ Stunde/brutto für die große Halle und
23,00 €/Stunde/brutto für die kleine Halle zu erheben.
und
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, dass alle Gruppen und Vereine aus der
Gemeinde Bentwisch den subventionierten Satz in Höhe von derzeit 35,00€/Stunde/brutto für die große Halle und 23,00€/Stunde/brutto für die kleine Halle zu zahlen haben.
Alle Gruppen und Vereine außerhalb der Gemeinde Bentwisch zahlen den nicht subventionierten Satz in Höhe von derzeit 45,00€/Stunde/brutto für die große Halle und
30,00€/Stunde/ brutto für die kleine Halle.