Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 129.097,49 € nach § 23 FAG
M-V im Haushaltsjahr 2020 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der
Anlage.
Der Betrag in Höhe von 129.097,49 € wird wie
folgt gebucht:
1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23
FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf
61100.4922000
2. Umbuchung vom investiven in den laufenden
Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Verwendung der Zuweisung 2020 nach § 23 FAG M-V in Höhe von
129.097,49 € im Haushaltsjahr 2020 für:
……………………………………………..
Die Zuweisung verbleibt für diese Maßnahme in
der Kapitalrücklage.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In § 14
des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in der derzeit
gültigen Fassung ist u. a. folgendes geregelt:
1) Die
Finanzausgleichsmasse wird verwendet
1. für Vorwegabzüge für …….
b)
Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 in den Jahren 2020 bis 2023 in
Höhe von
150 000 000
Euro sowie ab dem Jahr 2024 in Höhe von 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse mindestens jedoch
100 000 000 Euro …………….
Gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 14 FAG M-V erhalten
Gemeinden und Landkreise allgemeine Zuweisungen (ISP) ausschließlich für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie
Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr,
Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie
Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen werden als Kapitalzuschüsse
gewährt.
Die Zuweisung gem. § 23 FAG M-V an die Gemeinde Bentwisch
beträgt für das Haushaltsjahr 2020 129.097,49 €. Mit der Haushaltsplanung 2020
wurde keine Verwendung der Infrastrukturpauschale eingestellt.
Alternativ können die Zuweisungen auch für spätere
Investitions- oder Instandhaltungsmaßnahmen angespart werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2020 hat die
Verwaltung die geleisteten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen der
Gemeinde Bentwisch geprüft.
Es besteht gem. § 23 FAG M-V die Möglichkeit,
die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Instandhaltung aus der Zuweisung
zu finanzieren, der Ergebnishaushalt wird dadurch entlastet.
Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung
die Verwendung der Infrastrukturpauschale (ISP) entsprechend der Anlage vor. Es
erfolgt die Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 GemHVO-Doppik (Entnahme
in der max. Höhe der Zuwendung möglich). Der Betrag wird vom den investiven
Finanzeinzahlungen in den laufenden Finanzhaushalt umgebucht
Finanzierung:
Die Entnahme aus der Kapitalrücklage verbessert
das Ergebnis in der Ergebnisrechnung.
Die Umbuchung im Finanzhaushalt hat keine
Auswirkungen auf den Bestand der liquiden Mittel, es erfolgt eine Umbuchung vom
investiven in den laufenden Bereich
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.05.2023:
Die Sitzung des Finanzausschusses findet am 25.05.2023 statt, die Stellungnahme muss in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragen werden.