Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Verwendung der Infrastrukturpauschale nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2020
Vorlage
VFA/3110/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 129.097,49 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2020 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage.  

 

Der Betrag in Höhe von 129.097,49 € wird wie folgt gebucht:

 

1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf 61100.4922000

2. Umbuchung vom investiven in den laufenden Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die Verwendung der Zuweisung 2020 nach § 23 FAG M-V in Höhe von 129.097,49 € im Haushaltsjahr 2020 für:

……………………………………………..

Die Zuweisung verbleibt für diese Maßnahme in der Kapitalrücklage.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

In § 14 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in der derzeit gültigen Fassung ist u. a. folgendes geregelt:

1) Die Finanzausgleichsmasse wird verwendet

1. für Vorwegabzüge für …….

                b) Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 in den Jahren 2020 bis 2023 in Höhe von

                150 000 000 Euro sowie ab dem Jahr 2024 in Höhe von 6,5 Prozent der                Finanzausgleichsmasse mindestens jedoch 100 000 000 Euro …………….

 

Gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 14 FAG M-V erhalten Gemeinden und Landkreise allgemeine Zuweisungen (ISP) ausschließlich für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr, Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen werden als Kapitalzuschüsse gewährt.

 

Die Zuweisung gem. § 23 FAG M-V an die Gemeinde Bentwisch beträgt für das Haushaltsjahr 2020 129.097,49 €. Mit der Haushaltsplanung 2020 wurde keine Verwendung der Infrastrukturpauschale eingestellt.

 

Alternativ können die Zuweisungen auch für spätere Investitions- oder Instandhaltungsmaßnahmen angespart werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In Vorbereitung der Jahresrechnung 2020 hat die Verwaltung die geleisteten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen der Gemeinde Bentwisch geprüft.

 

Es besteht gem. § 23 FAG M-V die Möglichkeit, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Instandhaltung aus der Zuweisung zu finanzieren, der Ergebnishaushalt wird dadurch entlastet.

 

Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung die Verwendung der Infrastrukturpauschale (ISP) entsprechend der Anlage vor. Es erfolgt die Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 GemHVO-Doppik (Entnahme in der max. Höhe der Zuwendung möglich). Der Betrag wird vom den investiven Finanzeinzahlungen in den laufenden Finanzhaushalt umgebucht

 


Finanzierung:

Die Entnahme aus der Kapitalrücklage verbessert das Ergebnis in der Ergebnisrechnung.

Die Umbuchung im Finanzhaushalt hat keine Auswirkungen auf den Bestand der liquiden Mittel, es erfolgt eine Umbuchung vom investiven in den laufenden Bereich

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.05.2023:

Die Sitzung des Finanzausschusses findet am 25.05.2023 statt, die Stellungnahme muss in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragen werden.