Betreff
Beschluss der Gemeinde Bentwisch über die Annahme von Spenden gem. § 44 KV M-V
Vorlage
VZD/3109/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

Der Verein „Deutsches Rotes Kreuz e.V.“ hat für die Spielplätze der Gemeinde Bentwisch 280,00 € gespendet. Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch muss über die Annahme entschieden werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern darf die Gemeinde zu Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben.

Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht zu stellen, indem die Geber, die Höhe der Zuwendungen und deren Zweck anzugeben sind. Der Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übergeben und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch regelt die Annahme der Spenden wie folgt:

 

 

-       bis 100,00 € der Bürgermeister,

-       von 100,01 € bis 1.000,00 € der Hauptausschuss und

-       ab 1.001,00 € die Gemeindevertretung.

 

Da der Hauptausschuss nicht regelmäßig Sitzungen abhält, kann die Gemeindevertretung in jedem Fall entscheiden.

 

 


Finanzierung:

Es handelt sich bei der Spende um eine zweckgebundene Einzahlung, die nur für die Spielplätze der Gemeinde Bentwisch verwendet werden darf.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Vereins „Deutsches Rotes Kreuz e.V.“ in Höhe von 280,00 € für die Spielplätze der Gemeinde Bentwisch anzunehmen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: