Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Verwendung der Infrastrukturpauschale nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2021
Vorlage
VFA/1664/2023/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 26.558,28 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2021 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage. Der Restbetrag über 62.691,63 € verbleibt für spätere Maßnahmen in der Kapitalrücklage.

 

Der Betrag in Höhe von 26.558,28 € wird wie folgt gebucht:

 

1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf 61100.4922000

2. Umbuchung vom investiven in den laufenden Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000

 

Oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt, der Zuweisung in Höhe von 89.249,91 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2021 für folgende investive Maßnahme/n anzusparen:

…………………………………………………

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

In § 14 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in der derzeit gültigen Fassung ist u. a. folgendes geregelt:

1) Die Finanzausgleichsmasse wird verwendet

1. für Vorwegabzüge für ………………………..

                b) Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 in den Jahren 2020 bis 2023 in Höhe von

                150 000 000 Euro sowie ab dem Jahr 2024 in Höhe von 6,5 Prozent der                Finanzausgleichsmasse mindestens jedoch 100 000 000 Euro …………….

 

Gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 14 FAG M-V erhalten Gemeinden und Landkreise allgemeine Zuweisungen (ISP) ausschließlich für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr, Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen werden als Kapitalzuschüsse gewährt.

 

Die Zuweisung gem. § 23 FAG M-V an die Gemeinde Mönchhagen beträgt für das Haushaltsjahr 2021 89.249,92 €. Mit der Haushaltsplanung 2021 wurde die Verwendung von 60.000,00 € für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich „Straßen“ eingestellt (siehe Produktkonto 61100.4922000).

 

Alternativ können die Zuweisungen auch für spätere Instandhaltungsmaßnahmen angespart werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In Vorbereitung der Jahresrechnung 2021 hat die Verwaltung die geleisteten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen der Gemeinde Mönchhagen geprüft.

 

Es besteht gem. § 23 FAG M-V die Möglichkeit, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Instandhaltung aus der Zuweisung zu finanzieren, der Ergebnishaushalt wird dadurch entlastet.

 

Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung die Verwendung der Infrastrukturpauschale (ISP) entsprechend der Anlage vor. Es erfolgt die Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 Abs. 6 GemHVO-Doppik (Entnahme in der max. Höhe der Zuwendung möglich). Der Betrag wird von den investiven Finanzeinzahlungen in den laufenden Finanzhaushalt umgebucht.


Finanzierung:

Die Entnahme aus der Kapitalrücklage verbessert das Ergebnis in der Ergebnisrechnung.

Die Umbuchung im Finanzhaushalt hat keine Auswirkungen auf den Bestand der liquiden Mittel, es erfolgt eine Umbuchung vom investiven und den laufenden Bereich.