Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 26.558,28 € nach § 23 FAG
M-V im Haushaltsjahr 2021 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage.
Der Restbetrag über 62.691,63 € verbleibt für spätere Maßnahmen in der
Kapitalrücklage.
Der Betrag in Höhe von 26.558,28 € wird wie
folgt gebucht:
1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23
FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf
61100.4922000
2. Umbuchung vom investiven in den laufenden
Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000
Oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt, der Zuweisung in Höhe von 89.249,91 € nach § 23 FAG M-V im
Haushaltsjahr 2021 für folgende investive Maßnahme/n anzusparen:
…………………………………………………
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In § 14
des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in der derzeit
gültigen Fassung ist u. a. folgendes geregelt:
1) Die
Finanzausgleichsmasse wird verwendet
1. für Vorwegabzüge für ………………………..
b)
Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 in den Jahren 2020 bis 2023 in
Höhe von
150 000 000
Euro sowie ab dem Jahr 2024 in Höhe von 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse mindestens jedoch
100 000 000 Euro …………….
Gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 14 FAG M-V erhalten
Gemeinden und Landkreise allgemeine Zuweisungen (ISP) ausschließlich für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie
Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr,
Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie
Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen werden als Kapitalzuschüsse
gewährt.
Die Zuweisung gem. § 23 FAG M-V an die Gemeinde Mönchhagen
beträgt für das Haushaltsjahr 2021 89.249,92 €. Mit der Haushaltsplanung 2021
wurde die Verwendung von 60.000,00 € für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich
„Straßen“ eingestellt (siehe Produktkonto 61100.4922000).
Alternativ können die Zuweisungen auch für spätere
Instandhaltungsmaßnahmen angespart werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2021 hat die
Verwaltung die geleisteten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen der
Gemeinde Mönchhagen geprüft.
Es besteht gem. § 23 FAG M-V die Möglichkeit,
die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Instandhaltung aus der Zuweisung
zu finanzieren, der Ergebnishaushalt wird dadurch entlastet.
Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung die Verwendung der Infrastrukturpauschale (ISP) entsprechend der Anlage vor. Es erfolgt die Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 Abs. 6 GemHVO-Doppik (Entnahme in der max. Höhe der Zuwendung möglich). Der Betrag wird von den investiven Finanzeinzahlungen in den laufenden Finanzhaushalt umgebucht.
Finanzierung:
Die Entnahme aus der Kapitalrücklage verbessert
das Ergebnis in der Ergebnisrechnung.
Die Umbuchung im Finanzhaushalt hat keine
Auswirkungen auf den Bestand der liquiden Mittel, es erfolgt eine Umbuchung vom
investiven und den laufenden Bereich.