Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 102.386,70 € nach § 23 FAG
M-V im Haushaltsjahr 2020 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage.
Der Restbetrag über 1.593,92 € verbleibt für spätere Maßnahmen in der
Kapitalrücklage.
Der Betrag in Höhe von 102.386,70 € wird wie
folgt gebucht:
1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23
FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf
61100.4922000
2. Umbuchung vom investiven in den laufenden
Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt die Verwendung der Zuweisung 2020 nach § 23 FAG M-V in Höhe von 103.980,62 € im Haushaltsjahr 2020 für investive Maßnahmen in dem
Bereich……………………………………………..
Der Betrag verbleibt in der Kapitalrücklage und
wird über eine Nebenrechnung in der Bilanz nachgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage/n:
Sachverhalt:
In § 14
des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in der derzeit
gültigen Fassung ist u. a. folgendes geregelt:
1) Die
Finanzausgleichsmasse wird verwendet
1. für Vorwegabzüge für …….
b)
Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 in den Jahren 2020 bis 2023 in
Höhe von
150 000 000
Euro sowie ab dem Jahr 2024 in Höhe von 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse mindestens jedoch
100 000 000 Euro …………….
Gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 14 FAG M-V erhalten
Gemeinden und Landkreise allgemeine Zuweisungen (ISP) ausschließlich für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie
Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr,
Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie
Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen werden als Kapitalzuschüsse
gewährt.
Die Zuweisung gem. § 23 FAG M-V an die Gemeinde Rövershagen
beträgt für das Haushaltsjahr 2020 103.980,62 €. Mit der Haushaltsplanung 2020
wurde die Verwendung von 39.200,00 € für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich
„Straßen“ eingestellt (siehe Produktkonto 61100.4922000).
Alternativ können die Zuweisungen auch für spätere
Instandhaltungsmaßnahmen angespart werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2020 hat die
Verwaltung die geleisteten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen der
Gemeinde Rövershagen geprüft.
Es besteht gem. § 23 FAG M-V die Möglichkeit,
die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Instandhaltung aus der Zuweisung
zu finanzieren, der Ergebnishaushalt wird dadurch entlastet.
Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung die Verwendung der Infrastrukturpauschale (ISP) entsprechend der Anlage vor. Es erfolgt die Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 GemHVO-Doppik (Entnahme in der max. Höhe der Zuwendung möglich). Der Betrag wird vom den investiven Finanzeinzahlungen in den laufenden Finanzhaushalt umgebucht.
Finanzierung:
Die Entnahme aus der Kapitalrücklage verbessert
das Ergebnis in der Ergebnisrechnung.
Die Umbuchung im Finanzhaushalt hat keine Auswirkungen auf den Bestand der liquiden Mittel, es erfolgt eine Umbuchung vom investiven in den laufenden Bereich.