Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zum überarbeiteten Dienstleistungsvertrag ab 01.01.2023 mit der Bentwisch GmbH
Vorlage
VOA/3107/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt den überarbeiteten Dienstleistungsvertrag zum 01.01.2023 gem. beigefügter Anlage.

 

Die Finanzierung in Höhe von 439.594,85 EUR erfolgt aus den Produktkonten 11401.5629000, 11403.5629000, 21100.5629000, 33100.5415900, 36600.5629000, 42400.5629000, 54102.5233811, 55100.5629000 und ist gesichert.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch hat am 15.12.2022 einstimmig nachfolgenden Beschluss VOA/3069/2022/GBE gefasst:

„Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Neufassung des Dienstleistungsvertrages gem. beigefügter Anlage 1 vorbehaltlich der Änderungen durch das Amt in Abstimmung mit der Gemeinde und der Bentwisch GmbH.“

 

Die Abstimmung des beschlossenen Dienstleistungsvertrages zwischen der Amtsverwaltung und der Bentwisch GmbH ist im Nachgang zur Gemeindevertretersitzung vom 15.12.2022 am 12.01.2023 sowie am 23.02.2023 erfolgt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Anlage ist der abgestimmte, überarbeitete Dienstleistungsvertrag samt Anlagen beigefügt.

Es wurden die Zuständigkeiten zwischen Verwaltung und Bentwisch GmbH in dem überarbeiteten Vertrag genau definiert. In den Anlagen sind die Aufgabenbereiche definiert, welche durch die Bentwisch GmbH erbracht werden.

 

Es wird zukünftig nur noch einen Dienstleistungsvertrag zwischen Gemeinde und Bentwisch GmbH geben. D.h. der alte Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 sowie der Dienstleistungsvertrag für den Funkturm vom 20.12.2021 werden mit dem neuen Vertrag aufgehoben. Die Bürgerarbeit im „Börgerhus“ sowie im Dorfgemeinschaftshaus Klein Kussewitz wurden integriert.

Unverändert ist bis zum 30.09. eines jeden Jahres eine Vorkalkulation für das zukünftige Geschäftsjahr sowie zusätzlich eine Hochrechnung für das laufende Geschäftsjahr zu erstellen.

Die Abrechnung erfolgt monatlich in 1/12 Abschlägen auf Grundlage der Vorkalkulation bzw. Hochrechnung.

 

 


Finanzierung:

Im Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Bentwisch ist der Betrag von 439.594,85 EUR gemäß Vorkalkulation für das Geschäftsjahr 2023 auf folgenden Produktkonten eingeplant:

 

 

11401.5629000  5.000 EUR                          Funkturm

11403.5629000  181.600 EUR                     Lohnkosten Gemeindearbeiter

21100.5629000  31.700 EUR                        Hausmeister Schule

33100.5415900  83.000 EUR                        Bürgerarbeit

36600.5629000  0 EUR                                   Spielplätze

42400.5629000  15.000 EUR                        Platzwart

54102.5233811  27.120 EUR                        Reinigungsleistungen Gewerbegebiet

55100.5629000  96.300 EUR                        Grünpflege und Grünschnittcontainer

 

Gesamt:                              439.720 EUR.     (Differenz zur Kalkulation aufgrund von Rundung)

 

Im 1. Nachtragshaushalt 2023 wird eine Ansatzverschiebung zwischen den Produktkonten 11403.5629000 (-1.300 EUR) und 36600.5629000 (+1.300 EUR) vorgenommen.

Die Finanzierung ist gesichert.