Beschlussvorschlag: (Klaus-Peter und Steffi
Muderack 200,00 €)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende von
Klaus-Peter und Steffi Muderack in Höhe von 200,00 € anzunehmen (Buchungsdatum:
13.03.2023 – Achtung Sammelüberweisung) und für Ausgaben von kulturellen
Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgaben sollen speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschlussvorschlag: (M+R Fahrzeugtechnik GbR;
500,00 €)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende von M+R
Fahrzeugtechnik GbR, Mecklenburger Straße 16 in 18184 Broderstorf in Höhe von
500,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 13.03.2023 – Achtung Sammelüberweisung) und
für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung
zu stellen.
Diese Ausgaben sollen speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschlussvorschlag: (Motorradteilehandel Benjamin
Mallon; 150,00 €)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende von
Motorradteilehandel Benjamin Mallon, Baumkate 7 in 18182 Blankenhagen OT
Mandelshagen in Höhe von 150,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 13.03.2023 –
Achtung Sammelüberweisung) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im
Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgaben sollen speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschlussvorschlag: (Oldtimerrestauration &
Kfz-Service Bodo Mallon; 150,00 €)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende von
Oldtimerrestauration & Kfz-Service Bodo Mallon, Baumkate 7 in 18182
Blankenhagen OT Mandelshagen in Höhe von 150,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 13.03.2023
– Achtung Sammelüberweisung) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen
im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgaben sollen speziell für
………………………
erfolgen.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Klaus-Peter und Steffi Muderack haben am 13.03.2023 (Buchungsdatum) eine
Sammelspende in Höhe von 1.000 € für Kulturelle Veranstaltungen Blankenhagen
überwiesen. (Anlage 1 und 2)
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der
Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von
höchstens 1.000,00 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann
die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss
übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die
Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet
ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der
Gemeinde Blankenhagen werden Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung
von Spenden, Schenkungen und Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV
m-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss
getroffen.
Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses Blankenhagen geplant ist, ist hier die Entscheidung der
Gemeindevertretung gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen) diese Gelder verwendet werden
sollen.
Da alle Spender eine Spendenquittung benötigen
ist für jeden Spender eine Beschlussvorlage notwendig.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.