Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ( Kultuturelle Veranstaltungen Blankenhagen)
Vorlage
VZD/1621/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag: (Klaus-Peter und Steffi Muderack 200,00 €)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Klaus-Peter und Steffi Muderack in Höhe von 200,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 13.03.2023 – Achtung Sammelüberweisung) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgaben sollen speziell für

………………………
erfolgen.

Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Beschlussvorschlag: (M+R Fahrzeugtechnik GbR; 500,00 €)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern die Spende von M+R Fahrzeugtechnik GbR, Mecklenburger Straße 16 in 18184 Broderstorf in Höhe von 500,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 13.03.2023 – Achtung Sammelüberweisung) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgaben sollen speziell für

………………………
erfolgen.

Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Beschlussvorschlag: (Motorradteilehandel Benjamin Mallon; 150,00 €)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Motorradteilehandel Benjamin Mallon, Baumkate 7 in 18182 Blankenhagen OT Mandelshagen in Höhe von 150,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 13.03.2023 – Achtung Sammelüberweisung) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgaben sollen speziell für

………………………
erfolgen.

Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Beschlussvorschlag: (Oldtimerrestauration & Kfz-Service Bodo Mallon; 150,00 €)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Oldtimerrestauration & Kfz-Service Bodo Mallon, Baumkate 7 in 18182 Blankenhagen OT Mandelshagen in Höhe von 150,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 13.03.2023 – Achtung Sammelüberweisung) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Diese Ausgaben sollen speziell für

………………………
erfolgen.

Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 


Sachverhalt:

Klaus-Peter und Steffi Muderack haben am 13.03.2023 (Buchungsdatum) eine Sammelspende in Höhe von 1.000 € für Kulturelle Veranstaltungen Blankenhagen überwiesen. (Anlage 1 und 2)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der

Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird.

Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die

Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Entsprechend § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen werden Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV m-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.

Da im Moment keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Blankenhagen geplant ist, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung gerechtfertigt.

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen) diese Gelder verwendet werden sollen.

 

Da alle Spender eine Spendenquittung benötigen ist für jeden Spender eine Beschlussvorlage notwendig.

 


Finanzierung:

Nicht notwendig, da Spende.