Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Neuwahl eines Gemeindevertreters in den Bauausschuss und in den Sozialausschuss der Gemeinde Mönchhagen
Vorlage
VZD/1663/2023/GMÖ
Art
BV Gemeinden

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt

den/ die Gemeindevertreter/in ……………………….

für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Klaus-Jochen Prüter

in den Bauausschuss der Gemeinde Mönchhagen zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

und

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt

den/ die Gemeindevertreter/in ……………………….

für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Klaus-Jochen Prüter

in den Sozialausschuss der Gemeinde Mönchhagen zu wählen.

 

 

und

 

 

Beschlussvorschlag 3

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt

für die ausgeschiedene sachkundige Einwohnerin Kerstin Wachauf

den/ die sachkundigen Einwohner/in ……………………….

in den Sozialausschuss der Gemeinde Mönchhagen zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Mönchhagen wurde Herr Prüter in den Bauausschuss und in den Sozialausschuss der Gemeinde Mönchhagen gewählt.

 

Herr Prüter hat sein Mandat zum 09.01.2023 niedergelegt.

Als Nachrückerin nahm Frau Kerstin Wachauf das Mandat als Gemeindevertreterin zum 18.01.2023 an.

 

Auf Grund der Mandatsniederlegung von Herrn Prüter, muss jedoch eine Neuwahl eines Gemeindevertreters in den Bauausschuss und in den Sozialausschuss erfolgen, weil der Nachrücker nicht automatisch die Funktionen von Herrn Prüter übernimmt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf Grund der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen setzt sich der Bauausschuss aus 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen Einwohnern und der Sozialausschuss ebenfalls aus 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen Einwohnern zusammen.

Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist, muss gem. Hauptsatzung ein Gemeindevertreter in die Ausschüsse gewählt werden.

Abstimmungen über Personalangelegenheiten gemäß § 32 KV, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied des Ausschusses dies beantragt, ansonsten durch Handzeichen.

 

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den Bürgermeister/ggf. durch den Vorsitzenden zu ziehen ist. Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja als Nein-Stimmen erhält.


Finanzierung:

 

Auf Grund der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten.