Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
den/ die Gemeindevertreter/in ……………………….
für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter
Klaus-Jochen Prüter
in den Bauausschuss der Gemeinde Mönchhagen zu
wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
und
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
den/ die Gemeindevertreter/in ……………………….
für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter
Klaus-Jochen Prüter
in den Sozialausschuss der Gemeinde Mönchhagen
zu wählen.
und
Beschlussvorschlag 3
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
für die ausgeschiedene sachkundige Einwohnerin
Kerstin Wachauf
den/ die sachkundigen Einwohner/in ……………………….
in den Sozialausschuss der Gemeinde Mönchhagen
zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Mönchhagen wurde
Herr Prüter in den Bauausschuss und in den Sozialausschuss der Gemeinde
Mönchhagen gewählt.
Herr Prüter hat sein Mandat zum 09.01.2023 niedergelegt.
Als Nachrückerin nahm Frau Kerstin Wachauf das Mandat als
Gemeindevertreterin zum 18.01.2023 an.
Auf Grund der Mandatsniederlegung von Herrn Prüter, muss jedoch eine
Neuwahl eines Gemeindevertreters in den Bauausschuss und in den Sozialausschuss
erfolgen, weil der Nachrücker nicht automatisch die Funktionen von Herrn Prüter
übernimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Grund der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen setzt
sich der Bauausschuss aus 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen Einwohnern
und der Sozialausschuss ebenfalls aus 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen
Einwohnern zusammen.
Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist, muss gem. Hauptsatzung ein Gemeindevertreter in die Ausschüsse gewählt werden.
Abstimmungen über Personalangelegenheiten gemäß § 32 KV, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied des Ausschusses dies beantragt, ansonsten durch Handzeichen.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den Bürgermeister/ggf. durch den Vorsitzenden zu ziehen ist. Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja als Nein-Stimmen erhält.
Finanzierung:
Auf Grund der Beschlussfassung ergeben sich
keine zusätzlichen Kosten.