Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die insgesamt 45 Vogelparkeintrittskarten (30 Tagesfreikarten für Kinder und 15
Tagesfreikarten) pro Jahr zunächst der Grundschule zu übergeben.
Folgende Einrichtungen werden durch die Verwaltung
informiert, dass die Karten in der Grundschule hinterlegt sind:
- Jugendfeuerwehr mit Löschzwerge
- SV „47“ Rövershagen.
Sofern Bedarf besteht, sollen sich die
Mitglieder in der Grundschule bei Frau Görg bis zum 30.06. eines jeden Jahres
melden.
Es erfolgt dann eine entsprechende Verteilung
der Karten auf die Grundschule sowie weitere Einrichtungen.
Diese Verfahrensweise gilt grundsätzlich auch
für die Folgejahre. Nur bei Neuanfragen ist das Verfahren neu zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rövershagen hat zum 01.01.2022
eine Werbepartnervereinbarung mit der Vogelpark Marlow gGmbH (kurz Vogelpark)
zur Nutzung des Werbeschildes an der Rostocker Straße /B105 Höhe Bahnhof
geschlossen. In den vergangenen Jahren warb der Hansapark an diesem
Werbeschild. Für die Nutzung des Werbeschildes erhält die Gemeinde Rövershagen
von dem Vogelpark u.a. 30 Tagesfreikarten für Kinder und 15 Tagesfreikarten für
Erwachsene pro Jahr. Diese Karten müssen nun aufgeteilt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Analog zum letzten Beschluss der
Gemeindevertretung Rövershagen (VZD/415/872/20165/GRÖ) aus dem Jahr 2016 zur
Verteilung der Hansaparkkarten sollte auch die Verteilung der
Vogelparkeintrittskarten durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.
Vormals wurden die Hansaparkkarten der
Grundschule übergeben.
Die Jugendfeuerwehr sowie der SV “47“
Rövershagen wurden anschließend durch die Verwaltung informiert ihren Bedarf an
den Karten der Grundschule bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu melden.
Die Verwaltung empfiehlt diese Verfahrensweise
beizubehalten.
In diesem Jahr erhielt die Gemeinde Rövershagen
die doppelte Anzahl der Karten (30 Karten für Erwachsene und 60 für Kinder) da
im letzten Jahr keine Verteilung erfolgte, d.h. für 2022 und 2023.
Die Gemeindevertretung muss nun beraten wie die
Karten zukünftig verteilt werden sollen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung notwendig.