Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beauftragt
den Bürgermeister als Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft Gelbensande den
Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft zu ermächtigen, Betreibern von
Photovoltaikanlagen Leitungsrechte in die Grundbücher der Gesellschaft
einzutragen (Nießbrauchrechte).
Sachverhalt:
Im Zuge der Verringerung des CO² Ausstoßes und
künftigen EU-politischen Vorgaben beabsichtigt die Wohnungsgesellschaft
Gelbensande die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern über den
kompletten Bestand.
Die Stellung und der Betrieb soll über einen
Drittanbieter erfolgen. Dieser nutzt die Dachflächen der Wohnungsgesellschaft
für die Anlagentechnik und speist diese eventuell als Mieterstrom in die
Objekte der Wohnungsgesellschaft ein, sodass ein Direktnutzen für die Mieter
entstehen kann.
Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten ist eine Eintragung in das Grundbuch der Wohnungsgesellschaft zwingend erforderlich. Die kreditgewährende Bank hat bereits ihre Zustimmung zur Eintragung erteilt.
Finanzierung:
Der Gemeinde Gelbensande entstehen durch die
Eintragung von Leitungsrechten in die Grundbücher der Wohnungsgesellschaft
Gelbensande keine haushaltsrelevanten Kosten.