Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande üder die Ermächtigung des Geschäftsführers der Wohnungsgesellschaft Gelbensande Betreibern von Photovoltaikanlagen Leitungsrechte in den Grundbüchern der Gesellschaft einzutragen (Nießbrauchrechte)
Vorlage
V00/2103/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beauftragt den Bürgermeister als Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft Gelbensande den Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft zu ermächtigen, Betreibern von Photovoltaikanlagen Leitungsrechte in die Grundbücher der Gesellschaft einzutragen (Nießbrauchrechte).

 

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der Verringerung des CO² Ausstoßes und künftigen EU-politischen Vorgaben beabsichtigt die Wohnungsgesellschaft Gelbensande die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern über den kompletten Bestand.

Die Stellung und der Betrieb soll über einen Drittanbieter erfolgen. Dieser nutzt die Dachflächen der Wohnungsgesellschaft für die Anlagentechnik und speist diese eventuell als Mieterstrom in die Objekte der Wohnungsgesellschaft ein, sodass ein Direktnutzen für die Mieter entstehen kann.

 

Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten ist eine Eintragung in das Grundbuch der Wohnungsgesellschaft zwingend erforderlich. Die kreditgewährende Bank hat bereits ihre Zustimmung zur Eintragung erteilt.


Finanzierung:

Der Gemeinde Gelbensande entstehen durch die Eintragung von Leitungsrechten in die Grundbücher der Wohnungsgesellschaft Gelbensande keine haushaltsrelevanten Kosten.