Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 562.318,46 € in Vorbereitung der
Jahresrechnung 2020 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021
entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu
finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den
investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Rövershagen hat im Haushaltsjahr
2021 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die
Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 soll diese
Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden, entsprechende Beträge
wurden in die Haushalte eingearbeitet.
Die Aufteilung der liquiden Mittel der Gemeinde
in lfd. Ein- und Auszahlungen, investive Ein- und Auszahlungen und
durchlaufende Gelder wird im Muster 5a – liquide Mittel – ausgewiesen.
Bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch
bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden
bzw. die Zuwendungsgeber wird nach hiesigem Kenntnisstand die Spalte lfd. Ein-
und Auszahlungen betrachtet, daher ist es sinnvoll, diesen Bestand teilweise zu
verringern und in den investiven Bereich umzubuchen.
Zur Vorbereitung der Jahresrechnung 2021 hat
die Verwaltung die investiven Auszahlungen sowie den Saldo der laufenden Ein-
und Auszahlungen betrachtet.
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen 2021 stellt sich vorläufig wie folgt dar:
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1.147.269,21 € |
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- 527.779,45 € |
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619.489,76 € |
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11.960.841,89 € |
Der Endbestand der lfd. Ein- und Auszahlungen
beträgt zum 31.12.2021 voraussichtlich 11.960.841,89 €, die Voraussetzungen des
§ 12 GemHVO-Doppik sind somit gegeben.
In der Anlage übergebe ich Ihnen eine
Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021.
Für diese Maßnahmen gab es keine Förderung, sie
wurden mit 562.318,46 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde Rövershagen
finanziert.
Die Verwaltung schlägt vor, 562.318,46 € für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage gem. § 12 GemHVO aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 in
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 562.318,46 €. Der Bestand der liquiden Mittel
wird durch die Umbuchung nicht verändert.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 27.02.2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen, gem. § 12 GemHVO-Doppik 562.318,46 € in
Vorbereitung der Jahresrechnung 2020 für eigenfinanzierte Investitionen im
Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt
61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.