Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Finanzierung von Investitionen im Haushaltsjahr 2021 gem. § 12 GemHVO-Doppik
Vorlage
VFA/2589/2023/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 562.318,46 € in Vorbereitung der Jahresrechnung 2020 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.

In Satz 4 heißt es dazu:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Rövershagen hat im Haushaltsjahr 2021 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen.

Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.

 

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2022 soll diese Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden, entsprechende Beträge wurden in die Haushalte eingearbeitet.

 

Die Aufteilung der liquiden Mittel der Gemeinde in lfd. Ein- und Auszahlungen, investive Ein- und Auszahlungen und durchlaufende Gelder wird im Muster 5a – liquide Mittel – ausgewiesen.

Bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber wird nach hiesigem Kenntnisstand die Spalte lfd. Ein- und Auszahlungen betrachtet, daher ist es sinnvoll, diesen Bestand teilweise zu verringern und in den investiven Bereich umzubuchen.

 

 

 

Zur Vorbereitung der Jahresrechnung 2021 hat die Verwaltung die investiven Auszahlungen sowie den Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen betrachtet.

 

Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2021 stellt sich vorläufig wie folgt dar:

 

 

  • Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen vor Tilgung, vorläufig

1.147.269,21 €

  • Tilgung

- 527.779,45 €

  • Jahresbezogener Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen

619.489,76 €

  • Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2021; kumulativ ab 2012; aber ohne Beschluss für 2020

11.960.841,89 €

 

Der Endbestand der lfd. Ein- und Auszahlungen beträgt zum 31.12.2021 voraussichtlich 11.960.841,89 €, die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind somit gegeben.

 

In der Anlage übergebe ich Ihnen eine Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021.

Für diese Maßnahmen gab es keine Förderung, sie wurden mit 562.318,46 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde Rövershagen finanziert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, 562.318,46 € für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage gem. § 12 GemHVO aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.


Finanzierung:

Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 in Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 562.318,46 €. Der Bestand der liquiden Mittel wird durch die Umbuchung nicht verändert.

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 27.02.2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, gem. § 12 GemHVO-Doppik 562.318,46 € in Vorbereitung der Jahresrechnung 2020 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.