Beschlussvorschlag Amt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
stimmt dem
Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 3.2 „Gewerbegebiet“ für die Fläche des
Einkaufsmarktes von Gewerbe in Sondergebiet Einzelhandel mit dem Ziel, die
Verkaufsfläche von derzeit 800 m² auf 1000 m² zu vergrößern zu.
- Bedingungen dieser
Zustimmung sind die Kostenfreihaltung
der Gemeinden für alle mit dem Änderungsverfahren verbundenen Kosten,
- die Beendigung des Verfahrens bei Erkennen, dass das planerische Ziel
nicht zu erreichen ist und
- dass sich aus der Zustimmung zur Änderung des BG-Planes keinerlei
Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde ableiten lassen.
Mit der Änderung des Planes muss ein leistungsfähige Stadtplanungsbüro
beauftragt werden, welches die Änderung unter Maßgabe der Einhaltung der
Vorgaben der X-Planung INSPIRE gerecht darstellen kann.
oder
Beschlussvorschlag Bauausschuss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
stimmt dem
Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 3.2 „Gewerbegebiet“ für die Fläche des
Einkaufsmarktes von Gewerbe in Sondergebiet Einzelhandel mit dem Ziel, die
Verkaufsfläche von derzeit 800 m² auf 1000 m² zu vergrößern zu.
- Bedingungen dieser
Zustimmung sind die Kostenfreihaltung
der Gemeinden für alle mit dem Änderungsverfahren verbundenen Kosten,
- die Beendigung des Verfahrens bei Erkennen, dass das planerische Ziel
nicht zu erreichen ist und
- dass sich aus der Zustimmung zur Änderung des BG-Planes keinerlei
Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde ableiten lassen.
- die Gemeinde stimmt der Änderung des B-Planes nicht zu, wenn eine
Änderung des gesamten Flächennutzungsplanes vorausgesetzt bzw. gefordert wird.
-
Mit der Änderung des Planes muss ein leistungsfähige Stadtplanungsbüro
beauftragt werden, welches die Änderung unter Maßgabe der Einhaltung der
Vorgaben der X-Planung INSPIRE gerecht darstellen kann.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage/n:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt in Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 3.2
„Gewerbegebiet“ zur Entscheidung vor.
Beantragt wird die Änderung der Fläche des Einkaufsmarktes von Gewerbe in
Sondergebiet Einzelhandel mit dem Ziel, die Verkaufsfläche von derzeit 800 m²
auf 1000 m² zu vergrößern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Baugenehmigung für den Einkaufsmarkt liegt
vor.
Bei der Erweiterung der Verkaufsfläche wäre
keine bauliche Vergrößerung des Marktes notwendig.
Die Erweiterung auf 1000 m² können durch innere
Umorganisation (Verkleinerung der Lagerfläche) erreicht werden.
In einer Abstimmungsrunde mit dem Landkreis
Rostock, Amt für Kreisentwicklung wurde noch einmal angesprochen, ob die
Genehmigungsfähigkeit auch ohne Änderung des B-Planes sondern auf Grundlage der
sogenannten A-Typik (ein von der Norm abweichendes Objekt) im Einzelfall
möglich ist, wurde durch den Landkreis, mit dem Verweis auf die Prüfung darauf
bereits im Baugenehmigungsverfahren, abgelehnt. Die Landesplanerische
Stellungnahme war ebenfalls negativ und eröffnete die Genehmigungsfähigkeit nur
über eine Anpassung der bauleitplanerischen Voraussetzungen.
Um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen,
verbleibt nur den B-Plan zu ändern.
Die Verwaltung empfiehlt diesem Antrag
stattzugeben.
Bedingung sollte wie immer
- die Kostenfreihaltung der Gemeinden für alle mit dem Änderungsverfahren
verbundenen Kosten,
- die Beendigung des Verfahrens bei Erkennen, dass das planerische Ziel
nicht zu erreichen ist und
- dass sich aus der Zustimmung zur Änderung keinerlei
Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde ableiten lassen.
Mit der Änderung des Planes muss ein leistungsfähige Stadtplanungsbüro beauftragt werden, welches die Änderung unter Maßgabe der Einhaltung der Vorgaben der X-Planung INSPIRE gerecht darstellen kann. Anforderungen siehe Anlage 1 und 2 dieser Beschlussvorlage.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 27.02.2023:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Mönchhagen mit 8 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, dem Antrag auf
Änderung des B-Planes Nr. 3.2 „Gewerbegebiet“ für die Fläche des Einkaufsmarktes
von Gewerbe in Sondergebiet Einzelhandel mit dem Ziel, die Verkaufsfläche von
derzeit 800 m² auf 1000 m² zu vergrößern zuzustimmen
-
Bedingungen dieser Zustimmung sind die Kostenfreihaltung der Gemeinden für alle mit dem Änderungsverfahren
verbundenen Kosten,
-
die
Beendigung des Verfahrens bei Erkennen, dass das planerische Ziel nicht zu
erreichen ist und
-
dass
sich aus der Zustimmung zur Änderung des BG-Planes keinerlei
Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde ableiten lassen
-
die Gemeinde stimmt der
Änderung des B-Planes nicht zu, wenn eine Änderung des gesamten
Flächennutzungsplanes vorausgesetzt bzw. gefordert wird.
Mit der Änderung des Planes muss ein leistungsfähige Stadtplanungsbüro beauftragt werden, welches die Änderung unter Maßgabe der Einhaltung der Vorgaben der X-Planung INSPIRE gerecht darstellen kann.