Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/3101/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gem. § 44 der Kommunal-verfassung M-V die Spende der Firma Agrarbetrieb Klein Kussewitz für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch, hier für die Ortsfeuerwehr Klein Kussewitz, in Höhe von 500,00 €, eingegangen am 05.01.2023, anzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Firma Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 05.01.2023 durch Überweisungsgutschrift 500,00 € für die Ortsfeuerwehr Klein Kussewitz der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch gespendet.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss zuständig.

 

Da der Hauptausschusses in der Zwischenzeit nicht getagt hat, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.

 

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: