Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt gem. § 44 der Kommunal-verfassung M-V die Spende der Firma
Agrarbetrieb Klein Kussewitz für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch, hier für
die Ortsfeuerwehr Klein Kussewitz, in Höhe von 500,00 €, eingegangen am
05.01.2023, anzunehmen.
Sachverhalt:
Die Firma Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am
05.01.2023 durch Überweisungsgutschrift 500,00 € für die Ortsfeuerwehr Klein
Kussewitz der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch gespendet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und
Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Bentwisch entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von
Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende
dieser Ausschuss zuständig.
Da der Hauptausschusses in der Zwischenzeit nicht
getagt hat, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: