Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/3100/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gem. § 44 der Kommunal-verfassung M-V die Spende von Maik Voss für die Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch in Höhe von 200,00 €, eingegangen am 22.12.2022, anzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Herr Maik Voss hat am 22.12.2022 durch Überweisungsgutschrift 200,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch gespendet.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss zuständig.

 

Da der Hauptausschusses in der Zwischenzeit nicht getagt hat, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.

 

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 

 


Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: