Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt gem. § 44 der Kommunal-verfassung M-V die Spende von Maik Voss für
die Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch in Höhe von 200,00 €, eingegangen am
22.12.2022, anzunehmen.
Sachverhalt:
Herr Maik Voss hat am 22.12.2022 durch
Überweisungsgutschrift 200,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch
gespendet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und
Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch
ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von
Spenden entscheidet.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Bentwisch entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von
Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende
dieser Ausschuss zuständig.
Da der Hauptausschusses in der Zwischenzeit nicht
getagt hat, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: