Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Ernennung des wiedergewählten Wehrführers der Feuerwehr Gelbensande
Vorlage
VOA/2102/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt Herrn Björn Seefeldt als Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande zu entlassen und durch Übergabe einer Abberufungsurkunde aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Und

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande gibt der Wahl der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande vom 28.01.2023 im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen des BrSchG M-V und der Satzung der Feuerwehr Gelbensande seine Zustimmung.

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, Herrn Björn Seefeldt, geb. 06.05.1984, wohnhaft in der Dorfstraße 10 F in 18182 Gelbensande OT Willershagen zum Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande zu ernennen und durch Übergabe einer Ernennungsurkunde in das Ehrenbeamtenverhältnis, bis zur Ernennung seines Nachfolgers, zu berufen.

 


Sachverhalt:

Die Mitgliederversammlung der Feuerwehr Gelbensande hat entsprechend der Satzung der Feuerwehr Gelbensande die Aufgabe den Vorstand zu wählen.

Zum Vorstand gehört unter anderem der Wehrleiter der Feuerwehr.

Zur entsprechenden Veranstaltung lag ein gültiger Wahlvorschlag vor. Herr Björn Seefeldt erklärte mit Schreiben vom 15.12.2023 seine Kandidatur zur Wahl, entsprechend der Anforderungen der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande. Bis zur Frist (14 Tage vor der Wahl) lagen keine weiteren Kandidaturen vor. In der Jahreshauptversammlung am 28.01.2023 wurde die Wahl durchgeführt und der amtierende Wehrleiter erneut gewählt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande beschreibt im § 10 die Aufgaben der Mitgliederversammlung. So beschreibt der § 10 (1) die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung für die Wahl des Gemeindewehrführers.

Im § 12 der gleichen Satzung wird das Wahlprocedere beschrieben. Die Wahl im Rahmen der Jahreshauptversammlung vom 28.01.2023 wurde nach diesen Regeln durchgeführt. Laut Wahlniederschrift wurden, in offener Abstimmung, 26 Stimmen für und keine gegen den Wahlvorschlag abgegeben. Es gab keine Enthaltung. Somit hat die Mitgliederversammlung den amtierenden Wehrleiter durch erneute Wahl bestätigt.

Gemäß § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) muss die Gemeindevertretung der Wahl zustimmen um dann den Gewählten zum Ehrenbeamten ernennen.

Zur Wiederwahl von Herrn Björn Seefeldt ist die Bestätigung der Gemeindevertretung notwendig. Obwohl er bereits amtierender Wehrleiter ist und bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers, zum Ehrenbeamten ernannt wurde, sollte aus formellen Gründen die Abberufung und die neue Ernennung erfolgen.

Der Kamerad muss für eine rechtmäßige Ernennung den Amtseid, mit oder ohne Glaubensformel, sprechen.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Es fallen keine Veränderungen an. Die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufwandsentschädigung laut Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V in Höhe von 170,00 € monatlich ist gesichert. Auf dem Produktkonto 12600.5019000 „Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige“ sind 6.200 EUR im Haushalt 2023 eingestellt.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: