Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt Herrn Björn Seefeldt als Wehrleiter der Freiwilligen
Feuerwehr Gelbensande zu entlassen und durch Übergabe einer Abberufungsurkunde
aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
Und
Die Gemeindevertretung
Gelbensande gibt der Wahl der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Gelbensande vom 28.01.2023 im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen des
BrSchG M-V und der Satzung der Feuerwehr Gelbensande seine Zustimmung.
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt, Herrn Björn Seefeldt, geb. 06.05.1984, wohnhaft in der
Dorfstraße 10 F in 18182 Gelbensande OT Willershagen zum Wehrleiter der
Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande zu ernennen und durch Übergabe einer
Ernennungsurkunde in das Ehrenbeamtenverhältnis, bis zur Ernennung seines
Nachfolgers, zu berufen.
Sachverhalt:
Die Mitgliederversammlung der Feuerwehr
Gelbensande hat entsprechend der Satzung der Feuerwehr Gelbensande die Aufgabe
den Vorstand zu wählen.
Zum Vorstand gehört unter anderem der Wehrleiter
der Feuerwehr.
Zur entsprechenden Veranstaltung lag ein gültiger
Wahlvorschlag vor. Herr Björn Seefeldt erklärte mit Schreiben vom 15.12.2023
seine Kandidatur zur Wahl, entsprechend der Anforderungen der Satzung der
Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande. Bis zur Frist (14 Tage vor der Wahl) lagen
keine weiteren Kandidaturen vor. In der Jahreshauptversammlung am 28.01.2023
wurde die Wahl durchgeführt und der amtierende Wehrleiter erneut gewählt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Satzung der
Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande beschreibt im § 10 die Aufgaben der
Mitgliederversammlung. So beschreibt der § 10 (1) die Zuständigkeit der
Mitgliederversammlung für die Wahl des Gemeindewehrführers.
Im § 12 der gleichen
Satzung wird das Wahlprocedere beschrieben. Die Wahl im Rahmen der
Jahreshauptversammlung vom 28.01.2023 wurde nach diesen Regeln durchgeführt.
Laut Wahlniederschrift wurden, in offener Abstimmung, 26 Stimmen für und keine
gegen den Wahlvorschlag abgegeben. Es gab keine Enthaltung. Somit hat die
Mitgliederversammlung den amtierenden Wehrleiter durch erneute Wahl bestätigt.
Gemäß § 12 des Gesetzes
über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren
für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) muss die Gemeindevertretung der Wahl
zustimmen um dann den Gewählten zum Ehrenbeamten ernennen.
Zur Wiederwahl von Herrn
Björn Seefeldt ist die Bestätigung der Gemeindevertretung notwendig. Obwohl er
bereits amtierender Wehrleiter ist und bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers,
zum Ehrenbeamten ernannt wurde, sollte aus formellen Gründen die Abberufung und
die neue Ernennung erfolgen.
Der Kamerad muss für eine rechtmäßige Ernennung
den Amtseid, mit oder ohne Glaubensformel, sprechen.
Finanzierung:
Es fallen keine
Veränderungen an. Die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen
Aufwandsentschädigung laut Verordnung über die Aufwands- und
Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen
Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V in Höhe von 170,00 € monatlich ist
gesichert. Auf dem Produktkonto 12600.5019000 „Aufwendungen für ehrenamtlich
Tätige“ sind 6.200 EUR im Haushalt 2023 eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: