Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Entwurfsplanung für das
Vorhaben „Netzverstärkung 380-kV-Leitung Bentwisch – Sanitz /Dettmannsdorf“ die
folgende Stellungnahme abzugeben:
Durch das geplante Vorhaben Netzverstärkung 380-kV-Leitung Bentwisch –
Sanitz / Dettmannsdorf“ und der dazu vorgelegten Entwurfsplanung werden
bauplanungsrechtliche Belange der Gemeinde nicht berührt.
Das Vorhaben steht gemeindlichen Planungen
nicht entgegen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt die Entwurfsplanung zur Netzverstärkung
380-kV-Leitung Bentwisch – Sanitz /Dettmannsdorf im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme vor.
In dem beigefügten Übersichtsplan ist der gesamte geplante Verlauf der
380 kV Leitung dargestellt, im Detailplan der Bereich der auf dem Hoheitsgebiet
der Gemeinde Bentwisch liegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Stellungnahme der Gemeinde soll
außerdem Auskunft darüber gegeben werden, ob gemeindliche Planungen im
Vorhabenbereich vorhanden oder ungesetzt werden sollen.
Die Erweiterung ist zwischen Bestandsleitungen und Umspannwerk
vorgesehen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für Landwirtschaft
überplant.
Planerische Belange der Gemeinde werden aus Sicht der Verwaltung von dem
Vorhaben nicht betroffen. Auf Grund der Bündelung der Leitung zum und ab
Umspannwerk ist eine gemeindliche Entwicklung in dem Bereich nicht möglich und
folgerichtig im Flächennutzungsplan auch nicht dargestellt.
Die Verwaltung empfiehlt die im Beschlussvorschlag formulierte
Stellungnahme abzugeben.