Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zum Vorhaben Netzverstärkung 380 kV-Leitung Bentwisch - Sanitz/Dettmannsdorf
Vorlage
VBE/3094/2023/GBE
Aktenzeichen
Netzverstärkung Bewi - Sanitz/Dettm.
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Entwurfsplanung für das Vorhaben „Netzverstärkung 380-kV-Leitung Bentwisch – Sanitz /Dettmannsdorf“ die folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Durch das geplante Vorhaben Netzverstärkung 380-kV-Leitung Bentwisch – Sanitz / Dettmannsdorf“ und der dazu vorgelegten Entwurfsplanung werden bauplanungsrechtliche Belange der Gemeinde nicht berührt.

Das Vorhaben steht gemeindlichen Planungen nicht entgegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung liegt die Entwurfsplanung zur Netzverstärkung 380-kV-Leitung Bentwisch – Sanitz /Dettmannsdorf im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme vor.

In dem beigefügten Übersichtsplan ist der gesamte geplante Verlauf der 380 kV Leitung dargestellt, im Detailplan der Bereich der auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Bentwisch liegt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Stellungnahme der Gemeinde soll außerdem Auskunft darüber gegeben werden, ob gemeindliche Planungen im Vorhabenbereich vorhanden oder ungesetzt werden sollen.

Die Erweiterung ist zwischen Bestandsleitungen und Umspannwerk vorgesehen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für Landwirtschaft überplant.

Planerische Belange der Gemeinde werden aus Sicht der Verwaltung von dem Vorhaben nicht betroffen. Auf Grund der Bündelung der Leitung zum und ab Umspannwerk ist eine gemeindliche Entwicklung in dem Bereich nicht möglich und folgerichtig im Flächennutzungsplan auch nicht dargestellt.

Die Verwaltung empfiehlt die im Beschlussvorschlag formulierte Stellungnahme abzugeben.