Sachverhalt:
An der Grundschule Bentwisch gibt es 9
Lerngruppen. Jede Lerngruppe benötigt einen Nebenraum, um eine differenzierte
Arbeit während des Unterrichts zu ermöglichen (Gruppenarbeit, zeitweise
Trennung nach Jahrgängen, zeitweise Einteilung entsprechend der
unterschiedlichen Leistungsstärken der Schüler/innen, …. usw.).
Die Lerngruppen 1-5 inkl. jeweils einem
Nebenraum sind im eigentlichen Schulgebäude untergebracht. Dieses ist nur
möglich, weil der PC-Raum, der Musikraum, der Werkraum, die Bibliothek und die
Garderobe bereits zurückgebaut wurden.
Der Mehrzweckraum (Kinderküche) steht
als Förderraum, Teilungsraum, Fachunterrichtsraum, Projektraum, Reli- bzw.
Philosophieraum, … usw. zur Verfügung und wird somit vielfältig genutzt.
Das Foyer wird für Lerninseln aller
Lerngruppen und als Bibliothek genutzt und steht zudem für Veranstaltungen zur
Verfügung.
Die ehemalige Bibliothek dienst als
Förder- und Beratungsraum.
Die Lerngruppen 6-9 inkl. Nebenraum sind
im ehemaligen Hortgebäude untergebracht.
Hierbei sind im Erdgeschoss 2
Lerngruppen inkl. jeweils einem Nebenraum untergebracht. Hierzu ist es
erforderlich, dass die bisherige Küche zurückgebaut wird, da dieser Raum als
Nebenraum für eine Lerngruppe erforderlich ist.
Im Obergeschoss sind ebenfalls 2
Lerngruppen untergebracht, wobei diese beiden Lerngruppen sich einen Nebenraum
teilen müssen. Diese beiden Lerngruppenräume sind sehr klein (für ca. 13
Schüler/innen geeignet), so dass es erforderlich ist, dass Wände herausgenommen
werden, um die Räume zu vergrößern. In einem Raum ist dies zwingend zum
Schuljahr 2023/24 erforderlich.
Damit sind das eigentliche Schulgebäude
und das ehemalige Hortgebäude komplett belegt.
Ein Kunst- und Werkraum ist hierbei noch
nicht berücksichtigt und muss als Fachraum neu errichtet werden. So heißt es in
dem Rahmenplan für Werken in der Grundschule, dass der Werkunterricht in einem
besonderen Werkunterricht erteilt werden sollte. Die Schüler/innen sollen im
Werkunterricht die Herstellung einfacher Gebrauchsgegenstände und Modelle
planen, diese sachgerecht herstellen und bewerten. Hierbei sollen Gegenstände
aus Papierwerkstoffen, aber auch aus Holz und Holzwerkstoffen hergestellt
werden.
Insbesondere für die Holzbearbeitung
(sägen, bohren, schleifen, nageln, schrauben, …) ist ein Werkraum dringend
erforderlich, da dies in einem normalen Klassenraum kaum möglich ist und somit
nicht in einen „normalen“ Lerngruppenraum integriert werden kann.
Ein Musikraum ist selbst mit
Erweiterungsbau/Umbau weiterhin nicht vorhanden.
Zudem werden prinzipiell noch weitere
kleine Förderräume/Beratungsräume benötigt (Familienklassenzimmer,
Schulsozialarbeiterin, …. usw.).
Diese Bedarfe müssen zukünftige
weiterhin in die bestehenden Räume integriert werden, so dass häufig eine Mehrfachnutzung
erfolgt.
Der Bedarf / die Belegung ist im
Grundriss auch nochmals optisch dargestellt (siehe Anlage).
Die Verwaltung hatte mit dem
Beschlussvorschlag VBE/2923/2033/GBE die Möglichkeit über die grundsätzliche
Entscheidung der Weiterführung der Planungsleistungen erarbeitet. Die
Gemeindevertretung hat die Beschlussvorlage in den Sitzungen am 13.01. und
10.02.2022 zurückgestellt.
Eine Erweiterung der Grundschule ist aus
den vorgenannten Gründen dringend nötig.
Für den Zwischenbau gibt es eine
Baugenehmigung (ohne Statik und Brandschutzkonzept) (siehe Beschlussvorlage: VBE/2923/2033/GBE).
Der Urheber der Genehmigungsplanung hat
die Verwaltung darüber informiert, dass er für weitere Planungsleistungen nicht
mehr zur Verfügung steht.
Auf Grundlage dieser Baugenehmigung
wurde ein Fördermittelantrag beim Landkreis Rostock gestellt. Ein Bescheid dazu
liegt noch nicht vor.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die derzeitige Baugenehmigung
muss zurückgegeben und der Fördermittelgeber informiert werden, dass eine
mögliche Durchführung der Baumaßnahme frühestens 2024 infrage kommt.
Stellungnahme des
Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 24.01.2023:
Der Ausschuss für
Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung mit 10
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, den eingereichten
Fördermittelantrag zum Umbau des Schulgebäudes in seiner eingereichten Form
aufrecht zu erhalten. Aufgrund des akut bestehenden Platzbedarfes, der
aktuellen Schülerzahl und der sich baulich stetig entwickelnden Gemeinde mit
seinen Ortsteilen, ist eine wachsende Schülerzahl zu prognostizieren.
Sollte der
Förderantrag nicht positiv beschieden werden, muss neu beraten werden und ein
mit dem Haushalt vereinbarer Um-/Ausbau der Schulgebäude realisiert werden.
Stellungnahme
des Bauausschusses vom 25.01.2023:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 8
Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 1-Stimmenenthaltung, die Beschlussvorlage zurückzustellen und eine rationale Entscheidung gemeinsam mit dem Sozialausschuss für die Gemeindevertretung zu erarbeiten.
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 der
Gemeinde stehen finanzielle Mittel in Höhe von 1.229.301,00 € im Produktkonto
01.21100.7852200 für die Gesamtbaumaßnahme zur Verfügung. Für die
Architektenleistungen der Leistungsphasen 1-4 und für die Leistungen der
Tragwerksplanung werden voraussichtlich finanzielle Mittel in Höhe von
45.000,00 € benötigt.
Die Finanzierung wäre
somit gesichert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Genehmigungsplanung
(Leistungsphasen 1-4) durch die Amtsverwaltung erneut ausschreiben zu lassen,
um einen neuen Bauantrag stellen zu können. Die finanziellen Mittel in Höhe von
ca. 45.000,00 € erfolgen aus dem Produktkonto 01.21100.7852200. Die
Amtsverwaltung wird bevollmächtigt den Fördermittelgeber zu informieren und die
derzeitige Baugenehmigung zurückzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der
Gemeindevertreter:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltungen:
Die Beschlussvorlage
wurde am 02.02.2023 durch den Bürgermeister, Herrn Krüger, geändert vorgelegt:
Sachverhalt:
Die GV hat mit Datum vom... beschlossen Umbaumaßnahmen am Schul- und
Hortgebäude auszuführen.
Die Haushaltsmittel sind eingestellt, die Baugenehmigung liegt vor, ein
Förderantrag ist gestellt.
In beiden Ausschüssen bestand die Sorge, dass bei der Entwicklung der
Gemeinde die Kapazitäten am Schulstandort nicht ausreichen werden und weitere
Baumaßnahmen erforderlich würden. Diese sind aber aufgrund der Begrenztheit am
Standort nicht mehr ausführbar.
Insofern waren die jetzt geplanten Umbaumaßnahmen kritisch zu
hinterfragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den eingereichten Fördermittelantrag
zum Umbau
des Schulgebäudes in seiner jetzigen Form aufrecht zu erhalten. Bei
positiver Rückmeldung soll umgehend die weiterführende Planung für die
Leistungsphase 5-9 ausgeschrieben werden.
Sollte der Förderantrag nicht positiv beschieden werden, muss neu
beraten und ein mit
dem Haushalt vereinbarer Um-/Ausbau der Schulgebäude realisiert werden.
Aufgrund des akut bestehenden Platzbedarfes, der aktuellen Schülerzahl und der
sich baulich stetig entwickelnden Gemeinde mit seinen Ortsteilen, ist eine weiterhin
wachsende Schülerzahl zu prognostizieren. Der jetzige Standort
der Grundschule Bentwisch erreicht allerdings bei weiterem Einwohnerwachstum
zukünftig ein Kapazitäts- bzw. Auslastungsniveau, was die Weiterentwicklung an
selber Stelle nahezu unmöglich macht und die Entwicklung eines neuen Standortes
erfordert."
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: