Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule in Bentwisch
Vorlage
VBE/3090/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Sachverhalt:

 

An der Grundschule Bentwisch gibt es 9 Lerngruppen. Jede Lerngruppe benötigt einen Nebenraum, um eine differenzierte Arbeit während des Unterrichts zu ermöglichen (Gruppenarbeit, zeitweise Trennung nach Jahrgängen, zeitweise Einteilung entsprechend der unterschiedlichen Leistungsstärken der Schüler/innen, …. usw.).

 

Die Lerngruppen 1-5 inkl. jeweils einem Nebenraum sind im eigentlichen Schulgebäude untergebracht. Dieses ist nur möglich, weil der PC-Raum, der Musikraum, der Werkraum, die Bibliothek und die Garderobe bereits zurückgebaut wurden.

Der Mehrzweckraum (Kinderküche) steht als Förderraum, Teilungsraum, Fachunterrichtsraum, Projektraum, Reli- bzw. Philosophieraum, … usw. zur Verfügung und wird somit vielfältig genutzt.

Das Foyer wird für Lerninseln aller Lerngruppen und als Bibliothek genutzt und steht zudem für Veranstaltungen zur Verfügung.

Die ehemalige Bibliothek dienst als Förder- und Beratungsraum.

 

Die Lerngruppen 6-9 inkl. Nebenraum sind im ehemaligen Hortgebäude untergebracht.

Hierbei sind im Erdgeschoss 2 Lerngruppen inkl. jeweils einem Nebenraum untergebracht. Hierzu ist es erforderlich, dass die bisherige Küche zurückgebaut wird, da dieser Raum als Nebenraum für eine Lerngruppe erforderlich ist.

Im Obergeschoss sind ebenfalls 2 Lerngruppen untergebracht, wobei diese beiden Lerngruppen sich einen Nebenraum teilen müssen. Diese beiden Lerngruppenräume sind sehr klein (für ca. 13 Schüler/innen geeignet), so dass es erforderlich ist, dass Wände herausgenommen werden, um die Räume zu vergrößern. In einem Raum ist dies zwingend zum Schuljahr 2023/24 erforderlich.

 

Damit sind das eigentliche Schulgebäude und das ehemalige Hortgebäude komplett belegt.

 

Ein Kunst- und Werkraum ist hierbei noch nicht berücksichtigt und muss als Fachraum neu errichtet werden. So heißt es in dem Rahmenplan für Werken in der Grundschule, dass der Werkunterricht in einem besonderen Werkunterricht erteilt werden sollte. Die Schüler/innen sollen im Werkunterricht die Herstellung einfacher Gebrauchsgegenstände und Modelle planen, diese sachgerecht herstellen und bewerten. Hierbei sollen Gegenstände aus Papierwerkstoffen, aber auch aus Holz und Holzwerkstoffen hergestellt werden.

Insbesondere für die Holzbearbeitung (sägen, bohren, schleifen, nageln, schrauben, …) ist ein Werkraum dringend erforderlich, da dies in einem normalen Klassenraum kaum möglich ist und somit nicht in einen „normalen“ Lerngruppenraum integriert werden kann.

 

Ein Musikraum ist selbst mit Erweiterungsbau/Umbau weiterhin nicht vorhanden.

Zudem werden prinzipiell noch weitere kleine Förderräume/Beratungsräume benötigt (Familienklassenzimmer, Schulsozialarbeiterin, …. usw.). 

Diese Bedarfe müssen zukünftige weiterhin in die bestehenden Räume integriert werden, so dass häufig eine Mehrfachnutzung erfolgt.

 

Der Bedarf / die Belegung ist im Grundriss auch nochmals optisch dargestellt (siehe Anlage).

 

Die Verwaltung hatte mit dem Beschlussvorschlag VBE/2923/2033/GBE die Möglichkeit über die grundsätzliche Entscheidung der Weiterführung der Planungsleistungen erarbeitet. Die Gemeindevertretung hat die Beschlussvorlage in den Sitzungen am 13.01. und 10.02.2022 zurückgestellt.

 

Eine Erweiterung der Grundschule ist aus den vorgenannten Gründen dringend nötig.

 

Für den Zwischenbau gibt es eine Baugenehmigung (ohne Statik und Brandschutzkonzept) (siehe Beschlussvorlage: VBE/2923/2033/GBE).

Der Urheber der Genehmigungsplanung hat die Verwaltung darüber informiert, dass er für weitere Planungsleistungen nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Auf Grundlage dieser Baugenehmigung wurde ein Fördermittelantrag beim Landkreis Rostock gestellt. Ein Bescheid dazu liegt noch nicht vor.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 1-4) aufgrund der geschätzten Kosten national neu auszuschreiben, um einen neuen Bauantrag beim Landkreis stellen und dann kurzfristig die Bauleistungen ausschreiben zu können. Das Bauprogramm für die Erweiterung der Grundschule muss durch die Gemeindevertretung auch noch durch einen Beschluss festgelegt werden.

Die derzeitige Baugenehmigung muss zurückgegeben und der Fördermittelgeber informiert werden, dass eine mögliche Durchführung der Baumaßnahme frühestens 2024 infrage kommt.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 24.01.2023:

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, den eingereichten Fördermittelantrag zum Umbau des Schulgebäudes in seiner eingereichten Form aufrecht zu erhalten. Aufgrund des akut bestehenden Platzbedarfes, der aktuellen Schülerzahl und der sich baulich stetig entwickelnden Gemeinde mit seinen Ortsteilen, ist eine wachsende Schülerzahl zu prognostizieren.

Sollte der Förderantrag nicht positiv beschieden werden, muss neu beraten werden und ein mit dem Haushalt vereinbarer Um-/Ausbau der Schulgebäude realisiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 25.01.2023:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 1-Stimmenenthaltung, die Beschlussvorlage zurückzustellen und eine rationale Entscheidung gemeinsam mit dem Sozialausschuss für die Gemeindevertretung zu erarbeiten.


Finanzierung:

 

Im Haushalt 2023 der Gemeinde stehen finanzielle Mittel in Höhe von 1.229.301,00 € im Produktkonto 01.21100.7852200 für die Gesamtbaumaßnahme zur Verfügung. Für die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1-4 und für die Leistungen der Tragwerksplanung werden voraussichtlich finanzielle Mittel in Höhe von 45.000,00 € benötigt.

Die Finanzierung wäre somit gesichert.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) durch die Amtsverwaltung erneut ausschreiben zu lassen, um einen neuen Bauantrag stellen zu können. Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 45.000,00 € erfolgen aus dem Produktkonto 01.21100.7852200. Die Amtsverwaltung wird bevollmächtigt den Fördermittelgeber zu informieren und die derzeitige Baugenehmigung zurückzuziehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Gemeindevertreter:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltungen:

 

 

 

Die Beschlussvorlage wurde am 02.02.2023 durch den Bürgermeister, Herrn Krüger, geändert vorgelegt:

 

 

Sachverhalt:

 

Die GV hat mit Datum vom... beschlossen Umbaumaßnahmen am Schul- und Hortgebäude auszuführen.

Die Haushaltsmittel sind eingestellt, die Baugenehmigung liegt vor, ein Förderantrag ist gestellt.

In beiden Ausschüssen bestand die Sorge, dass bei der Entwicklung der Gemeinde die Kapazitäten am Schulstandort nicht ausreichen werden und weitere Baumaßnahmen erforderlich würden. Diese sind aber aufgrund der Begrenztheit am Standort nicht mehr ausführbar.

Insofern waren die jetzt geplanten Umbaumaßnahmen kritisch zu hinterfragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den eingereichten Fördermittelantrag
zum Umbau des Schulgebäudes in seiner jetzigen Form aufrecht zu erhalten. Bei positiver Rückmeldung soll umgehend die weiterführende Planung für die Leistungsphase 5-9 ausgeschrieben werden.
Sollte der Förderantrag nicht positiv beschieden werden, muss neu beraten und ein mit
dem Haushalt vereinbarer Um-/Ausbau der Schulgebäude realisiert werden.

Aufgrund des akut bestehenden Platzbedarfes, der aktuellen Schülerzahl und der sich baulich stetig
entwickelnden Gemeinde mit seinen Ortsteilen, ist eine weiterhin wachsende Schülerzahl zu prognostizieren. Der jetzige Standort der Grundschule Bentwisch erreicht allerdings bei weiterem Einwohnerwachstum zukünftig ein Kapazitäts- bzw. Auslastungsniveau, was die Weiterentwicklung an selber Stelle nahezu unmöglich macht und die Entwicklung eines neuen Standortes erfordert."

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: