Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Schlussrechnung für die Reparatur der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet in
Höhe von 39.596,27 € aus dem Produktkonto 01/54102.5233820 in Höhe von 7.428,00
€ und aus dem Produktkonto 01/54102. 5233821
(Umrüstung LED Gewerbegebiet, Nie Dieck,…) in
Höhe von 32.168,27 € zu finanzieren.
Die überplanmäßige Ausgabe gem. § 50 KV M-V in
Höhe von 32.168,27 € für das Jahr 2022 auf dem Produktkonto 54102. 5233820 war
unvorhergesehen, unabweisbar und wird gedeckt durch das Produktkonto
54102.5233821.
Diese Mittel stehen dann nicht mehr für die
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zur Verfügung und müssen dann neu
geplant werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Bentwisch für das
Jahr 2022 wurden auf dem Produktkonto
01/ 54102.5233820 geplant:
46.000,00 € für die Bewirtschaftung der
Straßenbeleuchtung (Stromkosten)
24.000,00 € für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
(Reparaturkosten)
13.500,00 € für die Revision der Lampen und
Schaltkästen
Im Haushaltsjahr 2022 waren ungewöhnlich viele
Ausfälle an der Straßenbeleuchtung und Schäden an den Erdkabeln in der Gemeinde
Bentwisch und deren Ortsteile zu verzeichnen.
Die Schlussrechnung für die ausgeführten
Leistungen beläuft sich auf 39.596,27 €.
Für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung
(Stromkosten) betragen die gezahlten Abschläge für das Jahr 2022 insgesamt
76.072,00 €. Die Schlussrechnung steht noch aus.
Dadurch entstehen überplanmäßige Ausgaben auf dem Produktkonto 01/ 54102.5233820 in
Höhe von 32.168,27 € (siehe Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die ungewöhnlich vielen Reparaturen der
Straßenbeleuchtung und die höheren Stromkosten kommt es auf dem Produktkonto
01/ 54102.5233820 zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.168,27 €.
Gemäß § 50 KV M-V muss eine überplanmäßige
Ausgabe unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt sein. Die aufgezeigte
Kostenentwicklung war nicht vorhersehbar. Die Reparaturen der Schäden an der
Straßenbeleuchtung waren unabweisbar.
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch legt fest, dass der Bürgermeister über überplanmäßigen Aufwendungen/
Auszahlungen von 10% des betreffenden Produktkonto, jedoch nicht mehr als
500,00 € sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen von 1000,00 €,
je Ausgabenfall entscheiden darf.
Auf Grund dessen muss die Gemeindevertretung über die überplanmäßige Ausgabe entscheiden.
Finanzierung:
Die Deckung der Rechnungssumme in Höhe von
39.596,27 € erfolgt aus dem Produktkonto 01/54102.5233820 in Höhe von 7.428,00
€ und aus dem Produktkonto 01/54102. 5233821
(Umrüstung LED Gewerbegebiet, Nie Dieck,…)
könnten finanzielle Mittel in Höhe von
32.168,27 € bereitgestellt werden, da die LED Umrüstung auf Grund fehlender Fördermittel nicht eingesetzt wurde. Diese Mittel stehen dann nicht mehr für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zur Verfügung und müssen dann neu geplant werden.