Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben für die Reparaturleistungen der Straßenbeleuchtung für das Jahr 2022
Vorlage
VBE/3089/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Schlussrechnung für die Reparatur der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet in Höhe von 39.596,27 € aus dem Produktkonto 01/54102.5233820 in Höhe von 7.428,00 € und aus dem Produktkonto 01/54102. 5233821

(Umrüstung LED Gewerbegebiet, Nie Dieck,…) in Höhe von 32.168,27 € zu finanzieren.

Die überplanmäßige Ausgabe gem. § 50 KV M-V in Höhe von 32.168,27 € für das Jahr 2022 auf dem Produktkonto 54102. 5233820 war unvorhergesehen, unabweisbar und wird gedeckt durch das Produktkonto 54102.5233821.

Diese Mittel stehen dann nicht mehr für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zur Verfügung und müssen dann neu geplant werden.  

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2022 wurden auf dem Produktkonto

01/ 54102.5233820 geplant:

 

46.000,00 € für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung (Stromkosten)

24.000,00 € für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung (Reparaturkosten)

13.500,00 € für die Revision der Lampen und Schaltkästen

 

Im Haushaltsjahr 2022 waren ungewöhnlich viele Ausfälle an der Straßenbeleuchtung und Schäden an den Erdkabeln in der Gemeinde Bentwisch und deren Ortsteile zu verzeichnen.

Die Schlussrechnung für die ausgeführten Leistungen beläuft sich auf 39.596,27 €.

 

Für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung (Stromkosten) betragen die gezahlten Abschläge für das Jahr 2022 insgesamt 76.072,00 €. Die Schlussrechnung steht noch aus.

 

Dadurch entstehen überplanmäßige Ausgaben auf dem Produktkonto 01/ 54102.5233820 in Höhe von 32.168,27 € (siehe Anlage).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Durch die ungewöhnlich vielen Reparaturen der Straßenbeleuchtung und die höheren Stromkosten kommt es auf dem Produktkonto 01/ 54102.5233820 zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.168,27 €.

Gemäß § 50 KV M-V muss eine überplanmäßige Ausgabe unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt sein. Die aufgezeigte Kostenentwicklung war nicht vorhersehbar. Die Reparaturen der Schäden an der Straßenbeleuchtung waren unabweisbar.

§ 7 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch legt fest, dass der Bürgermeister über überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen von 10% des betreffenden Produktkonto, jedoch nicht mehr als 500,00 € sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen von 1000,00 €, je Ausgabenfall entscheiden darf.

Auf Grund dessen muss die Gemeindevertretung über die überplanmäßige Ausgabe entscheiden.


Finanzierung:

 

Die Deckung der Rechnungssumme in Höhe von 39.596,27 € erfolgt aus dem Produktkonto 01/54102.5233820 in Höhe von 7.428,00 € und aus dem Produktkonto 01/54102. 5233821

(Umrüstung LED Gewerbegebiet, Nie Dieck,…) könnten finanzielle Mittel  in Höhe von

32.168,27 € bereitgestellt werden, da die LED Umrüstung auf Grund fehlender Fördermittel nicht eingesetzt wurde. Diese Mittel stehen dann nicht mehr für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zur Verfügung und müssen dann neu geplant werden.